• Hallo ich finde so richtig nichts sagt mal ein bekannter von mir hat zu DDR zeit 1976 einen Füherschein gemacht (Kleinkrafträder) war darmasl Mopedfüher schein.


    Ist das heute nicht auch 125 ccm ?
    Da er ja diesen so zu sagen vor 1980 gemacht hat ?
    Ich finde nur das mit dem Auto immer wer auto hat vor 1980 darf auch 125 fahren.


    Habe nur eine Seite gefunden wo steht (Kleinkrafträder vor dem 01.04.1980 (Neu) A1, M, S, L)
    Was sagt ihr kann mir einer was da zu sagen ?

  • Amigo, sag mal warst du in der Baumschule?
    Setz doch zukünftig bei deinen schriftlichen Ausführungen zu jeglichen Themen hier bitte Kommas und nimm dir vielleicht auch einmal einen Duden zur Hand, um dich ein wenig über Groß- und Kleinschreibung in der deutschen Sprache zu informieren. denn, ich zitiere:

    P.S.: Vollständige und geordnete Sätze erhöhen die Lesbarkeit ungemein.


    Mit einer Kleinkraftrad-Fahrerlaubnis von 1976 darf dein Bekannter leider auch heute nur ein Kleinkraftrad fahren, soweit er keine weitere Führerscheinklasse besitzt. Für 125 cm³-Motorräder benötigt er den Führerschein der Klasse A1 oder A.

  • Nun die Frage, was hat er gemacht? 3,4,5 ?
    Kleinkraftrad?


    Umschreibung zu EU-Führerschein sagt:
    "
    Klasse A1, wenn die Klassen 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erteilt wurden. Klasse M, wenn eine allein umzustellende Klasse 5 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde.


    Oder wenn der Auto-Führerschein (Klasse 3 DDR) vor dem 1.4.1980 erworben wurde, kann er/sie 125ccm fahren.
    "
    1b wurde erst am 1. April 1980 geschaffen.
    Im Rahmen der Besitzstandswahrung behalten Führerscheine, die einen weiteren Umfang (z. B. bei der zulässigen Gesamtmasse des zu fahrenden Zuges; vor dem 1. April 1980 war die Erlaubnis zum Führen von Leichtkrafträdern außerdem Teil der PKW-Führerscheinklasse)
    "


    oder wie?

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Die Mopedfahrerlaubnis war in der DDR auch kein echter Führerschein, für den fraglichen Zeitraum gab es nur 5 echte Klassen. 1=Motorräder, 2=PKW bis 250ccm Hubraum, Elektrokarren, Krankenfahrstühle über 20 km/h, 3=Zugmaschinen (30 km/h) Arbeitsmaschinen (20 km/h), 4=PKW 5=LKW


    mfg Gert

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