Hallo Zusammen,
wie wäre wohl die Rechtslage in dem folgenden Fall.
Angenommen jemand ersteigert bei einem Auktionshaus ein Zweirad zu einem günstigen Preis, der Verkäufer wollte ursprünglich wohl mehr haben, aber irgendwie hat niemand geboten.
Nun ist dieses Fahrzeug auf mehreren Plattformen angeboten worden und dort zu einem höheren Preis. Möglicherweise wurde es dann auch dort verkauft und eventuell zu einem höheren Preis.
Der Verkäufer stellt sich bei der Frage nach der Bankverbindung tot. Der Artikel soll von einer Spedition abgeholt werden, die bereits mit den Hufen scharrt.
Anrufe bringen nichts, da sofort aufgelegt wird.
Der Käufer hat einen gültigen Kaufvertrag, oder irre ich mich, weil er bislang sein Geld noch nicht losgeworden ist
Was meint Ihr?
Gruß
Guido