Frage zu dem was im Simsonratgeber über Führerscheinklasse

  • ey kann mir ma einer erklären, warum in Erhard Werners SimsonRatgeber steht, das man ab 2002 erworbenem führerschn der Klasse 4(also heute M) nur noch für Fahrzeuge mit 45km/h gilt?
    das würde ja bedeuten, dass wer nach 2002 den M erworben hat keine Simson fahren dürfte!
    was hats damit aufsich?

    • Offizieller Beitrag

    für klasse M gilt,dass man eben nur kleinkrafträder bis 50ccm und bis 45kmh fahren darf!
    dass wir trotzdem mit M simson fahren dürfen liegt nicht an diesem gesetz,sondern an dem im einigungsvertrag geregelten Kapitel XI, Sgb B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101 - wers genau wissen will).in diesem abschnitt heisst es nämlich

    Zitat

    Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50ccm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH sind zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt,wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den VErkehr gekommen sind.


    in einem diesbezüglichen schreiben des KBA heisst es zu obigem zitat

    Zitat

    nach auffassung des bundesministeriums für verkehr,bau- und wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche gleichstellung auch auf das fahrerlaubnisrecht aus,sodass diese kleinkrafträder (simson) mit der fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren wrden dürfen.


    sl1 und sl2 werden übrigens wie mofas (prüfbescheinigung genügt) trotz 30kmh bbh behandelt.


    zitate stammen aus einem schreiben des kba und sind vollkommen gültig.bei interesse kann ich das schreiben auch nochmal hochladen - soltle jeder fürn notfall dabeihaben...gibts aber auch schon des öfteren im netz zum download.


    solange sich der einigungsvertrag nicht ändert (was er meines wissens nach garnicht kann bzw darf) wird also klasse m immer ausreichend sein!
    nur ob das jeder grünkohl weiss ist fraglich.


    gruss
    pitti
    [/quote]

  • Der Schnittlauch hier in der Gegend geht davon aus, das ein Versicherungskennzeichen = M ist. Hatte deshalb noch nie Probleme damit, die halten mich nur an zum Simmi angucken und guten Tag wünschen.

    • Offizieller Beitrag

    jo,bei uns sind die aber manchma so ahnungslos,dass die entweder denken,dass du mit dem falschen kennzeichen (wegen mehr als 45kmh) oder dem falschen führerschein fährst...die meisten wissens aber,dass M reicht.und für den rest ist eben ein solches kba-schreiben nicht schlecht.deshalb steckt das bei mir immer beim versicherungsnachweiss.
    gruss
    pitti

  • Kopier dir den Paragraphen aus der Fev.


    Der Einigungsvertrag hat nämlich imho nicht viel damit zu tun. Der sagte nur das die Simsons der damaligen M gleichgesetzt wurde.


    Endgültig liegt die Erlaubnis zweifelfrei in dem Paragraphen der Fev die sagt das M ausdrücklich auch für die DDR Mopeds gilt

    • Offizieller Beitrag

    das ding vom kba erkennen die i.d.r. auch an.also ich weiss bisher von keinem fall wo das nich ausgereicht hat...
    das bezieht sich ja auch nur auf den einigungsvertrag insofern,dass da der übergang der kleinkrafträder der ddr in den brd verkehr geregelt ist.


    aber hast recht,die fev könnte man sich ebenfalls kopieren und denen im zweifel zeigen.


    nur damit wir nicht über gaaaanz andere dinge reden :wink: hab ich hier nochmal den link zu dem kba-schreiben,von dem ich die ganze zeit spreche. :smokin:


    gruss
    pitti


    ps: es ist übelst krass,wie viele beiträge man findet,wenn man einfach mal in der suche das wort "führerschein" oder "faherlaubnis" eingibt...

    • Offizieller Beitrag

    denk ma er meint wacklig :wink:
    aber so wacklig find ich die formulierung in dem kba-schreiben garnicht.
    das einzige auslegungsfähige ist dieser satz "nach auffassung des bundesministeriums..." aber ich denke dass da kein streifenpolizist an nem schreiben des kba rumrütteln wird...


    wichtig für den umfang der untersuchung bei ner verkehrkontrolle ist sowieso noch mehr als nur das vorhandensein aller papiere.aber das ist ja au schon tausenma im forum angesporochen worden (unaufgefordert helm abnehmen,freundlich sein etc).


    gruss
    pitti

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