fahren ohne führerschein

  • hey leute,


    ich würde gerne mal wissen was mir blüht, wenn ich mit meinem, im normalen Autoführerschein enthaltenen, Führerschein Klasse M eine 125ccm Maschine von nem Kumppel fahre und ich damit erwischt werde.


    alles was ich bisher gelesen habe deutet daraufhin, dass es haupsächlich auf die Beamten an kommt und von "eingestelltem Verfahren" bis zu "entzug der Fahrerlaubnis" reichen kann.
    Vieleicht sollte ich noch sagen, dass ich bisher keinerlei Vergehen begangen habe...

  • Wenn du deinen 3er Schein vor dem 1.4.1980 gemacht hast, dann blüht dir gar nichts, dann ist das völlig legal. Hast du ihn danach gemacht, fällt das unter fahren ohne Führerschein mit den jemweiligen Konsequenzen. Ob das dann einfach nur Dummheit von dir war, oder dumm gelaufen, mußt du selber entscheiden. Im Schadensfalle wird die Versicherung dich auch in Regress nehmen und u.U. zahlst du dein Leben lang.....


    Es soll da ja jetzt auch was auf dem Weg sein, daß man mit den 3er bzw B nach '80 auch 125er fahren dürfen soll, nur das wie ist noch nicht entschieden, wie auch so vieles andere nicht, kann sich nur noch um Jahre handeln.....

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Eben. Und deshalb wird es wohl auch erst kommen, wenn die EU das so vorschreibt, weil es in anderen Ländern auch so ist, daß man das darf. Wenn das wirklich kommt, wird es das auch nicht einfach so geben, somdern 1005ig wieder mit Kosten verbunden sein und die Fahrschullobby will auch ihren Teil vom Kuchen ab haben. Nach sieben Jahren Klasse 3/B einfach so eine 125er fahren geht ja gar nicht, das muß ja geregelt werden! Ja, das ist was anderes als ein Auto, aber mit B darf man ja auch vom ersten Tag an ein 200PS Auto fahren und 250km/h schnell sein..... usw......




    jetzt trete ich wieder was los....

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Zitat von herberthuber3

    hey leute,


    ich würde gerne mal wissen was mir blüht, wenn ich mit meinem, im normalen Autoführerschein enthaltenen, Führerschein Klasse M eine 125ccm Maschine von nem Kumppel fahre und ich damit erwischt werde.


    Geh mal davon aus wenn der Staatsanwalt zufällig im Schwalbennest rumstöbert und sieht dass es keine Spontantat war sondern sorgfältig abgeklärt was denn als Strafe auf einen wartet vorsätzlich geplant ...


    Dann siehst böse aus :D

  • Zitat von Shadowrun

    Geh mal davon aus wenn der Staatsanwalt zufällig im Schwalbennest rumstöbert und sieht dass es keine Spontantat war sondern sorgfältig abgeklärt was denn als Strafe auf einen wartet vorsätzlich geplant ...


    Dann siehst böse aus :D


    die Staatsanwalt ermittelt nicht, nur die Polizei.
    Eine Geldstrafe oder Sozialstunden und probleme wenn er einen führerschein machen will

  • Zitat von herberthuber3

    ich würde gerne mal wissen was mir blüht, wenn ich mit meinem, im normalen Autoführerschein enthaltenen, Führerschein Klasse M eine 125ccm Maschine von nem Kumppel fahre und ich damit erwischt werde.


    Fahr die 125 ccm einfach auf Privatgrund (d.h. nicht öffentlicher Fläche).
    Wenn Dir das nicht reicht, geh zur Fahrschule und erweitere Deinen Führerschein.

  • Hallo,


    es wurde ja soweit schon alles dazu gesagt, nur eines noch...


    Klugscheißermodus an:


    Den Tatbestand welchen du erfüllen würdest bezeichnet man als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" - nicht als Fahren ohne Führerschein.


    Der Unterschied liegt darin, dass Fahren ohne Führerschein eine Ordnungswidrigkeit ist und Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.
    [/b]

  • Richtig klugscheißen dass man es auch versteht :D


    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Man darf das Teil nicht fahren


    Fahren ohne Führerschein : Man hat den Schein gerade nicht dabei darf das Teil aber fahren

  • "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist eine straftat... ergo ermittelt nach der Polizei da auch die Staatsanwaltschaft...


    Grüße, Schlucki, der mit Straftätern täglich arbeitet...

    Wenn ich mit Gott spreche, sagt man "Gebet". Warum heisst es, wenn Gott mit mir spricht "Psychose"???

  • und ich kenne die praxis!
    die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen zusammen und ergebt Anklage, stöbert aber bestimmt nicht im Internet.
    Die meiste Ermittlungstätigkeit wird im Vorfeld (polizeiliches Ermittlungsverfahren) durch die Polizei geleistet, z. B. im Ersten Angriff. Die Ergebnisse werden vollständig der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt und ist daher wichtig für die Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft. Die Polizei handelt hier als deren Ermittlungsperson.

  • Zitat von H.J.

    Eben. Und deshalb wird es wohl auch erst kommen, wenn die EU das so vorschreibt, weil es in anderen Ländern auch so ist, daß man das darf. Wenn das wirklich kommt, wird es das auch nicht einfach so geben, somdern 1005ig wieder mit Kosten verbunden sein und die Fahrschullobby will auch ihren Teil vom Kuchen ab haben. Nach sieben Jahren Klasse 3/B einfach so eine 125er fahren geht ja gar nicht, das muß ja geregelt werden! Ja, das ist was anderes als ein Auto, aber mit B darf man ja auch vom ersten Tag an ein 200PS Auto fahren und 250km/h schnell sein..... usw......




    jetzt trete ich wieder was los....


    ein auto mit 200ps hat auch wesentlich mehr mit dem fahrschulfahrzeug für die klasse b gemeinsam als ne 125er.
    schonmal einen klasse-b-neuling gesehen, wenn der auf einem mokick seine erste runde dreht? wahrscheinlich nicht. ich kenne da z.B jemand, die bei der ersten fahrt gleich erstmal in nen zaun gefahren ist. Und das lediglich mit ner simme, die hat 3,6pferdchen und fährt 60. jetzt stell dir das mal vor, wenn alle 18jährigen ,die keine kohle für nen richtigen motorradlappen haben ne 125er fahren. da gibts glaub auch maschienchen die ihre 150 laufen. das is bissl viel für jemand der noch nie sowas in der hand gehabt hat.

  • @biker:


    Man darf ja auch,wenn man die Klasse 3 Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980(so glaube ich zumindest das es das Datum ist) ohne eine weitere Prüfung,eine 125er fahren.
    Was kann denn einer der diese Fahrerlaubnis bekommen hat besser als ein z.b.18 jahriger der sie erst frisch hat?
    Beide setzen sich zum ersten mal aufn bock und fallen wahrscheinlich nach den ersten 100metern um oder brettern irgendwo rein.
    Beide haben keine prüfung dafür.wobei der ältere nen freifahrtschein bekommen hat und der jüngere ne Püfung machen muss.
    Finde ich persönlich ne absolut schwachsinnige Rgelung.entweder alle oder keiner.
    Und bevor man sich dann ne maschine zulegt sollte man halt fahrstunden nehmen um ein gefühl für sowas zu bekommen,wenn man vorher noch nie ein motorisiertes 2rad gefahren ist.

    Simson Schwalbe:Leistungsarm und schadstoffstark!

  • Ich finde es gut so , die Alten sind eben besser als die Jungspunde , ja das haben auch die Gesetzgeber erkannt :D

  • Genau, die haben dann meistens auch die Finanzkraft, nen zweiten Hobel zu beschaffen, der es dann drei Bäume weiterschafft. :))


    Besteht da Diskussionsbedarf? Selbst wenn ich so einen Führerschein hätte, würde ich zumindest ein paar Fahrstunden nehmen, bevor ich mir dann so ein Gerät antue.

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Deutz40

    Ich finde es gut so , die Alten sind eben besser als die Jungspunde , ja das haben auch die Gesetzgeber erkannt :D


    Unsinn. Der Gesetzgeber hat nur erkannt, dass eine bestimmte Regelung schlecht ist und diese abgeschafft. Und weil man denen, die den Lappen nach den alten Bestimmungen gemacht haben, nichts wegnehmen kann, gibt's nen Bestandsschutz.


    Dass Onkel Deutz sich gern auf die Weisheit des Alters beruft und Menschen unter 25 als unwürdige Idioten abtut, ist ja nix neues, macht die Sache aber nicht wahrer...


    MfG
    Ralf

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