Fronkraisch

  • Moin zusammen!


    ICh wollte mal fragen wie es ist, wenn ich meine Schwalbe im Bully nach Frankreich karre, um da ein wenig die Strandpromenaden mit DDR-Flair zu übergiessen. Folgende Fragen stellen sich mir:


    1.Soweit ich im Forum gefunden habe, braucht man kein Extra-Versicherungsgedöns oder? (will da sicher gehen, nicht dass irgend so ein Louis de Funès meinen fahrbaren Untersatz beschlagnamt) :D


    2. Auch hier habe ich bei der Suche nix beunruhigendes gefunden, frage aber trotzdem nochmal lieber nach (kostet ja nix) :)) : Kann ich eine Schwalbe einfach in meine T4 (ist kein(!) Transporter sondern mit Rückbank) stellen (passen tut das) oder ist das irgendwie verboten einfach so ein Moped zu transportieren?!


    3. Ich habe mir eine neue ABE bestellt, da mein Grüner Lappen schon ziemlich durchgescheuert ist, und ich ihn lieber nicht im Portmonaie mit mir rumschleppen will. Ausserdem weiss ich ja nicht wie ein französischer Polizist auf eine DDR-ABE klar kommt...
    Ein gutes Repertoir an must-have Ersatzteilen habe ich auch hier im Forum schon gefunden und mir zugelegt.


    Muss ich noch irgendetwas bedenken?! Wo man so als relativer Neuling nicht gleich drauf kommt?


    Reingehaun


    Fab

  • Fakt ist, das du das Möp als Deutscher versichert hast. Also gilt Deutsches Recht. In der Geschwindigkeit, wie auch (Zulassung) Versicherung. Das gleiche gilt ja auch beim Auto. Stell dir vor, du musst 2km durch Österreich und wieder zurück und müsstest dafür extra blechen :shock: tun die Polen und Holländer mit ihren Käsewohnwagen ja auch nicht hier :wink:


    Du kannst alles Transportieren. Nur bei Autos wird es schwierig, da diese verzollt werden müssen.

  • 1. Es sollte von der Versicherung die Grüne Karte geholt werden. Sie ist in EU-Ländern nicht erforderlich, macht sich aber gut bei einer Überprüfung und kostet nichts zusätzlich.


    2. Schwalbe und T4 sind kompatibel. Verboten ist es nicht, nur sollte die Ladung gut gesichert werden. Also nicht so, dass die Schwalbe bei einer Notbremsung durch die Vorderscheibe segelt.


    3. Eine gute Kette zum Diebstahlschutz im Ausland und eine Mindestaustattung zum Personenschutz sollten dabei sein. Also Helm, Handschuhe, Motorradjacke, Schuhwerk... Eine Unfallversicherung für das Ausland wäre auch eine Überlegung wert.


    Gruß
    Al

  • Zitat von cih

    Fakt ist, das du das Möp als Deutscher versichert hast. Also gilt Deutsches Recht. In der Geschwindigkeit, wie auch (Zulassung) Versicherung. Das gleiche gilt ja auch beim Auto. S


    Überhaupt nicht.


    Kalr ist es versichert und angemeldet aber man muß sich an die örtlichen Gesetze halten.


    Wenn Mopeds in Frankreich bis BJ xx nur 50 fahren dürfen und ab BJxx 45 dann ist max 50 drinnen.


    Drüber kanns ne Strafe geben auch wenn zB 80 erlaubt waren.


    Genauso ists mitm Auto auch.


    Als Ausländer darf ich mit dem Auto auch nur im jeweiligen Land das max erlaubte fahren und nicht wie in Deutschland zB auf der Autobahn Richtgeschw. 130.


    Oder zB Auto + Anhänger... Hier in D normal 80.... mit TÜV Bestätigung 100 km/h.


    In Frankreich keine Begrenzung nur ab 100 km/h keine Versicherungshaftung .

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