Frage zur Versicherung

  • Hallo!


    Ich habe heute mein neues Kennzeichen von der HUK bekommen für meine S51.


    Auf dem Versicherungsschein steht folgender Satz:


    "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor... iS.d bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50ccm und einer Höchstgeschw. von nicht mehr als 60km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn Sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind."


    Wie hab ich das denn zu verstehen? Brauch ich also kein Kennzeichen? :roll:

    -------------------------
    S50 B1-3
    BJ 1978
    -------------------------

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Shadowrun

    Und genau das steht da


    aber nur wenn der roller 50ccm hat.
    dann braucht er eben nur ein versicherungskennzeichen und kein amtliches kennzeichen.deshalb ja auch kein tüv usw.


    wenn er mehr als 50ccm hat braucht er selbstverständlich ein amtliches kennzeichen mit tüv.


    gruss
    pitti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!