Frage zu Bing-Vergaser Wisch

  • Hab mal eine Frage zu dem Wisch, den man mit Bing-Vergaser wohl zugeschickt bekommt, diese TÜV-Bestätigung.
    Da stehen als Fahrzeuge aufgelistet:
    S 70/1
    SR80/1
    S51/1
    SR50/1
    S51/1
    SR50/1


    Gilt die Bescheinigung nun nur für diese Fahrzeuge bzw was mache ich mit anderen?
    Mein neuer Star hat nen Bing drin (hab ich so gekauft, habs erst hinterher gesehen, Papiere gabs keine dazu, hat der Vorbesitzer aber auch nicht gehabt, hat den Star in Einzelteilen mal geschenkt bekommen).


    So wie es aussieht, sollte man ja zumindest irgendeinen Wisch mit sich führen, der die Bing-Dinger erlaubt.

  • Der Wisch den du meinst sagt dem TÜV nur dass das Abgasverhalten eingehalten wird.


    Damit hat man die Voraussetzung eine TÜV Abnahme zu machen. Eine ABE ist das nicht ... Also in Zeiten wo es neue BVF gibt halte sich an den Tip meines Vorgängers hier

  • Und wie machen das all die Leute, die Bing-Vergaser spazieren fahren? Auch einfach hoffen?
    Hab bisher aus den Foren immer rausgelesen, daß man eben irgendeinen Wisch mitführen kann, mit dem das ganze unter legal fallen sollte...


    Da mir meine Schwalli bisher genügend Haare vom Kopf gefressen hat und ich mir noch nicht sicher bin, ob ich den Star am Ende wirklich behalte, wollte ich erstmal nicht viel Geld in den Guten investieren und er läuft mit dem Bing auch brauchbar.

  • Die Antwort ist doch ganz einfach:


    Der Bing Vergaser ist nur bei denen von "Schwalbenküken" zitierten Modellen erlaubt. Das steht in dem "Wisch".


    In allen anderen Fahrzeugen eben nicht!


    Nun muss eben jeder selber entscheiden, ob er einen Bing-Vergaser in sein Fahrzeug einbaut, welches nicht auf dem "Wisch" steht. (Ausnahmen sind natürlich die Simmen, die serienmäßig einen Bing-Vergaser haben).


    Für alle anderen gilt: Durch Einbau von "Bing" erlöschen der ABE!


    Soo einfach ist das!


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Danke, das ist doch mal eine konkrete Antwort!


    Nur frag ich mich immer noch, wie das all die Bing-Fahrer machen (z.b. auch jene, die große Reisen unternehmen, nach Afrika oder so, waren die beim Tüv oder sind die ohne ABE international rumgereist?)

    • Offizieller Beitrag

    Wieso musst Du seufzen?
    In dem "Wisch" steht doch drin, dass der Einbau nach §19 StVZO abgenommen und in die Papiere eingetragen werden muss.
    Lies hier im Datenblatt!


    Mal abgesehen davon kann man sich auch für andere als die dort erwähnten Fahrzeuge einen BING Vergaser eintragen lassen, wenn nach guter Vorbereitung seitens des Halters und Besprechung mit dem Sachverständigen dieser seinen Sachverstand und Ermessensspielraum zum Einsatz bringen kann.

    Peter

  • Find ich schlimm, dass die Bing-Gegner-Lobby in diesem Forum so groß und übermächtig geworden ist, und Anfängern wie selbstverständlich immer wieder die völlig überflüssige Investition in einen aus der Steinzeit stammenden und wartungsunfreundlicheren BVF-Vergaser empfiehlt.


    Wenn ein Bing schon verbaut ist und funktionert, wieso dann wegschmeißen und einen beschissenen BVF für 50 Teuros kaufen???


    Und soooo illegal wie man hier tut, ist der Bing nicht. Es gibt viele, mich eingeschlossen, die schon seit Jahren problemlos und unbehelligt einen Bing in ihrem Vogel spazieren fahren. Und wer es wirklich absolut sicher und 100%ig legal haben möchte, kann das Ding ohne Weiteres beim Tüv oder der Dekra relativ günstig in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Ist meiner Meinung nach eine bessere Investition als der Rückschritt durch Neukauf eines BVF Versagers!


    Kann ich echt nicht mehr lesen sowas.. Sobald einer ein Problem berichtet, und das Stichwort "Bing" erwähnt, wird ohne nachzudenken sofort befohlen, den Bing rauszuschmeißen.

    • Offizieller Beitrag

    Es steht dir frei, dich ebenso häufig zum Thema zu äußern wie die vermeintliche "BING-Gegner-Lobby" (die bei genauerer Betrachtung gar nicht so groß, sondern nur lauter ist), um die öffentliche Meinung in eine dir genehmere Richtung zu bewegen. Allerdings musst du (wie jeder andere auch) in einem Forum damit leben, dass zu gewissen Meinungen auch Gegenmeinungen existieren und auch artikuliert werden. Wenn sich dann eine bestimmte Meinung durchsetzt oder von der vermeintlichen Mehrheit vertreten wird, hat das schon seine Gründe.


    MfG
    Ralf

  • Das amüsante sind die Leute, die auf ihrer Meinung beharren, wo das Gesetz harte Fakten schafft.


    Fakt:


    * Ohne Eintragung kein BING.
    * Ohne Wisch von BING keine (bezahlbare) Eintragung.


    Also - ganz meinungsfrei und rein faktenorientiert:


    * Kein BING auf Fahrzeugen, die nicht auf dem Wisch von BING stehen.


    ... und kostenmäßig betrachtet: Der jeweils korrekte BVF-Vergaser (neu) kommt keine 40 Euro. Dafür steht kein TÜV-Prüfer von seinem Kaffee auf.

    • Offizieller Beitrag

    Also werter Vornamensvetter,


    so beinhart würde ich das nie nicht sehen wollen.
    Unsere Simmen bekommen langsam den Oldtimer-Status.
    Wenn man Deine Meinung etwas verallgemeinern würde, dann dürften danach viele Oldtimer offiziell gar nicht mehr zugelassen werden.


    Gerade der Sachverstand und der Ermessensspielraum von sachverständigen Sachverständigen ermöglicht gerade auch die Eintragung von nicht "originalen" Fahrzeugteilen, für die es nie eine Herstellerfreigabe gab und damit das Weiterleben von historischen Fahrzeugen im Strassenverkehr.
    Warum willst Du die Simmen davon ausschliessen?


    Es gibt vermutlich mehr als reichlich viele illegal umgebaute Mopeten. Da bin ich ganz schwer dafür, dass man diejenigen, die sich um eine ordentliche Eintragung bemühen, unterstützen sollte und nicht vor den Koffer sch...


    Peter

  • Jo da hat er Recht der Braunschweiger Peter,und auch dem Regensburger stimme ich zu.....die Frage an Stege wäre was würde die Prozedur kosten den Bing für den Star eintragen zu lassen?
    Icehand hatte sich damals auch den Bing ohne Probleme für eine KR51/2 (Die steht auf dem Wisch auch nicht drauf) eintragen lassen und war so freundlich mir davon eine Kopie zu schicken (Danke nochmals!!)
    Es wäre nun interessant zu wissen ob denn nun jemals jemand die Mühe oder den Versuch unternommen oder das auch durchgezogen hat sich den Bing für die ältere Motorengeneration eintragen zu lassen?!
    Das auch die alte Motorgeneration schön mit dem Binglein zu recht kommt zeigt mir mal wieder dieser Beitrag,obwohl dies oft mit " kann muß aber nicht" dementiert wurde.So wie ich das sehe funktionierts ohne wenn und sonstiges...!


    Also lieber Prof. Deinen Ausführungen muß ich zustimmen, obwohl es gewiß meiner Meinung nach auch geographisch Bedingt ist welcher Gaser denn nun von wem, wo und weshalb u.s.w. ...


    Also ich bin mit dem Bing außerordentlich zufrieden und schließe mich deshalb der Storm-Partei an!
    Sollte denn nun noch jemand seinen Senf hier zugeben mögen was die Gaser angeht:Solltest Du noch nie einen Bing in der Hand gehabt haben oder gar gefahren haben...bitte...!!!..schweige!!
    Die nachbau BVF`s könnt ihr sowieso getrost nach Tschingkurdistan zurückschicken!!


    Ach ja nochwas:Wie hier bereits erwähnt hat selbst der Strauch als ehemaliger Simson mitarbeiter seine 1ser Schwalben mit Bing nach Afrika geschickt,ob das ein Deutz Trekker wohl jemals geschafft hätte???

  • puh, 3tage passiert nix und dann 5min weggeschaut und die diskussion ist im gange


    erstmal danke an Zschopower für das Datenblatt, davon hatte ich nur die letzte Seite und unabhängig von der Diskussion hier find ich den Rest auch ganz praktisch :)


    Vielleicht hab ich ja die Tage mal langeweile und spazier mal eben zu einem Sachverständigen und frag den mal, wie das theoretisch wäre, wenn man in nen Star ne Bing einbaut und wenn man den eintragen lassen will blablabla, muß ja nicht mit vogel und papieren hinlaufen!
    Wahrscheinlich guckt der mich hier unten an und weiß gar nicht, wa sein Star ist, hab in Tübingen nämlich noch keine weiteren gesehen ;)

  • Wenn ich mir das Datenblatt anschaue, werd ich nicht wirklich schlau draus. Mich macht das Wort "Ersatzteil" stutzig. Wenn ich mir den Hinweis auf §19 STVZO anschaue, dann finde ich da folgenden Punkt:


    Beides ist ja in dem Gutachten für die Vergaser 17/15/1101 bis 1106 gegeben, oder irre ich mich?

  • Ersatzteil = Ersatz für BVF Vergaser


    zur STVZO
    "2. der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird"


    Wenn du das Ding also bei nem Star einbaust, ist das mit dem angegebenen Verwendungsbereich nicht mehr gegeben, da der Verwendungsbereich andere Möps umfasst (siehe meinen ersten Eintrag oder das Datenblatt)


    Wenn dir der Tüv das Ding für nen Star oder was auch immer einträgt, kannst ja auch fahren, aber das Eintragen kost halt Geld.


    ... so hab ich das Ganze zumindest verstanden!

  • Ich hab den Bing in einer SR50/1 drin, und wenn da steht "Ersatzteil zu BVF Vergasern für SR50/1", warum muss ich das dann noch eintragen lassen?

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