Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

  • Hallo,


    habe da mal eine wichtige Frage zu § 10 FZV:


    Ich will meinen Audi 80 B4 2.0 E abmelden und danach nach Berlin zum Verkauf bringen. Eigentlich ist das ja statthaft. Abmelden und Fahrt zum endgültigen Standort. Ist das aber auch mit einem KfZ erlauvt, welches ein Saison KZ mit 11 - 02 trägt? Da bin ich mir nämlich unsicher.


    MfG - wenn jemand an einen B4 Interesse hat - kann er sich gerne melden. Habe leider keine Bilder. Ist silber, 2.0E Maschine mit Automatik.

    • Offizieller Beitrag

    Geht doch nicht, wenn Saisonkennzeichen nur von November bis Februar gültig/vorhanden ist.
    Kurzzeitkennzeichen wäre die Wahl der Qual.


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    du willst innerhalb der Ruhezeit mit einem Saisonkennzeichen fahren quasi?


    Das wird essig, weil Ruhezeit und nur Ruheversicherung. Nach meinem Wissen sind nur fahren mit dem ungestempelten Kennzeichen innerhalb des Landkreises mit EVB-Nummer vom Standort zum TÜV, STVA gestattet. Überführungsfahrten ist sowieso nicht. Deine Kiste ist aber angemeldet und nur in der Ruhezeit.


    Da hilft nur Kurzzeitkennzeichen, Anhänger, rote Nummer oder sowas.


    MfG


    Tobias

  • Mit normalen Kennzeichen ginge das. Fahrt zur ZuLa, entsiegeln lassen und ab damit zum Export nach Berlin. Grund: In § 10 FZV heißt es sinngemäß im Zusammenhang mit der Zulassung im eigenen und einen angrenzenden Bezirk. Berlin grenzt direkt an OHV oder umgekehrt. Somit ist die Fahrt über die B96 bzw. B96a gestattet. Nur nicht über die A10, denn man tangiert den Kreis Barnim.


    Ich will/möchte aber ein härteres Stück machen - und ja ich bin im Ruhebereich - ich will das KfZ mit Saison 11 - 02 abmelden (alles kein Ding), aber dann "überführen" an seinen endgültigen Standort verbringen. Normal zulässig, aber mit Saison ???


    Schwerer Fall - weil selten und kaum fabriziert.

  • Hi,


    tja, dann muss ich da durch. Da ich hier verkaufe, wird mir das Kurzzeitkennzeichen seitens der Vers. aber mit 40 € in Rechnung gestellt.


    Hoffe das ich zeitnah was anderes kaufen kann, damit ich beide Kurzzeitkennzeichen dann verrechnen darf.


    Oder man muss die Saison aufheben und daraus ein Ganzjahres Kennzeichen für 2 Tage machen. Danach wird er stillgelegt. Heißt zwar Steuerbescheide, aber rechnerisch billiger. Fürs Finanzamt komplizierter ...

    • Offizieller Beitrag


    Oder man muss die Saison aufheben und daraus ein Ganzjahres Kennzeichen für 2 Tage machen. Danach wird er stillgelegt. Heißt zwar Steuerbescheide, aber rechnerisch billiger. Fürs Finanzamt komplizierter ...



    Und erstmal noch ein normales Kennzeichen prägen lassen und ummelden, kostet auch Geld.


    Wenn dir das Geld fürs Kurzzeitkennzeichen an den Arsch gewachsen ist, hau die Kiste bei Mobile.de rein. Da kommt schon ein Türke und holt den ab. Das geht Erfahrungsgemäß ziemlich fix.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Ab 1.Mai gibt es fürs fahren ohne Kennzeichen nur noch max 60,-€ und keine Punkte!
    (was ist billiger??..)


    Das bezieht sich aber nur auf das fehlende (weil z.B. geklaute) Kennzeichen. Das im gleichen Moment stattfindende Fahren ohne Pflichtversicherung dürfte aber weiterhin richtig teuer sein. Derartige Verkehrsstraftaten liegen ab Mai bei 3 Punkten...

  • Hey,


    habe mir dann doch ein KKZ geholt. Was mich immer ärgert: Wartezeiten auf dem Amt. Vor Jahren dürfte man überall sich ein KKZ holen, aber diese Regelung ist gefallen - leider. Somit nichts Mittagspause in NP und schnell wieder auf Arbeit. Schön lange in OHV gewartet ...

  • Abmelden kann man überall soweit ich weiß,wenn man aus einen anderen Kreis kommt.
    Ohne Stempel fahren geht nur im Zulassungsgebiet ( Kreis).
    Was ja beides mit deiner Saison Zulassung nicht in Frage kam.
    Alternativ hättest aber den Wagen auf ein Hänger transportieren können.
    Ich habe hier Glück das ich beim Kfz Händler rote Schilder stundenweise bekommen kann.

  • @ luluxs: Rote ist inzwischen sehr sehr schwer geworden. Kenne Händler die würden sie mir leihen, aber wenn ich kontrolliert werde, sind sie dranne. Und Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind die Länder wo zum Wohle uns aller am strengsten kontrolliert wird ...


    Trailer wäre gegangen, aber hier wäre das Zugtier leicht über seine Grenzen gekommen. KKZ ist schon ok.


    Und es wäre gegangen, aber da ich nicht weiß ob die morgen das KfZ in Berlin kaufen, habe ich erstmal auf die Abmeldung verzichtet:


    In § 9 FZV steht dazu:


    (3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1 sowie der Angabe eines Betriebszeitraums. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen und ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken. Ein Saisonkennzeichen ist auch Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, nach Maßgabe des Absatzes 2 zuzuteilen. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. § 16 Abs. 1 bleibt unberührt. Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4.


    Und in § 10 FZV:


    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


    Heißt die Fahrt wäre in OHV und dem angrenzenden Berlin statthaft gewesen.

  • Statthaft und sinnvoll im Zusammenhang bei Kontrolle und der Zeit ,nerven die das kostet ich weiß nicht.
    Ich Verkauf immer von zuhause aus und abgemeldet soll sich der Käufer Gedanken machen wie er das erworbene nachhause bekommt ;)

  • @ luluxs: Nach der Reform im Jahre 2012 das man nur noch bei seiner örtlich zuständigen Behörde Überführungskennzeichen erhält, ist ein abgemeldetes Fahrzeug für mich schnell uninteressant. Habe aktuell wieder was am Haken - abgemeldet. Der VK meckert schon das niemand will - warum wohl? Aufwändig das nun abgemeldete Stück zu überführen aus Schleswig Holstein.

  • Hey,


    da ich ja den Audi eigentlich verkaufen wollte, holte ich mir ein KKZ. Heute meldete ich das KfZ (angemeldet von 11 - 02) ab. Damit konnte ich mir die Nummer sperren. In berlin angekommen - den angebotenen Preis können wir nicht zahlen, hast ja keine Klima. Max. 50 € sind drinne. Frechheit. Umgedreht und heim. Klar ist das Kerlchen nicht mehr der jüngste, hat Macken und sieht tw. verschlissen aus ...


    Aber ich mag dich doch. Also entschied ich - ich behalte den Audi. Er hat eine bessere Anhängelast als Vaters i30 und übertrifft sogar noch minimal meinen Hyundai Accent als Diesel. Was aber Klasse ist - da kommt heute kaum ein anderes Auto ran: 75 kg Stützlast und 650 kg ungebremste Zugmöglichkeit. Die Idee vom Wohnmobil werde ich dann lieber begraben und klassisch ein Wohnanhänger mir holen - na wir schauen mal.


    Also am kommenden Montag (unsere Behörde gönnt sich ja einen Brückentag) wieder alles zurücknehmen und den Audi wieder zulassen. Ach ich könnte mich ohrfeigen - Zeit und Aufwand stehen in keinem Verhältnis. Und der Aufwand des An und Abmeldens und wieder Anmelden beim Amt kostet auch Zeit ... derzeit bei uns 4,5h Wartezeit oder Termin erst Ende Mitte Mai ...

  • Siehste destowegen fahre ich niemand ohne 100 prozentige zusage und vorrauskasse hinterher!
    Wohnwagen ist eh die bessere Wahl da mit viel niedrigen Kosten verbunden,meiner kostet Steuer und Haftpflicht 55,- im Jahr .
    Allein die Wartungskosten Zahnriemen,Kupplung etc. Halten sich da selten in grenzen wenn man nicht schon Rentner ist und 100 Tage im Jahr darin pennt.

  • @ luluxs: Mein Gedanke war und ist ein gutes LT WoMo bis Bj. 86 zu holen und dann auf H-Kennzeichen zuzulassen. Mit Schandhacken habe ich das perfekte Treffenpennquartier. Und hinten dranne nehme ich TS, ETZ oder RT Huckepack. Im Urlaub habe ich ein gefährt was in jede Umweltzone darf ...


    Daher noch nicht ganz verworfen und wann der Audi wieder angemeldet wird -muss ich nun gründlich überlegen.


    Kaufen wollte ihn: Auto verkaufen - Kostenlose KFZ Bewertung & Auto Ankauf


    Erstmal will ich mir Kostenvoranschläge für Getriebe, Ölfleck / Benzinfleck - keine Ahnung - Ursache und Kostenbehebung holen.


    HU braucht er ja auch zeitnah eine neue - spätestens im Juli ...


    Parken kann er erstmal im Garten ...

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