Fragen zum Duo

  • Hallo,
    ich habe schon bereits in der Suchfunktion nachgeschaut aber nicht so richtig meine Fragen beantwortet gefunden.
    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Habe mir ein Duo 4/1 zugelegt und würde nun gerne von Euch wissen:
    a) Kann beim KBA dafür eine neue ABE ohn Probleme beantragt werden? Typenschild ist vorhanden nur die Originalbetriebserlaubnis nicht mehr.
    b) Darf man ein Duo auch als ´Unversehrter´ fahren? Ich finde dazu im Forum ganz unterschiedliche Aussagen. Wer weiß dazu was genaues?
    Für Eure Hilfe schon jetzt mal: BESTEN DANK!!


    Gruß
    OLLIPA :rolleyes:

    ... ich hab´ keine Zeit 4-Takte auf ´nen Zündfunken zu warten...

  • Also das mit der ABE ist kein Problem, hab ich mir auch beim KBA geholt.


    Beim anderen sage ich einfach mal: ja!
    Hatte irgendwann auch mal nen Link, wo das alles genauer beschrieben wurde, leider wurde der beim formatieren mit ins Nirvana geschickt :(


    Vielleicht gibt dir dazu ja noch wer anderes ne genauere Antwort.

  • Shadowrun:


    Aber natürlich geht das. Ich selber habe mein DUO als Krankenfahrstuhl zugelassen, und besitze auch nur die Führerschein Klasse M. Also das geht keine Sorge ;)


    gruß,


    Sven

    Eine Simson verliert kein Öl...sie markiert ihr Revier;-)

  • Was heißt zulassen.


    Einmal zur Versicherung und nen Schild holen. Da muß man nix können / dürfen.


    Fakt ist in der aktuellen Fev taucht keine Extraausnahme für Duos / Krankenfahrstühle auf. (Im Gegensatz zu Simson Mopeds und Mofas die da explizit den heutigen Mofas / Kopeds gleich gesetzt werden)


    Müßte man mal bei der Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt klären.


    Ist aber ein sehr schwieriges Thema da viel in der Fev geändert wurde ( um Ausnutzung von 25 km/h Autos mit M Schein zu fahren) und wie gesagt ne DDR Ausnahme wie bei den Mopeds nicht in der Fev steht.


    Mir ists egal ich habe B und darf so die Kiste sowieso fahren.


    edit: So habe mal nen guten Link gefunden :


    http://www.stebosoft.de/fahrer…recht/viewtopic.php?t=734


    Jetzt wäre nur noch zu klären ob M ne Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle enthält und ob dein Führerschein in der richtigen Zeit ausgefüllt wurde...


    Führerschein können sich ändern. Nicht alles was mal M war wird M bleiben und die die dann neuen Führerschein machen sind dann die Dummen denn dank Bestandsschutz bleibts bei den alten wies was aber die "Neuen" haben das NAchsehen

  • Hallo zusammen,
    also auf jeden Fall mal danke für Eure schnellen Antworten. Bin jetzt schon ein wenig schlauer. Fahre übrigens morgen los und hole meinen Neuerwerb ab.


    Gruss
    OLLIPA :bounce:

    ... ich hab´ keine Zeit 4-Takte auf ´nen Zündfunken zu warten...

  • also, ich hab mit meiner ABE vom KBA einen Wisch zugeschickt bekommen, das man die Duo nur mit gültigem Behindertenausweis fahren darf.
    aber weiß das auch die polizei?

  • Das ist falsch, was da auf deinem Zettel vom KBA steht. Das DUO kann jeder fahren, der die erforderliche Fahrerlaubnis Klasse S besitzt oder einen Autoführerschein.
    Ist die Fahrerlaubnis vor Februar 2005 ausgestellt, dann reicht auch Klasse A, A1 oder M.

  • @Dummschwaetzer:


    Genau so sehe ich das auch ;)


    Und da mein Führerschein vor dem oben gen. Datum ausgestellt worden ist, ist ja wohl klar das ich sie fahren darf mit Klasse M


    Gruß,

    Eine Simson verliert kein Öl...sie markiert ihr Revier;-)


  • Hallo,


    das war mir jetzt alles ein wenig zuviel,
    ich habe ja auch eine Duo darf ich sie dann auch mit der Fahrerlaubnis A, B und C, fahren.


    hotoyo

    • Offizieller Beitrag

    Steht doch alles da...

    Zitat von Dummschwaetzer

    Das DUO kann jeder fahren, der die erforderliche Fahrerlaubnis Klasse S besitzt oder einen Autoführerschein.
    Ist die Fahrerlaubnis vor Februar 2005 ausgestellt, dann reicht auch Klasse A, A1 oder M.


    MfG
    Ralf

  • Das Duo ist in der beim KBA bestellten Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad eingetragen, das bringt dir Vor- und Nachteile. Nachteilig ist, dass du es damit rein rechtlich betrachtet als dreirädriges Kleinkraftrad versichern musst und nicht als Versehrtenfahrzeug (was mit einer alten Betriebserlaubnis korrekt ist), d.h. die Versicherung kostet so viel, wie bei einem normalen Moped (jedenfalls bei der HUK).
    Ein Vorteil, den ich selbst entdeckt habe ist, dass man Fähren mit der betriebserlaubnis als Argument zum Mopedtarif nutzen kann, statt zum Autotarif (ist bis jetzt immer akzeptiert worden)

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