Hi,
mal ne kurze Frage...
Ghet rein um ne theoretische Überlegung zum rechtlcihen Aspekt.
Durch illegales Tuning usw erlischt ja die ABE, ergo auch der Versicherungsschutz.
Was ist denn nun im Falle eines Unfalls, beispielweise mit Personenschäden.
Muss die Versicherung nicht trotzdem zunächst einmal den Schaden bezahlen und kann dann diese Ansprüche widerum gegen den Versicherungsnehmer geltend machen? Oder bezahlt die Versciherung tatsächlich garnichts und das Opfer hat eben Pech wenn beim Verursacher nichts zu holen ist?
Begründungen bitte mit entsprechenden Nachweisen :wink:
MfG Björn