Fragen zum Führerschein

  • Hi Leuts,


    bis eben war ich der Meinung, daß ich eine Schwalbe mit Klasse 3 nicht fahren darf. Dank eurer FAQ nun doch? Die Infos habe ich von einem Motorradhändler. Aber: In der Faq steht ja folgendes:


    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    .....
    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik,
    wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Die Betriebserlaubniss ist weg - muss also neu angefordert werden. Wie weise ich der Polizei bei Kontrolle oder ggf. der Versicherung nach, daß das Fahrzeug vof Feb. 92 schon gelaufen ist? Oder mache ich mir zu sehr einen Kopf und das ganze geht Problemlos? Ich kenne mich in dieser Materie nicht wirklich aus, will möglichst alles richtig machen und Ordnungswidrigkeiten, Probleme beim Unfall ausschließen.


    Also ich habe folgende Klassen: 3, 4, 5


    Führerschein ausgstellt am 28.09.93


    Danke für Tipps, Hinweise und hoffenlich positive Antworten.


    Vielen Dank


    Michael

  • Die neuen Klassen haben Buchstaben da kenn ich mich grad nicht aus mit den alten. Darf man mit dem alten Lappen nicht alles fahren? Mein Vadder hat auch ein Moped gehabt und sachte mal er darf das ja schließlich auch fahren. (Da war ich noch n kleiner Sozius-Hintensitzer - damals)


    Dashier hab ich im Netz gefunden:



    Und: Wenn die Simson ein Baujahr vor 1992 (z.B.1985) hat dann geht man davon aus das die da auch zum ersten mal gelaufen hat und zugelassen wurde. Darf 60 fahren - und fertig. Baujahr steht auf dem Typenschild am Fahrzeug - in der neuen ABE stehts zum beispiel überhaupt nicht. Musste also bei der Versicherung ausm Kopp wissen und wichtig ist das die aufm Versicherungsschein 60km/h ankreuzen.

  • Zitat von miwe

    Also ich habe folgende Klassen: 3, 4, 5


    Führerschein ausgstellt am 28.09.93


    Mein Schein ist auch von 93 :D und meine Zicke ist Baujahr 1973 also
    logischerweise vor 92 schon gefahren worden. Habe dazu noch
    die orginal DDR Erlaubnis.
    Aber zur Sicherheit ( weil die Rennleitung sich öfters nicht auskennen )
    habe ich noch einen Auszug ( danke an Bratwurst ) vom KBA dabei
    über die " Erforderliche Fahrerlaubnis " mit einigen Sätzen wie
    Gemäss dem Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD. :wink:


    Und da steht drin das Du eine Schwalbe fahren darfst.


    Gruss
    Sprudel.......


    Übergangsrecht

  • Hallo!
    Gibt es irgendwo diesen Auszug vom KBA über die " Erforderliche Fahrerlaubnis " zum ausdrucken? Den Text in dem Link von Sprudellaster finde ich ein bischen viel.

  • Watt wollt ih mit dem KBA.


    Im FAQ steht der aktuelle Text aus der Fahrerlaubnisverordnung die explizit regelt mit welchem Führerschein was gefahren werden darf

  • Den Link von Bratwurst gibt es nicht mehr, dafür habe ich es kopiert
    und verlinkt.


    Erforderliche Fahrerlaubnis


    ich hoffe es funktioniert mit dem Link. :?
    Aber es steht fast das gleiche drin wie in der FAQ, nur ausführlicher :wink:
    Ich habe mir den Wisch ausgedruckt und führe den mit bei den Papieren,
    wegen der Rennleitung. :D Falls die wieder keine Ahnung haben.




    Gruss
    Sprudel.......

  • Hi,


    Danke für eure Antworten und dem Link zum KPG.JPG. Habs mir gleich ausgedruckt.


    Miwe

  • Wie sind denn die froschmänner bei euch drauf das ihr extra son wisch vom kba mitnehmt??
    bei uns sind die polizisten alles selber ma simsonauten gewesen oder sin es immer noch.
    die würden nich ma auf die idee kommen anzuzweifeln das man das moped nich fahrn darf!!!! :wink: :wink: :wink:

  • Eben....bei meiner Versicherung geben die einem sogar das Blatt von Sprudellaster zum Kennzeichen dazu :D
    Das nenne ich Service

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    Grüße aus dem schönen Rhön-Grabfeld!

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