Fahren ohne fürerschein

  • Ich wurde heute beim fahren ohne fürerschein erwischt was heisst beim fahren ich habe das standgas eingestelt da ffährt aufeinma n bulle vorbei
    dreht um fährt zurück und parkt 200m weiter so ik weiter am frikeln am moped ,karre angemacht
    aus versehen den ersten gang reingemacht und bin 1 meter auf die fahrbahn rauf und aber sofort wieder runter so dann kommt der bulle mit tempo angesaust und drückt mir erstma ne anzeige wegen fahren ohn fahrerlaubnis rein auch noch fahren ohne versicherung(Wollte mir morgen n kenzeiche holen ohne shceiss 70€ liegen hier!!!) ik finde es voll dumm dass selbst auf abstellgelände wo kein auto fährt man nicht mal kucken kann ob die simmi geht!!! naja meine eig. frage wahr was kommt auf mich zu
    bin gerade dabei meine klasse m zu machen verbot oder eher nicht war vorher noch nie im verkehr aufgefallen??? :smokin::smokin::smokin:

    • Offizieller Beitrag

    Gratulation zu dieser Glanzleistung. Ist mir früher auch öfters passiert, dass mir beim Standgas einstellen aus Versehen der Gang reingesprungen ist und ich mich plötzlich ohne es je gewollt zu haben, auf öffentlichem Straßenland befunden hab. Ich spar mir auch lieber die Frage, wie das Mopped da hingekommen ist. Geflogen wird's ja sicher nicht sein. Also wirklich. Wir sind ja alle mal schwarz gefahren. Aber da hat dann nicht "der blöde Bulle" Schuld sondern nur der, der schwarz gefahren und erwischt worden ist.


    Was dir passiert? Wird sich zeigen. Geldstrafe, Führerscheisperre. Kommt drauf an.


    MfG
    Ralf


    P.S.: Dieses Forum hat verschiedene Rubriken. Du darfst deine Beiträge gern in der jeweils passenden absenden. Dieses Mal hab ich das für dich erledigt. Ich hätte aber nix dagegen, wenn du dich endlich mal mit den Regeln und Gebräuchen hier vetraut machen würdest.

  • war das öffentlicher verkerhrsraum oder privatgelände? in ersterem fall biste wohl an ein arschloch geraten, aber machen kannste nix. weil du bist nunmal in öffentlichem verkehrsraum ohne versicherung und fahrerlaubnis gefahren, wen auch nur nen meter.



  • jo wer seine karre liebt der schiebt

    • Offizieller Beitrag

    Das war dann wohl nicht nur Pech, sondern schlicht prasseldumm. Wenn das Polizeifahrzeug schon zu sehen ist, dann sollte man solche Experimente nicht noch extra machen. Sorry, aber für soviel Blödheit (bzw. Frechheit) kanns keinerlei Verständnis geben. Wenn du das geradezu rausprovozierst, darfst du hinterher nicht rumlamentieren.


    Über die möglichen Folgen hat der Prof oben schon was geschrieben.

  • also ich hab das ganze schon zweimal hinter mir das fahren ohne fahrerlaubnis, da ich mal nen friesierten jogurtbecher hatte. und auch zweimal damit erwischt wurde. kommt wirklich drauf an wenn de glück hast bekommste en paar sozis und beii mir waren es jewals knapp1500 euronen geldstrafe. und halt en eintrag im führungszeugnis. hinter her beim auto führerschein gabs dann ein paar probleme, die wollten das führungszeugnis und dann musste ich sone komisches psyschologisches gutachten machen.
    hoffe konnte dir helfen.
    und die ausrede das der bulle schuld war zählt nicht ich war auch selber schuld


    mfg

    "Benutz die Suchfunktion" ist KEIN produktiver Post!

  • hm, dumm gelaufen,...


    ohne führerschein und versicherung sollte man solche spielchen halt nicht machen, zumindest nicht wenn grün weiß in der nähe ist.


    gut, inzwischen leiste ich mir auch ab und an mal katz und maus spielchen mit der polizei,... einfach so tun als ob man die lichthupe und "stopp polizei" im rückspiegel nicht sieht... aber da können sie nichts machen wenn man doch irgendwann anhält,... vor allem wenn man weiß, dass alles in ordnung ist, sprich fahrzeug im 1a zustand, führerschein und versicherung ok, kein alkohol etc..... dann geht das schonmal :smokin:
    aber doch nicht ohne führerschein :roll::roll::)):rolleyes:



    naja.. fazit: pech gehabt... kannst hoffen dass den führerschein noch machen darfst,und dann in zukunft keine scheisse mehr erlauben,... sprich: nix tunen, nich nochmal erwischen lassen etc.


    MfG

  • Zitat von Baumschubser

    :)):)):)):)):)):))


    Für 3000€ bekommt man ja schon Führerschein plus Fahrzeug, dazu fällt mir nichts mehr ein.




    tija ich war auch mal jung und naiv :D:D
    hab draus gelernt :smokin:

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  • Einfacher Rat:


    Ab zum Anwalt. Der kann das auch mit der Staatsanwaltshaft klären ohne Vrehandlung.


    Daher mein Rat: Solche arbeiten nur auf Privatgelände !!
    Und auch nur dann wenn das Privatgelänge abgesperrt ist ( der offene Hof gehört mit zum Verkehrsraum )

  • Dazu passt der Avatar von Enrico: life is pain!
    Bei solchen Summen würde ich auch Schmerzen bekommen. :D


    Zitat von Shadowrun

    Daher mein Rat: Solche arbeiten nur auf Privatgelände !!
    Und auch nur dann wenn das Privatgelänge abgesperrt ist ( der offene Hof gehört mit zum Verkehrsraum )


    Ein Rolltor, das entweder offen oder zu steht, macht den kleinen, aber feinen Unterschied aus!? Genauso eine eingezäunte Wiese, die aber entweder eine offene oder geschlossene Zufahrt hat? :|


    Gruß
    Al

  • Jupp. Der Parkplatz bei Penny gehört zum öffentlichen Verkehrsraum auch wenns da nicht extra steht ( STVO Regeln usw.. ) Erst wenn er abgesperrt ist darfste machen was du willst :D


    Wie du absperrst ist dir überlassen.

  • Geh zum Rechtsanwalt!
    Der kennt sich aus! :smokin:
    Der kann vielleicht eine eventuell drohende Führerscheinsperre abwenden und mit etwas Glück erreicht er auch eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer (nicht geringen) Geldsumme z.B. an eine gemeinnützige Organisation oder Verein.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Alfred

    Dazu passt der Avatar von Enrico: life is pain!
    Bei solchen Summen würde ich auch Schmerzen bekommen. :D



    Ein Rolltor, das entweder offen oder zu steht, macht den kleinen, aber feinen Unterschied aus!? Genauso eine eingezäunte Wiese, die aber entweder eine offene oder geschlossene Zufahrt hat? :|


    Gruß
    Al


    Ja, das ist tatsächlich so. Sobald eine Straße oder Einfahrt nicht zwingend als solche zu erkennen ist und außerdem allgemein zumindest von Post oder Paketdiensten mitbenutzt wird, gilt sie als "öffentlich gewidmet". Es bleibt zwar unangefochtener Privatbesitz, aber es gelten dennoch einige Regelungen aus dem öffentlichen Straßenverkehr. Soweit mir bekannt, genügt als Abgrenzung bereits eine eindeutige Beschilderung, ein Hoftor oder eine anderweitige reale Absperrung ist aber in jedem Fall besser.


    PS: Auf unserer Privatstraße (rund 100m lang) mache ich dennoch, was ich will, also flitzen dort die Buggies übers Pflaster genauso darf mein Junior dort mit dem Moped mal ne Runde drehen. Allerdings verirrt sich hierher auch die Polizei nicht, bzw. waren die in den 8 Jahren, die ich hier wohne, erst einmal aus Versehen in unserer Straße.

  • also als sie mich mal in bremen gekriegt haben da haben sie die mofa eingesackt, für einen ganzen monat!
    naja an dem tag habe ich wohl die blödheit mit einer schauffel gefressen. wer fährt bitte schön mit einem nicht verkehrsgerechtem gerät auf ein "fest" wo es von grünen nur so wimmelt? :rolleyes:


    naja ende vom lied, ca 20€ bezahlt für den unterstand(stand sogar trocken in einer halle^^) und anzeige fallen gelassen.
    ich habe draus gelernt, sie fährt nun schön ihre 35 und das reicht.


    mfg


    simon

  • bei uns ist ein selbsternannter held ohne führerschein [war mit mir in der fahrschule] und ohne helm durchs nachbarstädtchen gefahrn - erwischt.
    ich glaub im selben monat hat er noch die theorie geschriebn, und das "verfahren" wurde glaub auch eingestellt.
    war also nix mit viel pause.


    vll einzelfall.


    vll sind die bullen im osten viel lieber xD


    p.s.: ich hätts ihm gegönnt, chaoten wie den, gibs vielzuviel -.-'

  • Zitat von Baumschubser


    Ja, das ist tatsächlich so. Sobald eine Straße oder Einfahrt nicht zwingend als solche zu erkennen ist und außerdem allgemein zumindest von Post oder Paketdiensten mitbenutzt wird, gilt sie als "öffentlich gewidmet". Es bleibt zwar unangefochtener Privatbesitz, aber es gelten dennoch einige Regelungen aus dem öffentlichen Straßenverkehr. Soweit mir bekannt, genügt als Abgrenzung bereits eine eindeutige Beschilderung, ein Hoftor oder eine anderweitige reale Absperrung ist aber in jedem Fall besser.


    kurze Anmerkung hierzu:


    Wenn die Straße einmal als öffentlich gewidmet zu betrachten ist, verliert sie dieses nicht durch eine kurzzeitige Absperrung (bspw. wegen eines Volksfestes o.ä.), solange wenigstens irgendwie öffentlicher Verkehr (auch Fußgänger) darauf stattfindet.

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