Eventuell Willkür der Polizei, jetzt Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • Hallo Leute,
    ich war am Freitag Nacht um 2.15 Uhr mit meiner Schwalbe ( KR51/2 ) auf den Weg zur Arbeit, als ich hinter mir ein Auto sah, dass die ganze Zeit mit Fernlicht hinter mir herfuhr! Als ich nach ca. drei km Anhalten wollte, um den Idioten zur Rede zu stellen, da ich nichts mehr sah, weil das Licht in meinen Spiegeln blendete, fuhr das Fahrzeug vorbei und siehe da, es war die Polizei!
    Diese schaltete sofort das Blaulicht ein und ich fuhr rechts ran, stelle den Motor ab und kramte die Papiere hervor!
    Da dies ja nicht meine erste Polizeikontrolle war, dachte ich mir nichts dabei und war Gedanklich bereits schon auf der Arbeit, bis einer Polizisten mit dem eigentlichen Grund der Kontrolle zur Sprache kam!


    Seine Worte:


    Herr XXX, wir halten sie an, weil der Verdacht auf Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raume steht! Wir sind gerade hinter ihnen hergefahren und unser Tacho zeigte sie mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h an!
    Da klappte mir erstmal die Kinnlade runter und ich wusste nicht, was ich sagen sollte!
    Als ich mich wieder gefangen hatte, sagte ich ihnen, dass ich auf keinen Fall mit 80 km/h unterwegs gewesen sein könne! Ich sagte ihnen, dass mein Fahrzeug laut meinem Tacho eine Geschwindigkeit von 72 km/h erreicht, erwähnte aber auch, dass der Tacho einer Simson eine beträchtliche Differenz zu der tatsächlichen Gefahrenen Geschwindigkeit anzeigen könne! Doch das Interessierte sie nicht! Dazu sagten sie nur, dass dies Irrelevant sei, denn zwischen 72 km/h und 80 km/h sei ja nur ein kleiner Differenzbetrag, der durch die Tachos enstehen würde!
    Sie boten mir nun zwei Möglichkeiten an:
    1) Ich gebe zu, dass das Fahrzeug schneller als 60 km/h läuft und sie lassen mir das Fahrzeug
    oder
    2) Ich sage, dass mein Fahrzeug genau 60 km/h fährt und sie beschlagnahmen das Fahrzeug!


    Ich willigte dem ersten Punkt zu und wartete ab! Ich willigte dem ersten Punkt zu, weil meine Schwalbe eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 69 bis 72 km/h Laut GPS schafft!



    Dies ist auch der Grund, warum ich dem zweiten Punkt nicht zugestimmt habe! Denn dann hätte ein Gutachter das Fahrzeug zerlegt und dies natürlich herausgefunden! Von den Mehrkosten mal abgesehen!


    Gut, ich stimmte also dem ersten Punkt zu und sie sagten, dass sie nun die ABE und mein Kennzeichen einbehalten werden! Ich musste meine Schwalbe also abstellen und sie schraubten das Kennzeichen ab!


    Anschließend brachten sie mich noch zu der zwei km entfernten Arbeit und machten sich auf den Weg in die Nacht!
    Die Schwalbe brachte ich mit einem Kollegen am Mittag zu mir Nach Hause!
    Dort baute ich das 15ner Ritzel wieder ein!


    Jetzt meine Frage:


    Kann die Polizei einfach auf Grund ihres nicht geeichten Fahrzeugtachos solch schweren Vorwürfe erheben?


    Die Polizisten gingen nach ganz klaren Fakten:
    In den Papieren steht meine Simson mit 60 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit! Da ich aber auf jeden fall schneller als 60 km/h unterwegs gewesen bin, reicht mein Führerschein der Klasse B nicht mehr aus! Daher der Tatvorwurf!
    Ich gehe persönlich von aus, dass die Polizisten nicht wussten, dass FAST jede originale Simson auf jeden Fall schneller als 60 km/h fährt!
    Die beiden Polizisten sahen meine Schwalbe nur von Außen ein paar mal an! Es fanden keinerlei Tests oder Dergleichen statt!
    Auch habe ich zu keinem Zeitpunkt etwas unterschrieben ( Wobei das eher uninteressant sein wird, denke ich, oder??? )!
    Nach meiner Betrachtung der Situation bin ich der Meinung, dass die Polizisten keine Beweise gegen mich haben und es maximal Aussage gegen Aussage stehen würde!


    Wie seht ihr das ganze??
    Hat schon mal jemand von euch dergleichen erlebt?? Wenn ja, bitte erzählen!
    Was meint ihr, soll ich jetzt machen ( Nur Tipps, keine Rechtsberatung )


    Habe keine Rechtschutzversicherung!


    Sollte noch Fragen offen sein, dann bitte einfach fragen!


    Grüße Jens



    EDIT: ICH HABE EBEN EINEN GEWISSEN TEIL DES TEXTES ÜBERARBEITET; DA ICH VON EINEM NETTEN USER DARAUF AUFMERKSAM GEMACHT WORDEN BIN; DASS DIES EVENTUELL ZU WEITEREN PROBLEMEN KOMMEN KÖNNTE!!!!

    .............................Simson 4 ever.........................

    Einmal editiert, zuletzt von SchwalbenJens ()

  • Jep, die Papiere und das Kennzeichen habe sie eingesackt und die bekomme ich erst wieder, wenn ich ihnen einen Bescheid vom Tüv / Dekra vorlege dass meine Schwalbe wieder 60 km/h schnell läuft und nicht schneller!
    Ich gehe von aus, dass es Polizisten waren, denn sie waren Uniform und Dienstwagen unterwegs!

    .............................Simson 4 ever.........................

  • Die einzige Änderung, die ich vorgenommen habe war, dass ich ein 17ner Ritzel montierte,



    Hallo Jens,


    die Polizisten haben völlig Recht. Du hast an Deinem Fahrzeug eine Änderung vorgenommen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (und zur Steigerung der Höchstgeschwindigkeit) führte. Dadurch wird aus Deinem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad, welches Du weder entsprechend versichert hast, noch hast Du die dafür notwendige Fahrerlaubnis. Das ganze zusammen ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.


    Gruss von Frank

  • Hallo Jens,


    die Polizisten haben völlig Recht. Du hast an Deinem Fahrzeug eine Änderung vorgenommen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (und zur Steigerung der Höchstgeschwindigkeit) führte. Dadurch wird aus Deinem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad, welches Du weder entsprechend versichert hast, noch hast Du die dafür notwendige Fahrerlaubnis. Das ganze zusammen ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.


    Gruss von Frank


    Da gebe ich dir ja auch recht, aber dass muss die Polizei doch erstmal überprüfen und beweisen, bevor sie eine Stilllegung erwirken, oder täusche ich mich da??
    Ich meine, natürlich können sie das Fahrzeug Stilllegen, aber sie müssen doch erstmal beweisen, dass etwas geändert worden ist!

    .............................Simson 4 ever.........................

    • Offizieller Beitrag

    Frank hat völlig Recht. Du hast (in meinen Augen wissentlich) eine Straftat begangen, und willst jetzt von uns eine kostenlose Beratung haben, wie du da wieder rauskommst. Wechsel mal lieber ins Simsonforum, da bekommst du für deine Heldentaten sogar noch Lob und Anerkennung.
    Allein die Überschrift des Threads ist schon Lustig "Evtl Willkür der Polizei...". Du hast ein größeres Ritzel montiert, obwohl du ja wohl weißt, dass das nicht erlaubt ist. Jetzt wurdest du erwischt, und schon ist es Willkür der Polizei...
    Dass dein Mopet nicht Sichergestellt wurde, geschah aus dem Grund, wie du schon bemerkt hast, dass dir die Kosten für einen Gutachter erspart werden. Sogar noch zur Arbeit haben dich die Polizisten gefahren, obwohl das wirklich nicht deren Aufgabe ist. Eigentlich hättest du dir ein Taxi nehmen müssen ode zu Fuß gehen müssen. Nach deiner Aussage war das wirklich schlimme an der ganzen Sache, dass die Herren mit Fernlich hinter dir hergefahren sind.
    Und jetzt fragst du uns allen Ernstes, wie du die Polizisten anscheißen kannst?
    Nein Danke

  • Meine Güte, ja, ich habe eine Änderung vorgenommen! Und hätte die Polizei dies zu dem Zeitpunkt, als sie mich angehalten haben auch bewiesen, wäre ich der letzte gewesen, der etwas gesagt hat! Mir geht es ums Recht! Wenn sie sagen, dass meine Schwalbe 80 km/h läuft, dann will ich den Beweis sehen! Wenn sie den erbringen, dann bin ich ruhig!


    Das ich eine Änderung vorgenommen hatte, ist die eine Sache, aber dass sie dies nicht beweisen können, ist eine andere!
    Ich wollte nur einen Rat, wie man am besten mit der Situation umgeht, aber dies kann man hier von einigen nicht erwarten!
    Danke an die, die ihre Hilfreichen Posts getätigt haben!

    .............................Simson 4 ever.........................

    • Offizieller Beitrag

    Mir geht es ums Recht! Wenn sie sagen, dass meine Schwalbe 80 km/h läuft, dann will ich den Beweis sehen! Wenn sie den erbringen, dann bin ich ruhig!


    Nein, dir geht es nicht um's Recht, sondern wie du aus der Sache wieder raus kommst. Der "Beweis", den du sehen willst, hätte dich einige Hundert Euronen gekostet. Ein Abschlepper hätte nämlich das Mopet abholen müssen und zum Sachverständigen fahren müssen. Beide arbeiten nicht kostenlos... Außerdem gibst du in deinem ersten Post mehrfach zu, dass du genau wusstest, dass sie schneller fährt und dass der Gutachter dies auch sehr leicht rausfinden wird. Du hattest doch die Wahl, einen Beweis zu bekommen, hattest dich aber für die kostengünstiger (und schlauere) Variante entschieden. Und jetzt redest du von Gerechtigkeit? Ja ne, is klar...


    Nachtrag: nagel dich nicht auf die 80 km/H fest, 61 reicht völlig


    Und nochmal Nachtrag: Ein Forum ist leider nicht dazu da, dass zu schreiben, was der Threadersteller hören will. Das ist für dich zwar sehr traurig, aber wahr

  • Es ist durchaus möglich die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs durch hinterherfahren mit dem Streifenwagen zu ermitteln. Das ganze geschieht dann abzüglich einer festgelegten Toleranz.
    Wenn nun festgestellt wird, dass du abzüglich der Toleranz noch immer über 60 km/h fährst, besteht zumindest der Verdacht, dass an der Mopete was verändert wurde.


    Und es ist völlig unerheblich etwas zu beweisen. Du hast die Anzeige wegen einer Straftat nach §21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) bekommen und nicht wegen böser Rumschrauberei.
    Die Polizeibeamten sind keine Zweiradmechaniker. Es wurde lediglich festgestellt, dass du zu schnell warst. Wie und warum das so ist, ist - wenn überhaupt - erst später von Belang. Oder erwartest du, dass die Beamten ne mobile Werkstatt mithaben und erstmal jedes Moped und jeden Roller auseinanderzunehmen?


    Übrigens: Die Sicherstellung der Kennzeichen und der ABE geschieht sozusagen als Mindermaßnahme zur Sicherstellung des Fahrzeuges. Das heißt du kannst dein Moped behalten, hast aber sozusagen trotzdem nicht mehr die Möglichkeit (legal) weiterzufahren.

  • Und es ist völlig unerheblich etwas zu beweisen. Du hast die Anzeige wegen einer Straftat nach §21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) bekommen und nicht wegen böser Rumschrauberei.




    Übrigens: Die Sicherstellung der Kennzeichen und der ABE geschieht sozusagen als Mindermaßnahme zur Sicherstellung des Fahrzeuges. Das heißt du kannst dein Moped behalten, hast aber sozusagen trotzdem nicht mehr die Möglichkeit (legal) weiterzufahren.


    Ich dachte, die Polizei wäre in der Beweispflicht??
    Das mit der Sicherstellung der ABE und des Kennzeichens verstehe ich kann es auch nachvollziehen!



    dr.gerberit ,Ist interessant, dass du besser als ich zu wissen scheinst, um was es mir geht!
    Nur mal so am Rande:
    Mir geht es absolut nicht darum, aus der Sache raus zu kommen! Wenn ich Mist gebaut habe, dann stehe ich dazu! Aber ich lasse mich nicht mit billigen Aussagen in die Ecke drängen! Wenn er sagt, sie fuhre 80 km/h, dann will ich diesen Beweis! Natürlich reichen 61 km/h auch schon aus, aber mal ehrlich, läuft deine Simme Strich 60 km/h??? Ich glaube nicht! FAST jede Simson läuft ihre guten 65 km/h oder schneller! Meine S51 ist vollkommen original und läuft sogar 68 km/h! Ist dies jetzt auch fahren ohne Fahrerlaubnis??? Wenn dies so ist, sollten alle Simsonfahrer, die keinen Motorradführerschein haben bitte ihre Mopped stehen lassen, weil sie ja ansonsten eine Straftat begehen! Wenn in den Papieren 60 km/h steht und eine Simson nun mal im Originalzustand schon schneller läuft, dann ist das eine Sache, die im Einigungsvertrag berücksichtigt hätte werden müssen! Und glaube mal nicht, dass ich meine Stino S51 jetzt langsamer mache, weil der Staat dies nicht berücksichtigt hat!
    Mir geht es auch nicht darum, dass ich sie um 3 km/h schneller gemacht habe ( vor dem Umbau lief sie 69 km/h laut GPS ), sondern mir geht es darum, dass die Polizisten meine Schwalbe auf Grund eines nicht bewiesenen Verdachts Still gelegt haben! Hätten sie sie gleich zu einem Gutachter mitgenommen, hätte ich keinen Ton gesagt sondern hätte zu meinem Vergehen gestanden!
    Und glaube mal bitte nicht dass ich nur lesen will, was für mich posetiv ist! Ganz im Gegenteil:
    Ich hatte mein Ritzel geändert, da habt ihr auch recht! Dies ist Verboten und führt zu einer Erlischung der Betrieberlaubnis! Das weiß ich alles!
    Ich wollte eigentlich nur wissen, ob die Polizei auf Grund eines NICHT bewiesen Verdachts meine Schwalbe hat still legen hat dürfen oder nicht!
    Ich fahre morgen zum Präsidium und frage nach einem Beweis! Wenn sie mir diesen geben, bitte ich sofort einen Mod, diesen Thread zu schließen, weil ich dann keine Berechtigung habe, etwas gegen die Polizei zu sagen!
    Die Polizisten machen auch nur ihren Job und wenn sie Zweiräder kontrollieren, dann machen sie das, weil einfach zu viel gemacht wird! Nur wenn sie einen sog. Baumarktroller auf einen Prüfstand stellen und dieser zeigt, dass ihr Fahrzeug schneller als Erlaubt läuft, dann haben sie ja einen Gerichtsverwertbaren Beweis! Dann hat der Besitzer die Möglichkeit, alles zuzugeben oder er besteht darauf, dass er nichts gemacht hat! Wenn er dies macht, wird das Fahrzeug beschlagnahmt, und dies auch zu Recht!
    Hätten sie einen gerichtlich Verwertbaren Beweis gehabt, dass ich schneller als Erlaubt fahre und ich mein Fahrzeug geändert habe, dann würde ich auch alles zugeben und morgen mit meiner Schwalbe zur Dekra gehen und meine Bescheinigung holen, das mein Fahrzeug wieder original ist und nicht mehr schneller fährt! Dann würde ich auf die Strafe warten und sie akzeptieren! Alles kein Problem!
    Aber ich sehe nicht ein, mich für etwas bestrafen zu lassen, was nicht bewiesen ist! Und ich denke, dass würde jeder von euch machen, oder täusche ich mich da????

    .............................Simson 4 ever.........................

  • Die Zeugenaussage zweier Polizeibeamten ist ein Beweis. Und wenn ich mich nicht täusche, wolltest du doch eben die technische Untersuchung durch einen Gutachter aufgrund der hohen Folgekosten selbst nicht und hast nach Belehrung zugegeben, dass sie schneller fährt.


    Der Rechtsweg steht dir offen, such dir nen Anwalt wenn du meinst.

  • Also nach langem lesen bin ich zu dem Entschluss gekommen, das du total bescheuert bist, sei froh, dass die Polizisten so nett waren und dir die Kostengünstige VAriante angeboten haben

    • Offizieller Beitrag

    du willst es einfach nicht verstehen. Der Beweis, den du wolltest, wurde dir angebot. Das hätten die Plolisten nicht machen müssen. sie haben es einfach gemacht, um dir ganz erhebliche Kosten zu ersparen. Im Nachhinein sagen, "so geht das aber nicht, beweist mir das erstmal" ist ekelhaft und ich bekomm das Würgen. Beim nächsten Rollerfahrer werden die Polizisten bestimmt nicht wieder so ein Angebot machen. Und der Kontrollierte wundert sich, warum die Polizisten so streng sind. Bei DIR darf er sich dann bedanken.
    Und wegen deiner technischen Ausrederei: Natürlich fahren die Simsons in der Praxis meistens schneller. Wenn du ein größeres Ritzel ranbaust, sollte doch aber auch dir einleuchten, dass du damit die theoretische Geschwindigkeit um ein paar Km/H erhöht hast, und somit nicht mehr im Bereich der ABE bist, oder??? Also müssen wir doch wohl nicht diskutieren, dass hier ein Fall von Fahren ohne FE vorliegt.


    Auf die Frage, ob ich das auch machen würde: Ganz ehrliches NEIN. Die Hilfsbereitschaft anderer so schamlos ausnutzen und nicht zu seinen eigenen Fehlern zu stehen, wie gesagt- ich bekomm das Würgen!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    die Schwalbe /2 hat vom Werk aus ein 15er Ritzel. Jede Zahnezahländerung bringt ungefähr 7km/h Geschwindigkeitsunterschied und dementsprechend weniger Drehmoment. Zusätzlich zeigt der Tacho den falschen Wert an, weil der Tachoantrieb ja für das originale Ritzel konstruiert ist (Der SR50 hat ein 16er Ritzel und auch einen anderen Tachantrieb).


    Damit zeigt dein Tacho zu ~15km/h zu wenig an. Fährt dann die Schwalbe noch ohne Umbau 65, kommen wir mit dem 17er Ritzel schnell auf 80km/h.


    Du hast dein Moped illegaler Weise schneller gemacht und bist erwischt worden. Das war fahren ohne gültige ABE, ggf keinen passenden Führerschein, wenn nur M vorhanden, weil zu schnell.


    Dafür musst du die Suppe jetzt ausbaden, das hätte dir von Anfang an bewusst sein müssen.


    Die Herrn der Polizei haben die angeboten, das Ding auf deine Kosten zum Gutachter zu schaffen, um zu überprüfen wie schnell sie nun wirklich ist bzw. ob was verändert wurde. Wäre da nix dran verändert, hätte das der Gutachter festgestellt und es wären keine weiteren Kosten für dich entstanden.


    Da du aber den Verstoss zugegeben hast, waren sie so Gnädig und haben dir nur das Kennzeichen und die ABE weggenommen und dir den teuren Gutachter erspart. Sei froh.


    MfG


    Tobias



  • DU hast es doch zugegeben ist das gleiche wie bei nem mündlichen Vertrag, die waren zu zweit ergo zwei zeugenaussagen, was willste denn jetzt von denen hören, das sie dir beweisen sollen was du selber zugegeben hast, also da fragt man sich echt wo dein Verstand bleibt

  • Die Zeugenaussage zweier Polizeibeamten ist ein Beweis. Und wenn ich mich nicht täusche, wolltest du doch eben die technische Untersuchung durch einen Gutachter aufgrund der hohen Folgekosten selbst nicht und hast nach Belehrung zugegeben, dass sie schneller fährt.


    Sehe ich auch so.


    Wenn Du also zum Polizeipräsidium gehst bzw. vor Gericht stehst, wird Dir am ehesten ehrliche und tätige Reue etwas bringen.


    Gruss von Frank

  • Sind die Beamten der Meinung, das Kfz ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, haben Sie die Macht, ein Kfz aus dem Verkehr zu ziehen.
    Die Details dabei und danach können sich unterscheiden.

  • Um aus der Sache wieder rauszukommen solltest du die Schwalbe in den absoluten Originalzustand versetzten und zum TÜV /Dekra fahren. Dort lässt du dir bescheinigen, dass sie technisch tip top in Ordung und original ist, sie genau 60 km/h läuft und nicht an ihr verbastelt ist. Dann fahre zur Polzei und seie ehrlich. Mit etwas Glück, Freundlichkeit und gutem Willen kommst du aus der Sache einigermaßen glimpflich wieder raus. Das du ohne den richtigen Führerschein gefahren bist und deine Schwalbe ein zu großes Ritz lässt sich nun mal nicht ändern. Dafür musst du gerade stehen. Und wenn du schneller fahren willst mach einen Motorradführerschein. Wenn dir die Polizisten bis hierher keine Steine in den Weg gelegt haben (und das haben sie wirklich nicht) dann kommst du mit etwas Reue auch wieder an deine Schwalbe.


    Eine (Geld-)Strafe und ein mögliches Verfahren werden dir allerdings nicht erspart bleiben.
    St

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