fahren ohne fahrerlaubnis ?

  • Ich suche seit geschlagenen 2 1/2 stunden im Netz und finde immer noch keine konkrete Antwort :


    Auf meiner Simson ist ein Sportauspuff, der KEINE ABE hat.
    Damit erlischt die Betriebserlaubnis der Fahrzeugs.
    Ich fahre jetzt (wenn die Cop's das merken) ohne ABE durchs Land.
    Die Simme läuft irgendwas zwischen 65 und 70.
    Wenn das Fzg OHNE technische veränderung nicht mehr als 20 % von der bbh abweicht, ist das noch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Mein Roller ist damit aber technisch verändert.


    Gilt diese 20% Grenze jetzt auch mit diesem dämlichen Auspuff, oder ist das automatisch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ?
    Ich werd hier noch Wahnsinnig, diese scheiss penibele Kacke hier mit diesen Cops hängt mir zum Hals raus !


    Was denkt Ihr, wäre es möglich, den Auspuff eintragen zu lassen?

  • Erstmal: Klar ist das möglich, das Teil eintragen zu lassen, und zwar per Einzelabnahme, weil keine ABE vorhanden. Das ganze wird ein ziemlich teurer Spaß, weil Geräuschmessungen gemacht werden müssen usw.... mit 200€ musst Du schon rechnen. Weiterhin wird Dir dann ohnehin die Moped-ABE eingezogen und das Ding wird als Leichtkraftrad eingestuft, wird kennzeichenpflichtig (musst Du dann also beim Strassenverkehrsamt zulassen) und Du brauchst nen 125er-Führerschein (A1??? keine Ahnung, früher wars Klasse 1b :D ).


    Zweitens: Warum schraubste Dir so nen Auspuff an die Karre und gehst ein mordsmässiges Risiko ein für max. 5-7 km/h??? Meine Schwalbe läuft auch locker 65 und zwar mit der kompletten Originalausrüstung. Bau lieber alles zurück, stell alles ordentlich ein, dann schafft eigentlich fast jede Simson 60-65 km/h.


    Drittens: Ich denke nicht, dass es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, weil Du ja (hoffentlich) den passenden Führerschein (M) für die Simson hast. Die Simson ist ja momentan als Mopped eingetragen.
    Kann man Dir aber auch alles natürlich schnell ungünstig auslegen, und wenn sie Dich deswegen erstmal an den A..ch kriegen, hast Du ein grosses Problem, das ist nämlich eine Straftat und bleibt im Falle einer Verurteilung im Führungszeugnis...

  • Deine ABE ist weg sobald was verändert wurde...


    Du fährst im Momenzt nicht ohne Fahrerlaubnis sondern Ohne ABE.


    Sind glaube ich 3 Punkte und 50 €...


    Weiterhin fährst du ohne Versicherunsgschutz denn deine Versicherungs hat ein Fahrzeug versichert das der ABE entspricht und das tut deins nicht.


    Also entweder:


    normalen Topf drunter oder


    ab zum TÜV. und ne Abnahme machen. Denke mal werden 100 - 200 € wenn es geht. Kann aber auch sein das der Tüver sagt "Is nich" denn er weiß ja vom Topf gar nichts...

  • Tuning & Frisieren
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    Prof, 20.07.2004, 14:07
    [quote]


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  • Jungs, ihr seht das falsch !
    Ich will gar nicht tunen, das Problem liegt im moment woanders.
    Ich hab mir den Roller gebraucht gekauft. Und der war bereits getuned.
    60ccm Zylinder, 32er Krümmer, Sportauspuff.
    Ich bin aber selber gegen das tunen. Also hab ich jetzt schon den Zylinder getauscht, wieder einen 50er draufgebaut. Jetzt hab ich das Problem noch mit dem Krümmer und dem Auspuff. Ich hab aber keinen Originalauspuff, und auch keinen original-Krümmer.
    Warum ich das gefragt habe hat folgenden Hintergrund:
    Bis ich wieder einen original-Krümmer / Auspuff habe, werden wohl noch ein paar Tage vergehen. Die chance, mit dem Auspuff bis dahin erwischt zu werden, ist verhältnismäßig gering, ist aber da. Wenn das jetzt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, ist das ein Vergehen nach §21 StVG. Das ist äußerst unlustig !
    Und da ist auch der Zusammenhang mit der Versicherung. Ohne ABE heißt nämlich nicht automatisch kein Versicherungsschutz (Haftpflicht). Ist das Fzg nämlich gemäß § 1 PflVerG versichert, also im Falle der 50er mit dem entsprechenden Versicherungskennzeichen, liegt auch bei technischen Veränderungen kein Verstoß gegen das Plichtversicherungsgesetz vor.
    Heißt erstmal, die Versicherung zahlt. Aber die versucht sich natürlich, in dem Fall zu Recht, rauszuwinden, und das funktioniert so : Der Versicherer kann in solchen Fällen (technische Veränderungen) gemäß § 2 (2) AKB ( Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen) von der Versicherungsleistung befreit sein, nämlich dann, wenn der Fahrzeuglenker nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Jetzt ist es aber folgendermaßen geregelt: Wenn sich bei technischen Veränderungen die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit von der BBH abweicht wird eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich.
    Das hieße in der Theorie, ab 61 km/h in verbindung mit technischer Veränderung, die ja im Fall von meinem Auspuff da sind, können die mich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis drankriegen, und damit bin ich dann echt mal gut angeschissen.
    Ach was solls, scheiss drauf, ich lass die Mühle jetzt stehen, und bestell mir einen Auspuff.
    Mann - o - mann .. Also jezt mal ganz Ehrlich .. Angenommen ich werde jetzt kontrolliert, die stellen das Fest und gebens mir mal so richtig .. Dann bin ich meinen Lappen weg, die Simme wird eingezogen, ich hab eine Plichtversicherungsverletzung, ein haufen strafe, im krassesten Fall sogar knast. Und das wegen einem beschissenen Auspuff??
    Also da kann mir jemand sagen, was er will, aber ich finde das mal stark übertrieben !!

  • Es gibt zwei Kriterien für ein Kleinkraftrad:


    1. Vmax 45 km/h (bei Simson 60 km/h),
    2. Hubraum maximal 50 cm³


    Wird eines von beiden überschritten ist es kein Kleinkraftrad mehr, sondern rechtlich ein Motorrad (Leichtkraftrad). Dafür wird dann auch ein entsprechender Motorradführerschein benötigt. Wenn du den nicht hast, dann kann es durchaus zu einer Anklage beim Amtsgericht wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" kommen und mit einer hohen Geldstrafe oder im Wiederholungsfall sogar mit Knast enden kann. Wenn du Glück hast, dann wird das Ermittlungsverfahren vielleicht auch gegen Zahlung einer hohen Geldauflage von z.B. 500,- Euro oder so von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das passiert manchmal, wenn keine Vorstrafen vorliegen und die Gerichte dadurch von "Eierdieben" (sog. Bagatellkriminalität) entlastet werden. Teuer wird es aber in jedem Fall.
    Wenn dich die Bullen oder der Staatsanwalt mit dem Arsch am Kanthaken sehen wollen, dann können die das auch.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • jo ist aber zu punkt 1 etwas gelogen, da die Vmax von 60km/h bei Simson auch dann erreicht werden muss, wenn das fahrzeug unter voller beladung bei gegenwind fährt sind ungetunte gewschwindigkeiten bis 70 km/h durchaus machbar und auch zulässig, da sich die motore aufgrund ihrer konstruktion nicht abregeln lassen


    wenn dich ein polizist dann anhält, kannst du eine untersuchung beim tüv verlangen, der dir das fahrzeug dann auch im selben zustand zurückgeben muss (sofern nix dran gemacht ist), wenn alles i.O. ist musst du die untersuchung auch nicht bezahlen, (weswegen sie dir dann immer mit irgendeinem lapidaren müll ankommen, so dass du dann doch zahlen darfst)


    @shodwrun: meine postinganzahl ist mir völlig schnuppe, tuningauspuff ist nunmal auch leistungstuning, und somit nach den hier herschenden regeln unerwünscht


    wer das eine will muss das andere mögen, selbst wenn das teil schon dran ist und nicht selber verbaut wurde

  • Entscheidend ist nicht die tatsächlich erreichte Endgeschwinddigkeit sondern die bbH. Und die ist bei einer originalen, unverbastelten Schwalbe mit 60 km/h angegeben. Wenn die Schwalbe im Originalzustand dann bergrunter oder mit Rückenwind 65 oder 70 schafft, dann ist das egal. Die bbH in der ABE ist immer noch 60 km/h :)
    Ist die Schwalbe aber technisch verändert worden, also z.B. ein anderer Zylinder drauf oder wie hier, ein anderer Auspuff, dann erlischt automatisch diese ABE und du hast, entgegen den oben genannten gesetzlichen Vorgaben ein Motorrad daß dann 65 oder 70 km/h fährt. Ein Kleinkraftrad ist es ohne gültige ABE unter diesen Voraussetzungen dann jedenfalls nicht mehr. Sicher!

  • Jupps, so ist die Lage !
    Aber nur damit ich hier in diesem Forum nicht als dämliche Tunerbacke verschrieen werde ..


    Der neue Krümmer sowie Auspuff ist bereits bestellt. Hoffentlich kommt das Ding bald an, ich will mit der Simme endlich mal wieder auf die Straße.


    Save the horse, ride the cowboy !

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Charles:
    Tuning & Frisieren


    [bla]

    Langsam nervt diese ständige Stichelei, wie schon richtig bemerkt wurde. Mittlerweile scheint es, dass gewisse Leute uns hier aus den eigenen Regeln nen Strick drehen wollen. Ich lass mir nicht gern in meinen Handeln reinreden. Weder hier noch im "realen Leben™".


    MfG
    Ralf

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Prof, Du brauchst Dir garantiert nicht in irgendwas reinreden lassen, so wie das hier im Forum ist, ist das schon in Ordnung, und ich denke, über Sticheleien und Provokationen von gewissen Leuten stehen wir drüber. Aus dem Kindergartenalter sollten die meisten hier zumindest grossteils (:D ) entwachsen sein, sich folglich auch wie erwachsene Leute verhalten können und andere Meinungen akzeptieren können. Aber wie gesagt, manchen scheint das nicht zu gelingen... Und solche Leute stellen sich damit ein geistiges Armutszeugnis aus, aber ganz gewaltig!


    Sorry, musste halt mal gesagt werden...

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