EU-Fahrzeug,Verkauf an Händler oder Export

  • Hi,


    ich surfe gerne auf Internetseiten wo Autos angeboten werden.


    mobile, autoscout24 usw.... bei manchen Inseraten steht folgender Text:


    "EU-Fahrzeug,Verkauf an Händler oder Export"


    Bedeutet das das ich als Privatperson solch ein Fahrzeug nicht erwerben kann und dazu einen Gewerbeschein brauche?


    Und was ist wenn jemand einen kleinen Autohandel hat und solch ein Fahrzeug erwerben möchte? Kommt dann noch die Mehrwertssteuer dazu oder die differenz aus der Deutschen Mehrwertssteuer und der des Herkunftslandes?



    Gruß
    snoopy81


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    • Offizieller Beitrag

    Es geht dort nicht um Steuer oder anderes, sondern schlicht darum, die aktuellen Gesetze zur Gewährleistung zu unterlaufen. Bei Verkauf an gewerbliche Abnehmer entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer und das will man bei den alten Klapperkisten auch erreichen. Für den Handel mit Autos unter 2000-3000€ sind die aktuellen Gesetze Mist, beim Händler findest du sowas gar nicht mehr.

  • Zitat von Baumschubser

    Bei Verkauf an gewerbliche Abnehmer entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer


    Im Prinzip richtig, aber noch nicht vollständig. Auch beim Unternehmerkauf muß die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen werden. Sonst würde die gesetzliche Regelung auch da gelten.


    Analog dazu muß man es ja beim Verkauf als Verbraucher auch ausschließen. Sieht man ja dauernd auch so bei Internetauktionshäusern. Macht man das nicht, ist man in der Haftung.

    • Offizieller Beitrag

    Ja ok, stimmt schon. :wink:


    Das entscheidende ist, dass bei Verkauf Gewerbe an Privat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden darf . Bei Verkauf Gewerbe an Gewerbe oder Privat an Privat kann das hingegen gemacht werden. Der erstere Fall ist das hier angestrebte und private Verkäufer sollten das keinesfalls vergessen, sonst kann es teuer werden.

  • Also erstmal danke für die Antworten.


    Da wäre ich so schnell nicht darauf gekommen das es sich dabei um die Garantieansprüche handelt.


    Dachte eigentlich das mann im Vertrag auf Bastlerfahrzeug ohne Garantie hinweisen kann von Gewerbl zu Privat.


    Aber na gut, durch diesen Thread bin ich um eine Erfahrung reicher geworden.


    Merci
    snoopy81

  • Zitat von snoopy81


    Dachte eigentlich das mann im Vertrag auf Bastlerfahrzeug ohne Garantie hinweisen kann von Gewerbl zu Privat.


    O.k., jetzt ich nochmal. (So wie sich das hier entwickelt, gehört das langsam in eine andere Rubrik :roll: )


    Also: Zunächst ist zu trennen zwischen Gewährleistungsrechten - und um die geht es hier wohl - und Garantie.(Das ist ein bißchen was anderes)


    Wenn Du als gewerblicher Verkäufer in den Vertrag reinschreibst, daß du eine eine Schrottmöhre mit den (genau zu bezeichnen Mängeln!) verkaufst, mußt du dafür dann auch nicht haften. Gilt aber nur für den bezeichneten Zustand. Nur Bastlerfahrzeug reicht eben nicht.


    Das hat aber wiederum nichts mit Gewährleistungsausschluß (beim Verkauf Unternehmer->Verbraucher nicht auszuschließen) zu tun, sondern damit, daß sich die Haftung für Mängel ausschließlich auf den vereinbarten Kaufgegenstand bezieht.


    Wenn nichts beschrieben ist, dann gilt der gewöhnliche Zustand. Und der kann uU ganz schön vom tatsächlichen abweichen. :D

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