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Thema: Mein Erlebniss mit dem TÜV...

  1. #17
    Flugschüler
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    Achso... bekommt man eig. ein langes 5 Gang Getriebe eingetragen, wenn man vorne ein kleineres Ritzel draufmacht??? Also nur Theoretisch... für die verwirklichung fehl mir das geld..
    y

  2. #18
    Restaurateur Avatar von Besier
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    Wenn sich die Höchsgeschwindigkeit nicht ändert, ja.
    ¿¿ ʇɥǝɹpɹǝʌ

  3. #19
    Zahnradstoßer Avatar von hallo-stege
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    Zitat Zitat von Tüdeldraht Beitrag anzeigen
    hä??? was sind denn "21er" Abnahmen???
    Abnahmen nach § 21 StVZO (oder Abnahmen nach § 19(2) StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO) ...

    Gruss von Frank
    "Früher war mehr Lambretta..."

  4. #20
    Restaurateur Avatar von Besier
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    Ich weiß es auch nicht, und mich brachte das jetzt auch nicht weiter. Zur Aufklärung hab ich mal gegooooooooogelt :
    §19(2)
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung

    die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder

    die Vorführung des Fahrzeugs

    anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

    (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
    Und §21: StVZO

    Ein Haufen Bürokratie
    Kanns jemand zusammenfassen, oder eher mal erklären
    ¿¿ ʇɥǝɹpɹǝʌ

  5. #21
    Super-Moderator Urgestein Avatar von Zschopower
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    Zum Nachlesen für tüdelige mit und ohne Draht
    §19 StVZO, §21 StVZO

    Peter
    www.zschopower.de empfiehlt DAS BUCH: "Simson Roller SCHWALBE" von E.Werner
    y

  6. #22
    Super-Moderator Urgestein Avatar von Zschopower
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    §19:
    Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    §21:
    Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
    §19:
    - schneller machen als erlaubt (Fahrzeugart geändert) = ABE erloschen
    - irgendetwas angebaut, wo kein Sacherverständiger die Ungefährlichkeit attestiert hat = ABE erloschen
    - lauter machen als erlaubt = ABE erloschen
    §21:
    meint technische Veränderungen gegenüber dem Zustand für den die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

    Ist doch einfach, oder?

    Peter
    www.zschopower.de empfiehlt DAS BUCH: "Simson Roller SCHWALBE" von E.Werner

  7. #23
    Restaurateur Avatar von Besier
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    Zitat Zitat von Zschopower Beitrag anzeigen
    - schneller machen als erlaubt (Fahrzeugart geändert) = ABE erloschen
    - irgendetwas angebaut, wo kein Sacherverständiger die Ungefährlichkeit attestiert hat = ABE erloschen
    - lauter machen als erlaubt = ABE erloschen

    Ist doch einfach, oder?

    Peter
    Danke fürs Zusammenfassen.
    ¿¿ ʇɥǝɹpɹǝʌ

  8. #24
    Flugschüler
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    Danke Peter, dass du mal den Dschungel der Bürokratie gelichtet hast...

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