fragen nach unfall

  • Abend


    erstmals die Vorgeschichte:
    mir hat heute jdm. mit nen Sprinter die Vorfahrt genommen und ich bin trotz Betätigung beider bremsen mit ca 20 in dem rein geknallt, naja ich bin eher an dem lang geschliddert.


    hab mir eine Prellung an der linken Hand geholt und auch 2-3 aufschürfenden. meine Hose ist gerissen hab aber nur eine kleine Prellung am Bein, glaube ich zu mindestens, also es tut weh wenn ich draufdrücke, aber man sieht nichts.


    meine s51 hat es besser überstanden als man meinen könnte, zu mindestens bis jetzt. beide spiegel sind gesplittert, vorderes Schutzblech ist total verbogen und meine felge hat eine acht und an einer Seite ist die weggebogen. zudem ist eine kurze Zeit nen bissel Getriebeöl bei der Ritzelseite irgendwo runter getropft, war aber nicht viel und hat nach so ca 10ml aufgehört.


    Polizei war da und hat alles aufgeschrieben.


    meine Fragen sind folgende:


    ich muss nächste Woche wieder zur Arbeit, ÜbL und zur Schule, da ich in der Ausbildung bin, da meine vordere felge nicht gerade gut aussieht, wollte ich nicht mit meiner Simme fahren, hab aber auch kein anderes Gefährt, was muss ich da tun um irgend nen Ersatz zu bekommen, den 2x 30 km hin und zurück will ich nicht mit Fahrrad fahren...


    und wie geht das versicherungstechnisch?? kommt da nen Gutachter oder muss ich nur zur Werkstatt oder wie geht das?? kann mir da jdm vll weiterhelfen??


    achja ich weiß das ich verdammtes Glück hatte, denn es gibt Fälle wo es bei so ner Kleinigkeit schlimmer gab...


    Gruß mjr sky

    Bevor ich das mal wieder vergesse, ich hab ne S51B1-4^^

  • Du hast sicher ein Polizeibericht und die Daten des anderen?


    Wenn ja, (reicht auch erstmal Daten) rufst du bei seiner Versicherung an und meldest dich als Geschädigter.
    Es wird alles aufgenommen und evtl.sofort ein Vergleich gemacht, also eine Summe angeboten.
    Oder es muss durch einen Gutachter der genau Schaden ermittelt werden, dieser würde dann mit die Kontakt aufnehmen.


    Fakt ist, das es trotzdem nicht in 14Tagen erledigt ist.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • ich habe son schreiben bekommen, wo adresse+ tele von mir, vom fahrer des sprinters und von seiner firmer drinsteht.
    die polizei hatte gesagt, das ich in nen paar tagen nen schreiben bekomme, wo alles nochmal ausführlich drinsteht, also ve versicherung habe ich auf meinen jetzigen zettel nochnicht stehen.


    wie isn das nu damit wie ich zur übl und so komme, bekomme ich da nen ersatz??


    gruß mjr sky

    Bevor ich das mal wieder vergesse, ich hab ne S51B1-4^^

  • paßt erstmal nicht so richtig.. muss aber gesagt werden.


    Ich würde erstmal nicht so einfach der Simme nen neues Vorderrad verpassen und dann gleich wieder auf die Bahn.


    Kommst du nicht anders zur BS?


    Wurden deine Verletzungen registriert?


    Schuldfrage geklärt?

  • Für ein Moped/Mockick/Mofa gibt es pro Tag einen Nutzungsausfall von 10,23 € , ob du für 10,23 € irgendwo ein Moped ausleihen kannst weiß ich nicht. Die Versicherung wird dir bestimmt keins vor die Tür stellen. Vielleicht, wenn du dein Moped in einer Werkstatt reparieren lassen solltest das diese dir ein Leihfahrzeug zur Verfügung stellt.
    Vorher unbedingt die Kostenfrage mit der Versicherung abklären.


    mfg Gert

  • Vor allem auch:


    Wenn du ernstgenommen werden möchtest in der Korrespondenz mit dem Unfallgegner, bemühe dich um ein anständiges Deutsch ("nen" ist nicht der Allzweckartikel für alles) oder lass den Anwalt das machen.


    Wenn du so schreibst wie in deinen Postings hier, meldest du dich schon freiwillig fürs Über-den-Tisch-Ziehen-Lassen.

  • wie gesagt, wurde von der polizei alles alles aufgenommen und ich warte auf einen brief von denen, nur wie soll ich nun nach geldern, bzw kleve oder halt zu meiner arbeit kommen, da ich ja nur meine simme hatte und sonst nichts...


    @ 1gnt23
    was ist den BS??
    Und schuldfrage ist geklärt, da das eine eindeutige vorfahrtsmisachtung vom sprinter war, zeuge war auch dabei, der hat mir dan seinen namen, adresse und nummer gegeben, fasl ich den nochmal brauche, da aber der fahrer vom sprinter zugegeben hat, das er mir die vorfahrt genommen hat, brauchte ich bis jetzt noch nicht den zeugen...


    nochmal so eine frage an alle die das schonmal erlebt haben, oder was vergleichbares:
    was muss ich genau tun?? ich habe das kenzeichen vom verursacher auf der durchschrift von der polizei. hab gerade meine versicherung angerufen, die hat mir ne nummer von so einer algemeinen unfallstelle oder so gegeben und die haben mir eine nummer gegeben, wo ich das kennzeichen vom sprinter durchgeben soll, um deie versicherung rauszubekommen... was muss ich den dan alles sagen, wenn ich mal endlich bei der anderen versicherung angekommen bin?? den unfall läutern? irgendwodrauf bestehen?? und wie ist das mit dem gutachter?
    also im großen und ganzen ist mir nochnie nen unfall passiert, also entschuldigt bitte meine blöden fragen, aber ich habe null ahnung was ich machen soll, wodrauf ich achten muss, und meine versicherung hat ihre büros am wochenende geschlossen...


    danke aber schon mal an alle die mir geantwortet haben


    gruß mjr sky

    Bevor ich das mal wieder vergesse, ich hab ne S51B1-4^^

  • Normal :
    Du meldest der gegnerischen Versicherung den Schaden und hast 3 Möglichkeiten:


    a.) du fährst zu einer Werkstatt die einen Kostenvoranschlag macht.
    --> Du reichst den Kostenvoranschlag ein und bekommst diesen - 19 % ausbezahlt


    b.) du fährst in eine Werkstatt die dir die Kiste repariert und mit der Versicherung abrechnet


    c.) du läßt einen Gutachter kommen auf dessen Basis der Schadenswert ausbezahlt wird


    ----------


    Mit den Klamotten und Co muß du selber sehen. Da habe ich keine Erfahrungen drin. hast du Belege ???


    Wenn nicht siehts doof aus.


    Wegen deinem Ersatzfahrzeug. Dieses Problem hat sich bei uns noch nie ergeben da dann einfach schnell ein Fahrzeug von irgendwoher geliehen wurde oder man gefahren wurde.


    Nun wirds bei nem Moped schwer nen anderes Moped zu leihen denn ein Auto steht dir nicht zu.


    Von daher .. Wegen Klamotten / und dem Ersatzfahrzeugproblem


    --> Ab zu einem Anwalt und den das klären lassen. Wenn die Schuldfrage geklärt ist muß die gegnerische Versicherung den auch bezahlen.


    Ansonsten da du alles ja lieber selber regeln willst: Ruf bei der gegnerischen Versicherung an und frage nach !! Sag das du ein Ersatzfahrzeug brauchst und bei Genehmigung laß dir das schriftlich geben / faxen das Kosten übernommen werden. Ansonsten sitzt du schnell in der Scheiße wenn es dann heißt " Ja generell hätten wir bezahlt aber nicht bei dem Ersatzfahrzeug"


    Daher ja mein Tip Anwalt


    ( Wobei ich wohl annehmen werde dass es auf öffentliche Verkehrsmittel + Taxe hinausläuft. Aber wie gesagt ... Alles was außerhalb des Stards läuft kann ein Anwalt besser abklären )

  • Immer sofort zum Rechtsanwalt, wenn du entweder nicht der Unfallverursacher bist oder auch wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Am besten gleich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der kennt sich aus. :smokin: Dann machst du jedenfalls nichts verkehrt, denn der Rechtsanwalt wird ja von anderen bezahlt. :)
    Gehst du aber nicht zum Rechtsanwalt, dann wirst du fast immer von irgendwem irgendwie über den Tisch gezogen.

  • alles klar


    ich gleube ich muss das doch noch nen bissel verdauen und mir dan eine möglichkeit überlegen


    nochmals danke an all jene die mir geantwortet haben


    gruß mjr sky

    Bevor ich das mal wieder vergesse, ich hab ne S51B1-4^^

    • Offizieller Beitrag

    hallo major,
    mein unfall hatte deutliche ähnlichkeit mit deinem. ich bin aus dem ganzen ohne anwalt und ohne probleme ausgekommen.


    hier der beitrag dazu.


    ich habe mir einen sehr hohen kostenvoranschlag machen lassen. im endeffekt habe ich mir die kosten für den kostenvoranschlag, das geld des kostenvoranschlages (-19%) und das geld für einen neuen helm (quittung war nicht nötig, ich habe den nachfolgerhelm meines caberg als grundlage genommen) in scheckform sehr schnell erstattet bekommen.


    lies es dir durch und entscheide dann. sollte irgendetwas nicht so laufen, wie DU es dir wünschst, dann SOFORT den anwalt einschalten. das habe ich mir vorgenommen, war jedoch von der kooperation der gegenerischen versicherung sehr überrascht.


    ansonsten sind wir eher froh, dass nichts weiter passiert ist.


    vergiss bitte nicht, in dem kostenvoranschlag den defekten hauptrahmen anzugeben (gibt es als austauschrahmen bei den üblichen verdächtigen).
    ebenso sind mit sicherhet beide gabelbrücken defekt und der lenker verbogen. mindestens ein tauchrohr hat mit sicherheit einen schaden abbekommen und die felge muss natürlich neu. da muss mindestens eine reparatursumme von 800€ inkl. mwst rauskommen. dazu kommen noch deine defekten sachen wie der helm.


    bei einer s51 hast du sogar noch größere chancen als ich bei meiner 1er schwalbe, das gesamte geld zu bekommen.


    es grüßt und wünscht viel erfolg
    sirko

  • hör auf den "schlauredner" (dummschwaetzer) und vorredner. alles andere ist blödsinn, denn du kannst glück haben und 1. einen ehrlichen unfallgegner haben und 2. eine ehrliche gegnerische versicherung, die es gut mit dir meint.


    die ersteren sind selten und die zweiten würden als wunder heilig gesprochen werden oder zumindest als selige aufgenommen werden.


    geh zu einem ra für verkehrsrecht.

  • Hallo,


    wenn die sache eindeutig ist, dies bestätigt dir auch die polizei dann wickel die sache selber ab.


    ich hatte im april einen unfall mit einer neu aufgebauten schwalbe,. mir ist die vorfahrt genommen worden bei rechts vor links. eindeutige sache.inkl. krankenhausaufenthalt.


    ich habe mich mit der gegnerischen versicherung in verbindung gesetzt, die wollte auf nachfrage des geschätzten schadens (laut meinen angaben ca 1.200 Euro) ein gutachter haben, ich glaube die grenze war 1.000 euro. also habe ICH die gutachterwahl getroffen, der gutachter fragte mich dann was die preisvorstellung wäre, die teilte ich mit 1.000 -1.200 euro mit. + hose 50 euro und helm 250 euro


    so die versicherung hat gezahlt:


    1. 250 abschlag
    2. 1.300 schaden
    3. 300 restregulierung


    krankenhaus waren ca. 3.000 euro (privat daher weiss ich es), dies alles ohne anwalt, selber reguliert. m.E. weiß ein anwalt eins und das ist wie er selber den schaden so reguliert das er was verdient.


    deswegen mein rat, regulier die sache selber. wenn du dir beschissen vorkommst kannst du die sache immer noch nem anwalt übergeben.

  • richtig ein anwalt weis genau wie er einen schaden reguliert. er wird nehmlich nach gebührenordnung bezahlt, d.h. je größer der streitwert desto mehr bezahlung.


    weiterhin ist es ein massiver unterschied wer als gegner der versicherung auftritt, d.h ob man als erfahrene person oder als berufsschüler (und dies ist keinesfalls negativ gemeint) auftritt. weiterhin ist jede versicherung verpflichtet den schaden so gering wie möglich zu halten, allein im interesse des beitrages.


    ich würde auch in einem solchen fall keinen anwalt nehmen aber nach ein paar jahrzehnten täglich mit rechtsfragen (im arbeitsrecht nicht im verkehrsrecht) zu tun zu haben bei mir und ich denke auch bei dir (franz-f) hat man wohl einen anderen horizont . und nachher einen anwalt einzuschalten ist meistens zu spät, da der größte teil einer regulierung " im beidseitigen einvernehmen" passiert (mal das kleingedruckte der regulierung lesen).


    lass den jung mal ruhig hingehen, dann ist er auf der sicheren seite und nach seiner schilderung kostet es ihm nichts und der anwalt weis mit sicherheit mehr wie er.


    einen schönen abend


    stephan

  • wenn du nicht Über das Ohr gehauen werden willst brauchst du am besten :


    Ein Gutachten von einem Unabhängigen Gutachter z.B.Tüv die die Versicherung Schickt sind oft voreingenommen


    oder
    Einen entsprechenden Kostenvoranschlag von der Werkstatt deines Vertrauens


    Des Weiteren würde ich es notfalls Überschmerzensgeld probieren aber dazu musst du beim Arzt gewesen sein


    Ähnliche Fälle hat es hier schon öfters gegeben mal suchen

  • Leute das Problem ist hier doch nicht die Abwicklung des Schadens.


    Wie ich geschrieben habe das ist Standard... dafür braucht man keinen Anwalt.


    kostenvoranschlag / Gutachter ... da passiert doch nichts



    Sein Problem ist dass er kein Fahrzeug mehr hat um von A nach B zu kommen.


    Also braucht er Ersatz. Eine SimsonVerleihfirma ?? noch nciht gesehen also woher nen Moped bekommen ??


    Also bleibt weiterhin das Problem von A nach B... Bus und Bahn ???


    Ggf wohnt er aber da wo Bus und Bahn 3 Std statt 40 Min Simse hinbrauchen und nu ??


    Genau das wäre der Grund für mich einen Anwalt einzuschalten.


    Schadensabwicklung. da holt man sich eine Basisi reicht das ein und bekommt Geld oder geht gegen an . Das hat Zeit und da kann nachher noch ein RA einsteigen.


    Aber bei seinem Fahrzeugproblem braucht er Rat und Tat demnächst und daher sehe ich hier einen Anwalt von Nöten.


    Nachher ruft er die Versicherung an " Ja alles klar reichen sie Taxe und Bus und Bahnrechnung ein "


    Und nachher heißt es " Klar von denen sponsoren wir jeden tag 10 Eur " und dann sitzt er da.


    Bezahlt hat er und hinterherlaufen :roll:


  • und was will der anwalt da machen? dir seinen zweitwagen geben?


    der nutzungsausall für 50cm³ beträgt 10 Euro pro Tag, max 2 Wochen wird gezahlt, mit diesem Geld kannst du dich um Ersatz bemühen, was du drauf legst ist dann dein Problem, da macht auch der Anwalt nichts.... desweiteren ist bei eindeutiger rechtslage davon auszugehen das der schaden so oder so innerhalb von 14 tagen repariert ist, ist ja bei nem kfz nicht anders. ihr baut nen unfall, ihr gebt das ding in die werkstatt, ihr bekommt das geld von der versicherung.


    es gibt von der versicherung:
    -den schaden laut eigenem gutachten (man hat nämlich selber gutachterwahl)
    -der gutachter reguliert auch den schaden an kleidung, helm, etc.
    -schmerzensgeld
    -nutzungsausfall s.o.
    -alle leistungen die mit der ärztlichen behandlung in zusammenhang stehen, darum kümmert sich aber der arbeitgeber, da es sich bei dem weg zur BS um einen Wegeunfall/ Arbeitsunfall handelt
    -die kosten für den gutachter, wird meist über eine abtretung geregelt.



    all das zahlt die versicherung so oder so, ob mit oder ohne anwalt, das einzige aber wirklich das einzige wo der anwalt hier einfluss nehmen könnte ist die höhe des schmerzensgeldes.


    wie bereits von mir erwähnt, ein anwalt ist hier völlig überflüssig, denn wie bereits zutreffend angemerkt ist die versicherung daran interessiert den schaden möglichst gering zu halten und wenn der anwalt bezahlt werden muss, wird ggf. an anderer stelle gespart.


    alles eine frage des persönlichen geschmacks, ich habs lieber unkompliziert.

  • Wenn man unverschuldet einen Unfall hat dann hat man Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.


    ALTERNATIV kann man sich einen Nutzungsausfall auszahlen lassen.


    Wer also sich den Nutzungsausfall auszahlen läßt und damit sein Ersatzfahrzeug sponsort der macht es imho verkehrt.


    Genaueres läßt sich aber erfahren ?? Und das imho beim Anwalt :)


    Ggf bei der eigenen Versicherung ??


    Wie gesagt da sehe ich nicht das Problem. Beim Geld einsacken. Sonderm eben beim Ersatzfahrzeug. Dass du dir nur die Ausfallentschädigung holst ist deine Sache ich denke nämlich wenn das draufzahlen im Rahmen bleibt muß die Versicherung Ersatz auch bezahlen der über die Entschädigung drüber geht )


    Aber wie gesagt .. da bin ich kein Experte


    EDIT:
    Siehe zB da :


    http://www.rechtstipps.net/pub…satz-nutzungsausfall.html


    Da steht nix von ... Schnappen sie sich Ihrern Nutzungsausfallentschädigung und mieten sie sich was davon. Falls sie draufzahlen... Pech gehabt :roll:

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