Fahren mit Gefahrenstoffen...

  • Hallo liebe vogelkundler, ich habe mich gefragt ob es erlaubt ist mit einem Benzinkanister, auf einem seitengepäckträger, zu fahren. Denn einige meiner freunde sin der meinung es ist nicht erlaubt!??! Was haltet ihr davon??


    Lg. Schelle


    P.S.: Simson ist die Macht

    Lieber ein Lebkuchen, als ein toter Zwieback!!

  • Das mache ich auch immer. Würde mich auch interessieren, ob's erlaubt ist.
    Aber so rein aus den Bauch heraus würde ich eher davon ausgehen, dass das die Polizei nicht so gerne sieht.

  • Warum sollte die Polizei dies nicht gern sehen?
    Außer du sicherst den Kanister so schlecht am Gepäckträger, das die Genossen der Rennleitung meinen, du seist im Auftrag des Terrors unterwegs! :))

  • Keine Ahnung. Wenn du hinklatschst geht der Kanister 100pro auf (zumindest bei meinem 20L Metallkanister). Und wenn da nen Funken drankommt ergibt das eine interessante Kombination.

  • Moin zusammen,
    @ Meister Schelle
    das ist erlaubt.
    Gem. den Bestimmungen für den Transport von Gefahrgütern (GGVSE, ADR, usw.) ist das erlaubt. Bis zu 60 Liter Treibstoff (Diesel, Benzin, usw.) dürfen danach im Fahrzeug mitgenommen werden.
    Beim Moped eben am Fahrzeug. Aber nur in dafür vorgesehenen Behältern :shock: .
    Die genaue Quelle müßte ich morgen raussuchen. :smokin:

  • In einem Pkw darf man bis zu 20 Litern in einem Kanister mitführen , aber nicht
    4x 5 Liter .
    Im oder auf LKW bis zu 60 Litern in geeigneten Behälter .
    Auf dem Moped wird bei 5 Lietern wohl keiner etwas sagen .
    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Fast richtig:


    Im geschlossenen Fahrzeug maximal 20l, aber das dürfen IMHO auch mehrere Gebinde sein. Nur bei der Einfuhr aus dem Ausland darf nur ein Gebinde eingeführt werden. So kenne ich das jedenfalls, lasse mich aber gerne belehren.


    Auf der Ladefläche eines Fahrzeuges dürfen bis zu 60l, auch in mehreren Gebinden transportiert werden.


    Auf dem Moped gilt grundsätzlich auch erstmal diese 60l Regelung, weil der Sprit ja im Freien hängt. Begrenzt wird das allerdings durch die Tragfähigkeit der Gepäckträger. Seitengepäckträger beispielsweise sind für 10kg ausgelegt. Hinten drauf dürfen IMHO auch maximal 10kg. Oder waren es nur 5kg? Weiß ich jetzt nicht genau.


    Demnach liegt die absolute Obergrenze bei einer Simson mit Heck- und 2 Seitengepäckträgern bei 25 bzw. 30l.


    (OK, ich weiß, dass es fürn SR50 auch die großen Post-Träger gab, die lassen wir hier mal außer acht.)

  • [quote='Baumschubser']Fast richtig:


    Ich habe das noch so im Gehörgang gehabt , das hatte uns der Berufsgenossenschaftsheini so gesagt .
    mfg

  • Heckgepäckträger laut Simson-Ratgeber max. 5kg, weil sonst der Schwerpunkt ungünstig beeinflusst wird (weil hinter der Hinterachse). Gilt ebenfalls für den SR50.

  • Für Deutschland heißt das Zauberwort Reservemenge. Eine solche darf mitgeführt werden. Beim PKW wird der große 20-Liter-Kanister toleriert (in Ö nur zehn!), bei LKW 60, für Zweiräder habe ich nichts gefunden auf die Schnelle.


    Für der Schwalbe mit 6,8 Litern Tankinhalt ist ein 5-Liter-Kanister schon reichlich als "Reserve" ... aus dem großen 20er kann man drei Mal volltanken, als Reservekanister geht das nicht mehr durch :)


    Auch schwierig: Die Vorschrift, den Kanister "kippsicher zu befestigen" :)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von bpshop99

    Heckgepäckträger laut Simson-Ratgeber max. 5kg, weil sonst der Schwerpunkt ungünstig beeinflusst wird (weil hinter der Hinterachse). Gilt ebenfalls für den SR50.


    Nur dass es am SR50 gar keinen Heckgepäckträger gibt, zumindest nicht in Serie. :wink:


    Zitat von Schwarzer_Peter

    Für Deutschland heißt das Zauberwort Reservemenge. Eine solche darf mitgeführt werden. Beim PKW wird der große 20-Liter-Kanister toleriert (in Ö nur zehn!), bei LKW 60, für Zweiräder habe ich nichts gefunden auf die Schnelle.


    Für der Schwalbe mit 6,8 Litern Tankinhalt ist ein 5-Liter-Kanister schon reichlich als "Reserve" ... aus dem großen 20er kann man drei Mal volltanken, als Reservekanister geht das nicht mehr durch :)


    Auch schwierig: Die Vorschrift, den Kanister "kippsicher zu befestigen" :)


    Ich wüsste keine Vorschrift, nach der ein Kanister nicht auch liegend transportiert werden darf. Bei undichten Verschlüssen schwabberts so oder so. An LKWs sind die Wehrmachtskanister auch zumindest auf der Schmalseite "liegend" befestigt.


    Und wer will dir vorschreiben, dass du nicht mit dem Moped Sprit für den nicht für öffentliche Straßen zugelassenen Traktor daheim holst. Wer will dir also vormachen, was da die Reservemenge sein soll. Sowas ist nirgends konkret festgelegt.


    So lange die Kanister ordentlich befestigt sind, kann einem keiner was, so lange man die Zuladung nicht überschreitet, die ja wie oben geschrieben, bei einer Simson sowieso ziemlich begrenzt ist.


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=709
    http://www.verkehrsportal.de/c…p_foren.cgi?msg-7281!2001


    Wobei ich dort auf das Zitat vom ADAC nicht viel geben würde. Die sogenannten Experten vom ADAC sind irgendwann im Jahre 1952 mit ihren Erkenntnissen stehen geblieben. Rechtsverbindlich ist das ohnehin nicht. Angemessen oder unangemessen kann vieles sein, das legt auf alle Fälle in keinem Fall ein Polizist vor Ort fest. :D


    Zitat von 1gnt23

    Denkt dran, es gibt die 1000 Punkte Regel für Transporte von Gefahrstoffen.


    Aber man braucht nen 2Kg Feuerlöscher den man mitführen muss.


    googelt mal


    Gilt nur für gewerbliche Transporte. Nur die sind überhaupt geregelt. Privatfahrten zählen da nicht dazu, hier gelten neben den Höchstmengen nur die allgemeinen Vorschriften zur Ladungssicherung, die logischerweise bei Flüssigkeiten, die umweltgefährdend sind, etwas enger ausgelegt sind.


    Gilt ja anlog auch für Batteriesäure beispielsweise. Oder generell eine neue oder alte Batterie, die du im Kofferraum transportierst oder auch auf dem Gepäckträger. Auch da dürfte klar sein, dass die ordentlich befestigt werden muss, damit sie nicht kippelt und ausläuft.

  • Oh ja , verzurren , abspannen mit Ketten , vorn und hinten bündig an der Ladebordwand , ja das Stress geben , wenn Du da an Jungbundgeradevonderpolizeischlulepolizeianfängerpolizisten geraten tust :D:D
    mfg

  • was ist den der unterschied ob etwas privat oder gewerblich transportiert wird.


    solange ich unter 1000 punkte bleibe ist es doch egal.


    hauptsache ich halte die richtlinien ein.


    was passiert den, wenn ich adr schein machen würde und etwas privat transportieren würde, währe das auch verboten?

    • Offizieller Beitrag


    Guck dir mal oben die beiden Links an, da ist bissel Lesestoff. Es ist sehr wohl ein UNterschied, ob du privat oder gewerblich fährst und das ist nicht nur bei gefahrgut so.


    @air


    Klar, gehen tut vieles. Oder denkst du, dass ich mich an die 20l Regel halte, wenn ich in CZ die Erdtanks abpumpen fahre. :D:bounce::D:bounce::D

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