Fahrlehrer gibt's ...

  • Hallo!


    War eine Weile nicht mehr aktiv ;)


    Vorweg: Das ist keine Frage, sondern ich will lediglich etwas Ärger loswerden.


    Ich mache - obwohl ich meinen Schwalben treu bleiben will - gerade den Motorradschein.


    Quasi bei der Vorstellung kam das Thema kurz auf Simson und 60km/h mit Führerschein M (bzw. jetzt AM).


    Der Fahrlehrer meinte felsenfest das ist zwar so dass die zwar 60km/h laufen dürften, jemand mit AM aber lediglich 45km/h fahren dürfte.
    Dann das übliche "wenn einen jemand erwischt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verlust des Versicherungsschutz" blablabla.


    Obwohl ich mir felsenfest sicher war dass er irrt habe ich keine große Diskussion angefangen, habe ihm dann aber per mail einfach mal die Regelung geschickt...


    Ist ja hier und anderswo tausendfach gepostet worden und kein Hexenwerk rauszukriegen ...


    "§ 76 FeV: FeV - Einzelnorm


    § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch


    b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. "


    "Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."


    Eigentlich schon ärgerlich genug dass ich ihm sowas schicken muss, aber er ist nach der Mail immer noch überzeugt. Wüsste auch nicht wie ich ihn noch überzeugen könnte und habe auch keine Lust mich da weiter rein zu hängen.



    Versteht mich nicht falsch, ich bin niemand der unbedingt Recht bekommen muss - wenn er nicht von sich aus wieder anfängt sage ich gar nichts dazu, und sonst werde ich ihm halt seinen Glauben lassen. Für sowas bin ich zu alt :cool:


    Mich nervt eben nur dass ein Fahrlehrer (bzw. Chef der Fahrschule!) solche Unwahrheiten (wer weiß wie lange schon?) verbreitet und damit natürlich Panik schürt (Der ein - oder andere glaubt's bestimmt!) ...


    Ich will ihm da nicht mal eine Böse Absicht unterstellen aber ich bin auch sowas wie "Fahrlehrer" und ich bin von meinen Azubis schon einige Male des Besseren belehrt worden, da muss man halt nachlesen und zugeben dass man eine Lücke hatte, denn die hat nunmal jeder ...



    Hat jemand sowas schon mal erlebt?


    Jetzt geht es mir jedenfalls besser, vielen Dank für die Aufmerksamkeit :))

  • Von einem Fahrlehrer erwaret ich eigentlich, dass er so etwas weiß.
    Natürlich kann auch dieser eine Wissenlücke haben, aber dann felsenfest von der eigenen Meinung überzeugt sein ist Quatsch.


    Erzähl ihm einfach, dass dir bereits Polizisten davon erzählt haben und es keinen Stress gab bei Kontrollen.
    Vielleicht ändert er dann seine Meinung :)


    Gruß,
    K.P.

    Wer Reifen auf die Straße brät, braucht ein 2 Takt Heizgerät...

  • Hallo,


    es gibt auch Fahrlehrer, bzw Fahrschulen die sowas bewusst behaupten, damit die Leute dann auch den Motorradschein machen. Bringt ja Geld so rein zufällig. Welch Zufall aber auch.


    Ich habe selber erlebt in einer Fahrschule in Magdeburg, das man mich hat 3 mal durchfallen lassen hat, in der Praxisprüfung. Die haben sich mittlerweile auch schon mindestens 2 mal umbenannt.


    Ich hab dann die Fahrschule gewechselt nach Wolmirstedt, und siehe da gleich bei der ersten Praxisprüfung den Schein endlich bekommen, und nein es war nicht die typische Dorffahrschule, die den Schülern den Schein schenkt.


    Bei vielen Fahrschulen ist es gängige Praxis das es so schwarze Schaafe gibt, die ihre Schüler abzocken. Nur denen das nachzuweisen ist immer schwer. Außer man erwischt sie zufällig, wie der Prüfer geschmiert wird.

    viele Grüße Toby-vom Schwalbefieber gepackt,total fasziniert KR51/1S

  • Das du durchgefallen bist ist nicht der Fahrschule anzulasten sondern allein der Entscheidung des Prüfers.
    Der kann ja nun wirklich nichts dafür das du "noch nicht bereit" warst. Eierst du auf der Straße "wie der erste Mensch", dann bist du durchgefallen.


    Eine Fahrschule lässt doch nicht absichtlich Fahrschüler durchfallen. Spricht sich sowas rum, bleiben die Kunden fern.
    Besser wäre es doch den Prüfling erst dann zur "Praktischen" anzumelden wenn er es wirklich in der Lage ist den Prüfer durch sein Fahrkönnen zu überzeugen.

  • Hallo,


    Es gibt leider auch korrupte Prüfer, genauso wie es auch korrupte Politiker gibt. Spiegel Online hatte dazumal was 2010 oder 2011 geschrieben


    Der Fahrlehrer und Chef der zweiten Fahrschule, sagte mir, als ich ihm von der Fahrschule erzählte, dass die keinen guten Ruf haben und ich hab denn dort bei ihm auch einige Fahrschüler kennengelernt, die auch genau bei der gleichen Fahrschule waren wie ich und dort auch mehrfach durchgefallen sind. Zufall??


    Ja beim ersten mal durchfallen habe ich einige Fehler gemacht, das will ich auch nicht abstreiten. Einmal durchfallen ist jetzt keine Schande. Aber der Fakt ist doch, bei der zweiten Fahrschule hats auf anhieb in der ersten Prüfung geklappt, und mir wurde der Schein nicht einfach so geschenkt, wie man vermuten könnte, die 4te Prüfung war von allen Anforderungen her die schwierigste, weil der Prüfer wirklich alle möglichen Prüfthemen durchgegangen ist, und er konnte keinen Fehler finden.


    Mir sagte der Prüfer dann am Ende, wenn alle so fahren würden wie Sie, dann hätten wir keine Verkehrsprobleme und Unfälle. Ich konnte es anfangs nich glauben, ich dachte der Verarscht mich, das ich den Schein nun habe... Nachdem was ich ja vorher erlebt habe, auch kein wunder.


    Bis heute Unfallfrei unterwegs, nichmal mein Marienkäfer in Flensburg hat Punkte :) dafür aber schonmal geblitzt worden wegen Überschreitung um 3 km/h inklusive abgezogener Toleranzschwelle von der gebenen Höchstgeschwindigkeit, kann jedem mal passieren. Aber wenn ich sehe das in der 30er Zone wo ich wohne viele mit 50 durchbrettern dann bekomm ich einen gewaltigen Hals. Genauso schlimm sind die plötzlich ohne Ankündigung abbiegenden Pseudogradeausfahrer.


    Und wenn Fahrlehrer behaupten, dass die DDR 50ccm Hubraumklasse 60km/h mit nem Motorradschein zu fahren sind, dann wollen die Geld machen. Klappt nur nicht bei den Leuten, die um diese besondere Gesetzeslage wissen.

    viele Grüße Toby-vom Schwalbefieber gepackt,total fasziniert KR51/1S


  • Mich nervt eben nur dass ein Fahrlehrer (bzw. Chef der Fahrschule!) solche Unwahrheiten (wer weiß wie lange schon?) verbreitet und damit natürlich Panik schürt (Der ein - oder andere glaubt's bestimmt!) ...
    ...
    Hat jemand sowas schon mal erlebt?


    Mal? Andauernd erlebe ich, dass der Hauptfahrstreifen auf der Autobahn über viele hundert Meter frei ist, Fahrschulautos aber stur auf dem ersten Überholfahrstreifen fahren. Ergo kennen viele Fahrlehrer noch nicht einmal mehr das Rechtsfahrgebot, eine der grundlegenden Bestimmungen unserer Verklehrsgesetze.
    Wären meine Beobachtungen repräsentativ, würde mir heute jeder Respekt vor dieser Berufsgruppe fehlen.


    Ahoi
    Pom

  • Dann gits na noch viele Autofahrer die auf der Autobahn bei 3 Spuren dauernd in der mitte fahren obwohl ganz rechts so viel frei immer ist. Rechts darfste die Kröten nicht überholen, also musste denn von der ganz rechten Spur ganz nach Links rüber um denn nach dem Überholen wieder auf die ganz rechte Spur zu wechseln, dabei das Blinken nich vergessen. Durch solch Mittelspurfahrverhalten sehe ich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

    viele Grüße Toby-vom Schwalbefieber gepackt,total fasziniert KR51/1S

  • Dann gits na noch viele Autofahrer die auf der Autobahn bei 3 Spuren dauernd in der mitte fahren obwohl ganz rechts so viel frei immer ist. Rechts darfste die Kröten nicht überholen, also musste denn von der ganz rechten Spur ganz nach Links rüber um denn nach dem Überholen wieder auf die ganz rechte Spur zu wechseln, dabei das Blinken nich vergessen. Durch solch Mittelspurfahrverhalten sehe ich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.


    Das stimmt nicht so ganz, du darfst auf einer mehrsteifgen Autobahn bzw. Kraftfahrzeugstraße auch auf dem Fahrstreifen fahren der nicht ganz rechts liegt, wenn in Sichtweite auf diesem Fahrstreifen langsame Fahrzeuge (LKW, Wohnwagengespanne, etc.) fahren.


    Viele Grüße


    Bremsbacke

  • Das stimmt nicht so ganz, du darfst auf einer mehrsteifgen Autobahn bzw. Kraftfahrzeugstraße auch auf dem Fahrstreifen fahren der nicht ganz rechts liegt, wenn in Sichtweite auf diesem Fahrstreifen langsame Fahrzeuge (LKW, Wohnwagengespanne, etc.) fahren


    Das ist Quark.

  • Und das ist - so pauschal - ebenfalls Quark.


    StVO - Einzelnorm


    Punkt 3c), wenn du nicht zu lange suchen willst.


    Auch Quark. Damit Du es ebenfalls erkennst, markiere ich mal die wichtigen Worte:


    Zitat

    du darfst auf einer mehrsteifgen Autobahn bzw. Kraftfahrzeugstraße auch auf dem Fahrstreifen fahren der nicht ganz rechts liegt, wenn in Sichtweite auf diesem Fahrstreifen langsame Fahrzeuge

    Zitat


    Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

    Und wo steht dann noch was von "in Sichtweite"?


    Ahoi
    Pom

    KR51/2L

    2 Mal editiert, zuletzt von pom () aus folgendem Grund: Quark

  • Wozu verlink ich eigentlich Paragrafen und weise sogar noch auf konkrete Absätze hin?


    Oh, sorry, da war ich unsauber. Ich habe mein Post oben dementsprechend angepasst.


    Zitat

    Bist du zufällig Fahrleher?


    Das ist trotzdem kein Grund, beleidigend zu werden.


    Ahoi
    Pom

    • Offizieller Beitrag

    Auf die Wortklauberei bezüglich "in Sichtweite" oder "hin und wieder" werd ich jetzt nicht eingehen, das ist mir entschieden zu doof. Fakt ist, dass die Geschichte mit dem Rechtsfahrgebot nicht ganz so dogmatisch geregelt ist, wie das manch Aushilfspolizist gern hätte.


    Allerdings werde ich "Fahrlehrer" umgehend in mein Beleidigungsrepertoire aufnehmen. Das scheint ja direkt ins Mark zu gehen. :))


    Ralf

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