Fall für die Hausratversicherung

  • hallihallo,


    mir ist gestern ein Badregal das mit solchen Saugnäpfen befestigt wird von der Wand gefallen und hat dabei eine Wand der Duschkabine beschädigt, so dass es ausgetauscht werden muss, ist das nun ein Schaden für den ich die Hausratversicherung bemühen kann? Oder gar die Haftpflichtversicherung, unter der betrachtung dass die Duschkabine ja dem Vermieter gehöhrt und nicht mir....??


    wer hat Ideen dazu?


    Gruß FM

  • Eher nicht , da Du ja der Mieter bist .
    Nur wenn Fremde , also Personen die nicht in der Wohnung gemeldet sind
    zahlt die Versicherung .

  • ...naja im sinne des produkthaftungsgestzes vieleicht schon... aber ich bin relatiov sicher dass das durch irgendeine Formulierung auf dem Beipackzettel ausgeschlossen ist...

  • peter


    klasse.... is mir noch gar nicht aufgefallennn


    hier is der fünfer...


    Code
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  • Da du das Eigentum des Vermieters beschädigt hast, sollte das ein Fall für deine Privathaftpflichtversicherung sein, soweit die allgemeinen Versicherungsbedingungen das hergeben und der Schaden eine eventuelle Selbstbeteiligung oder Bagatellgrenze übersteigt. Schau mal in deinem Versicherungsvertrag ins "Kleingedruckte", was dort dazu steht.

  • Ja. Die Haftpflicht muss das bezahlen. Hatte in meiner Alten Wohnung eine Glastür zerdeppert. Haben bezahlt. Es ist ja nicht dein Eigentum sonder das des Vermieters was du kaputtgemacht hast.

    Simson heißt das kleine Wunder...fährt bergauf wie andere runter ;)

  • Dafür gibt es normalerweise eine spezielle Versicherung: Die Miethaftpflicht.
    Die normale Haftpflicht könnte sowas evtl. ausschließen. Klarheit bringt der Versichrungsvertrag mit Ausschlussklauseln.


    Die Hausrat springt auch nicht in jedem Fall für die Einrichtungsgegenstände ein. Hausratversicherung ist eher für Feuer-, Wasser-, Einbruchsschäden und ähnliches. Selbst Glasbruch in Wohnungen muss meist separat versichert werden, weil es gerne ausgeschlossen wird.


    Ich würde dazu raten, die bestehenden Versicherungen anhand der Verträge genau zu prüfen (und vielleicht noch die evtl. fehlende Zusatzversicherung abzuschließen)

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