Erst ersteigert, dann anderweitig verkauft.

  • Hallo Zusammen,


    wie wäre wohl die Rechtslage in dem folgenden Fall.


    Angenommen jemand ersteigert bei einem Auktionshaus ein Zweirad zu einem günstigen Preis, der Verkäufer wollte ursprünglich wohl mehr haben, aber irgendwie hat niemand geboten.


    Nun ist dieses Fahrzeug auf mehreren Plattformen angeboten worden und dort zu einem höheren Preis. Möglicherweise wurde es dann auch dort verkauft und eventuell zu einem höheren Preis.


    Der Verkäufer stellt sich bei der Frage nach der Bankverbindung tot. Der Artikel soll von einer Spedition abgeholt werden, die bereits mit den Hufen scharrt.


    Anrufe bringen nichts, da sofort aufgelegt wird.


    Der Käufer hat einen gültigen Kaufvertrag, oder irre ich mich, weil er bislang sein Geld noch nicht losgeworden ist :roll:


    Was meint Ihr?


    Gruß
    Guido

  • ja, so sehe ich das eigentlich auch X(


    Dann bleibt wohl nur die Möglichkeit auf Vertragserfüllung zu klagen, oder das Moped unter zuhilfenahme eines Kopfschmerzstäbchens selbst abzuholen.


    Ihr glaubt nicht wie mich dieser Scheiß anko.... Im Grunde sollte man online nicht mehr kaufen. Entweder die Beschreibungen passen nicht, oder die Auktion werden vorher beendet, weil die Möps urplötzlich geklaut wurden und sogar mit Papieren!! Sachen passieren denen... :wink: Oder es wird ein Artikel gleich mehrfach verkauft.


    viele Grüße
    Guido

  • Zitat von Deutz40

    Ja der Käufer ist nun der Besitzer , rein rechtlich
    mfg


    Nö, isser nich, rein rechtlich. :)


    Ich kenn mich aus! :smokin:


    Hairbert, zwar hat der "Käufer" einen möglicherweise gültigen Kaufvertrag und entsprechend wahrscheinlich auch den Anspruch auf das Zweirad, aber wenn das Ding inzwischen anderweitig verkauft und weggegeben wurde, dann nützt ihm das wenig. Weg ist weg! So sieht's leider aus. X( Da vielleicht noch was zu drehen bräuchte wohl einen guten und gewieften Rechtsanwalt, der dann natürlich auch gut bezahlt sein will. Aber das lohnt sich hier wohl eher kaum, bei einem alten Moped. Wenn "der Käufer" das Geld noch nicht überwiesen hat und ihm kein weiterer Schaden, z.B. durch die Beauftragung des Logistikunternehmens (oder andere Kosten) entstanden ist, dann rate ihm, die Sache auf sich beruhen lassen, um Zeit, Arbeit, Mühe und Geld zu sparen, sowie Nerven und die Gesundheit (den Blutdruck und den Herzkasper) zu schonen. Er soll dem Verkäufer einfach bei Ebay eine negative Bewertung reinknallen und damit hat sich das. Es bringt ihm nämlich garnix, solch einem Deppen nachzujagen, wo am Ende wahrscheinlich sowieso nichts zu holen ist und es macht keinen Sinn, weil er selber nur Miese dabei macht.

    Es ist hier ganz bestimmt klüger, nicht mit einem teuren Schinken nach 'ner ranzigen Wurst zu schmeißen.


    Ich sach nur:


    Lieber heimlich klug,
    als unheimlich blöd.
    :)

    • Offizieller Beitrag

    Was sagen denn die konkreten AGB des "Auktionshauses" dazu? Solang wir nicht wissen, auf welcher Grundlage dieser eventuelle Vetrag geschlossen wurde, reden wir hier wie die Bilden von der Farbe.


    Also: Butter bei die Fische. Namen, Fakten, Daten!


    MfG
    Ralf

  • Hi Ralf,


    bei dem Auktionshaus handelt es sich um jenes mit dem "E".


    Im Moment ist es noch zu früh, um konkrete Fakten zu nennen.


    Fakt ist, dass ich seit zwei Tagen auf einen Bankverbindung warte, um einen Geldbetrag zu überweisen und nur mit fadenscheinigen Ausreden hingehalten werde..."habe die Bankverbindung schon geschickt"..."habe die Bankverbindung nicht parat"....schicke die Bankverbindung am Abend (24 Std. her), oder es wird einfach aufgelegt, wenn ich anrufe.


    Der verarscht mich und lt. Ebay muss ich da wohl eine Weile warten, bis die einen ihrer vorgefertigten Briefe schreiben.


    Mit der Verarsche habe ich mich schon mehr oder weniger abgefunden, aber nach dem ersten Telefonat habe ich dann direkt einen Spediteur mit der Abholung beauftragt...und bezahlt.


    Mal sehen, ich habe ja die Adresse, vielelicht hole ich den Krempel doch selbst ab. :wink:


    Guido

  • Mit dem Zuschlag bei der Auktion (Angebot und Annahme) ist ein Kaufvertrag wirksam zustandegekommen, und hat der Käufer einen Anspruch auf Übereignung, denn dazu hat sich der Verkäufer beim KV-Abschluss verpflichtet. Er könnte auf Übereigung klagen, was aber nichts nützt, wenn die Kaufsache bereits anderweitig veräußert wurde. Folge ist aber dann ein Schadensersatzanspruch für Mehraufwendungen für eine Ersatzbeschaffung bzw. auch unnütze Aufwendungen wegen des Vertrauens in den Kaufvertrag.


    Aber viel Spaß beim Verklagen des unredlichen Verkäufers, schon beim Beweisen des Kaufpreises wegen der Mehrkosten dürfte es Probleme geben. Der Stress lohnt sich bei Gott nicht. Behalte das Geld, und such ein anderes Verkaufsangebot.


    Wegen der Speditionskosten: Lass Dir vom Verkäufer klipp und klar erklären, ob er das Fahrzeug noch an Dich übergeben kann oder nicht. Wenn nein, mache einen Mahnbescheid, nachdem du ihn zur Zahlung der Kosten aufgefordert hast. Wenn es um zu wenig Geld geht, lass es bleiben.
    Gut durchlesen:
    de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid. Die Formulare dafür gibt´s im Schreibwarenfachhandel, zumindest hier bei mir in der Gegend. Achtung, nix ist hier umsonst - der Mahnbescheid kostet Gebühren, und der darauf u.U. ergehende Vollstreckungsbescheid, ist auch nur ein Titel, mit dem Du den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, der kostet auch wieder Geld, welches am Ende beim Schuldner erst mal zu holen sein muss. Ansonsten bleibst Du auf allem sitzen.


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Guten Morgen,


    danke für Eure Einschätzung. Mittlerweile bin ich auch nicht davon überzeugt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung finanziell von Vorteil für mich wäre.


    in diesem Sinne hat mir der Schinken und die Schmierwurst von Dummschwätzer gut gefallen :))


    Ich habe gestern letztmalig eine SMS geschickt und darin mitgeteilt, dass ich das Teil nun "persönlich" abhole und bei Übergabe bezahle..und darauf kam dann eine Antwort. Nun kommt auf einmal Bewegung in die Sache :D


    Ich halte Euch auf dem laufenden...


    Gruß
    Guido

  • Zitat

    aber wenn das Ding inzwischen anderweitig verkauft und weggegeben wurde, dann nützt ihm das wenig. Weg ist weg! So sieht's leider aus.


    Falsch.
    Wenn er das Ding anderweitig verscheuert, muss er dafür sorgen, dass er dir zu deinem Kaufpreis ein gleichwertiges Stück besorgt - wie, ist sein Problem.
    Such dir bei mobile oder so schon mal ein paar ähnliche Fahrzeuge aus, an deren Preis kannst du dich bei einer Klage dann orinetieren.

  • Zitat

    Wenn er das Ding anderweitig verscheuert, muss er dafür sorgen, dass er dir zu deinem Kaufpreis ein gleichwertiges Stück besorgt - wie, ist sein Problem.


    Das habe ich auch schon einmal gelesen, konnte es aber nicht mehr finden.
    Danke für die Info


    Gruß
    Guido

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Hairbert


    Ich habe gestern letztmalig eine SMS geschickt und darin mitgeteilt, dass ich das Teil nun "persönlich" abhole und bei Übergabe bezahle..und darauf kam dann eine Antwort. Nun kommt auf einmal Bewegung in die Sache :D


    Da bin ich ja mal gespannt, was Du zu berichten hast.


    Peter

  • Zitat von meingott

    Falsch.
    Wenn er das Ding anderweitig verscheuert, muss er dafür sorgen, dass er dir zu deinem Kaufpreis ein gleichwertiges Stück besorgt - wie, ist sein Problem.
    ...


    Nein! Dumschwätzer hat recht. Da der Kaufvertrag über eine ganz konkrete Sache (Stückkauf) abgeschlossen wurde, gibt es logisch nur eine Pflicht für den Verkäufer, genau diese Sache an den Käufer zu übereignen. Ohne das jetzt mit langen Paragraphenketten anzureichern: Wenn das Zweirad mittlerweile - vor Erfüllung und vertragswidrig - anderweitig, an einen anderen verkauft und übergeben, also übereignet wurde, ist das Eigentum beim Verkäufer weg. Also kann er das Eigentum dem ersten Käufer nicht mehr verschaffen, das ist rechtlich unmöglich. Dadurch, weil die Übereigung nun unmöglich geworden ist, wird er gem. § 275 I BGB von seiner Leistungspflicht frei, muss aber im Ergebnis für den Schaden des Käufers haften, weil er die Unmöglichkeit zu vertreten hat § 275 IV BGB (und weitere Normen). So sieht´s aus und nicht anders.


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Zitat

    muss aber im Ergebnis für den Schaden des Käufers haften


    Darum sag ich ja, er soll sich schlau machen was ne gleichwertige kostet. Das steht ihm nämlich zu....

  • Na ja, nun haltet mal die Füße still und macht den Hairbert nicht verrückt.
    Wenn ihm tatsächlich ein Schaden entstanden sein sollte, dann wird der ihn, nach vorausgegangener eingehender Beratung mit einem Rechtskundigen, schon geltend machen.

  • Ich meinte nur, dass es ein Unterschied ist, ob man ein gleichwertiges Fahrzeug verschaffen oder nur für den finanziellen Schaden aufkommen muss. Um ein Ersatzfahrzeug muss sich dann der geprellte Käufer natürlich selbst kümmern. Nur dass da keine Missverständnisse von wegen - ich hab´ da mal was gehört oder gelesen - aufkommen und dann weiterverbreitet werden :wink:. Das berüchtigte Halbwissen führt eben immer wieder nur zu überflüssigen Diskussionen, die man sich doch schenken kann - ganz allgemein gesehen, mein ich das jetzt.


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Richtich, aber da sich der Schaden ja nach dem Marktpreis eines gleichwertigen Fahrzeuges bemisst, sollte der neue Fahrzeugkauf also kein Problem sein.
    Wenn man also im Netz ne Schwalbe für 20€ ersteigert, diese aber aufm freien Markt realistisch 300€ wert ist, stehen diese einem auch zu.

  • Guten Morgen,


    vielen Dank noch einmal für Eure Einschätzungen. Wenn die erste Wut verraucht ist, dann ist man auch in der Lage das für und wider abzuwägen.


    Der Schaden: Spedition mit 120 € und eine Original-unverbastelte Schwalbe KR51/1 Bj.-73 im guten Original-Lack und knapp 9000 km für 251,00 € (das natürlich ungeprüft und nur der Beschreibung und soweit sichtbar der Fotos entnommen).


    Momentan sind meine Schätzchen in Bearbeitung und so hätte ich etwas als Alltagsmoped gehabt. Das ärgert mich natürlich, da vergleichbares knapp 100€ mehr gekostet hätte.


    Wir haben uns nun (sehr wortkarg) auf die Abholung durch die Spedition geeinigt, wenn diese mir dann mitteilt, dass kein Treffen zustande kommt, dann stehe ich am nächsten Tag mit dem Transporter vor der Tür. Dann werfe ich wegen der Miete für den Transporter allerdings wirklich mit dem "Schinken" (dann aber auch nach Obelix-Manier)


    Einen schönen Feiertag :bounce:


    Gruß
    Guido

  • Also bevor du da noch extra einen Transporter anmietest, sollte das auch klar sein, dass er das Moped dann auch da hat und rausgibt. Mach das also vorher telefonisch oder sonstwie klar, dass das in Ordnung geht und der auch zum Termin da ist.
    Wenn das nämlich am Ende auch noch umsonst war, dann bleibst du unter Umständen auf all deinen Kosten selber sitzen, weil dieser Gossenfrosch vielleicht von Stütze lebt und außer einer fleckigen Matratze und zwei gesammelten Pfandflaschen im Turnbeutel nichts weiter besitzt. Dann kann auch der Exekutor nix holen und du kannst dir mit einem möglicherweise sehr teuer erstrittenen Amtsgerichtsurteil das Ende vom Mastdarm polieren.


    Zudem trifft dich auch eine Schadenminderungspflicht. Also einfach so wild Kosten verursachen, um die dann hinterher als Schaden zu liquidieren ist auch nicht einfach so drin. Sowas ist unredlich und das wird sich ein Richter auch genau anschauen, wenn z.B. vorher schon mal der Spediteur erfolglos abgeblitzt ist und fragt dich dann, was das Ganze nochmal sollte. Also klär das telefonisch mit dem Deppen vorher, ob das klappt oder ob nicht.


    Natürlich kann man möglicherweise auch eine Preisdifferenz zwischen Kaufpreis und Wert des Mopeds als "entgangenen Gewinn" geltend machen oder nutzlose Aufwendungen oder sonstwas, aber Mathias1 hat da völlig Recht. Mit Halbwissen und mit "hab mal ich irgendwo gelesen oder gehört" sind schon viele auf die Fresse gefallen (und sei es nur beim "Selbstregenerieren" eines Simson-Motors :D).
    Sowas ist Sache eines Rechtsanwaltes.


    Der kennt sich aus! :smokin:


    Du mußt abwägen was du willst, was geht und was du dafür am Ende ausgeben wirst. (Schinken => Wurst) :)

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