Fällt meine Simson noch unter geltendes DDR-Recht?

  • Holla,
    ich habe mir Anfang des Jahres Eine S51/1E gekauft, die laut Typenschild 1989 gebaut wurde. Erstzulassung laut original KTA Auszug ist aber der 17.06.1993 (Handschriftliche Eintragung der Verkaufseinrichtung). Somit ist sie ja eigentlich erst nach dem Stichtag im Jahre 1992 in den Verkehr gekommen, wie es immer so schön heißt, und dürfte nur 45km/h fahren? Oder zählt das eingestanzte Datum auf dem Typenschild. Wie lässt sich das ganze Rechlich Belegen (mit Paragraphen)?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll das Ding ne Erstzulassung haben, wenn es nie zulassungspflichtig war? Ich hab auch Zweifel, ob nach dem Stichtag ein erstmaliges Inverkehrbringen überhaupt möglich bzw. erlaubt gewesen wäre. Ich weiss nicht, was für einen Auszug da hast, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass eine S 51/1E drei Jahre auf Halde gestanden haben soll. Mein Rat: Nimm das Baujahr als Referenz und mach dir keine weiteren Gedanken. (Korinthe am Rande: 1993 wären immer noch 50 km/h drin gewesen.)


    Beste Grüße
    Ralf

  • Wie schon gesagt, es handelt sich um den alten original KTA Auszug (siehe Anhang). Da das ganze von einem Richtigen "Händler" verkauft wurde, gehe ich davon aus, das das Datum stimmt und die Simson wirklich solange "auf Halde" stand. Meine Überlegung wäre nun folgende: Zufällig verliere ich diesen Schein, und beantrage in Flensburg einen neuen. Die wissen doch bestimmt nicht, wann das Fahrzeug wirklich in Betrieg genommen wurde!? Also würde in diesem Schein dann 1989 drin stehen und ich wäre meine Probleme los?!

  • Wie schnell fährt das Moped denn tatsächlich?
    Wenn es 60 km/h schnell ist und das Baujahr '89 ist, würde ich mir da keine Gedanken machen, das Ding ist ja noch vor dem Einigungsvertrag gebaut worden und es kann ja schlecht verboten sein, dass es ein paar Jahre lang rumstand...... aber wenn man auf Nummer sicher gehn will, kann man hierfür sicherlich eine neue ABE beantragen, wo dann nur das Baujahr drinsteht.


    btw: Für meine S50B2 Bj. '77 hab ich auch solch eine neue ABE, aber da steht NIX von wegen BAujahr drin, nur andere, unnütze Daten :roll:

    Zitat


    Im Moment frag ich mich eher, warum in der ABE kein Baujahr eingetragen ist und ob der Wisch nicht eventuell falsch sein könnte.


    Das ist auch ein guter Denkansatz....... lass doch mal die Rahmennummer checken, wenn das Ding nicht geklaut ist, dürfte es ja ansonsten keine weiteren Problem geben, wenn du dir einen neuen Wisch ausstellen lassen willst...


    Hast du den Verkäufer schon mal kontaktiert, ob der zufällig weiß, was es mit der "originalen" ABE auf sich hat?

    Scheibenbremse? Nein Danke, ich möchte wie ein Mann sterben!

  • Oh mir ist noch garnicht aufgefallen, dass da ja ein Baujahr eingetragen gehört. Der Verkaufer (nicht der Händler, der auf dem Wisch steht) hat mir glaubhaft versichert das es sich um den Originalen Schein handelt, außerdem Stimmen die Fahrgestellnummern überein. Kann es sein, das diese Scheine blanko zu den Fahrzeugen mitgeliefert wurden und der Händler einfach vergessen hat das Baujahr einzutragen? Sonst habe ich auch alle Originalunterlagen zu dem Fahrzeug dazubekommen.
    Das Moped läuft gut seine 60km/h.

  • Also spricht die Geschwindigkeit ja definitv für ein Baujahr '89, und falls es dir weiterhilft: ja, auf dem Schein ist das Baujahr handschriftlich eingetragen, was wiederum dafür spricht, dass es einfach nur vergessen wurde, anstatt sich um eine Fälschung zu handeln.


    Außerdem: bedeutet "in Verkehr" genommen nicht ungefähr das Produktionsdatum? Wer soll denn nachvollziehen, wie lange ein Moped rumstand, bevor es dann endlich auf der Srtaße bewegt wurde?

    Scheibenbremse? Nein Danke, ich möchte wie ein Mann sterben!

  • Nein, "In den Verkehr bringen" ist - insbesondere im Zulassungsrecht - ganz klar definiert als der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug von seinem Erstbesitzer erstmals behördlich bzw. versicherungstechnisch gemeldet wurde.


    Deswegen sind auch all die Schlauberger angeschissen, die sich einen der letzten fabrikneuen 2CV oder Käfer weggestellt haben, ohne sie je zuzulassen. Bei Erstzulassung 2010 gelten nämlich auch die Sicherheits- und Abgasnormen von 2010, und nicht die von 1990.


    Bei Simson sind wir nun in einer besonderen Situation: Es ist nirgends aktenkundig, wann welches Fahrzeug wo in Verkehr gekommen ist - es existieren nur die Informationen, die auf dem Rahmen draufstehen: Typschild und Rahmennummer. Das lässt auf das Baujahr schließen, und das KBA stellt nach diesen Daten neue Papiere aus.


    Und ja, es kann durchaus sein, dass eine Simson von 1989 bis 1993 auf Halde stand. Mit dem Fall der Mauer ging der Umsatz bei Simson nämlich von einem Tag auf den anderen auf Null. Das hat die Firma nicht davon abgehalten, mit Volldampf fröhlich weiter zu produzieren, bis die ganze Werksfläche vollstand mit unverkauften (und unverkäuflichen) Mopeds und Rollern. Die Folgen sind bekannt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!