Führerscheine in USA

  • mich würd ma interessieren, ob es ind en USA erlaubt is mit dem deutschen autoführerschein B oder M auch ´sowas wie nen kleinkraftrad fahren darf????
    ich will im sommer nämlich gerne in die USA und da würd ichs gern ma wissen. hat jemand ahnung?#
    mfg

  • Du kannst deswegen mal zum Konsulat oder der Botschaft der USA und einfach nachfragen. Die können Dir vielleicht weiterhelfen. Das ist ja eine internationale Angelegenheit und dort drüben ist es weniger angnehm im Knast. :D


    Gruß
    Al

  • Davon kannst Du ausgehen, sonst hätte der EU-Führerschein doch keinen Sinn. Ich schau mir gerade diese Seite hier durch. Da steht sicher mehr.


    Ergbnisse:
    1.
    In den USA sollte man extra einen befristet gültigen internationalen Führerschein mit sich führen. --> Dt. Führerscheine in den USA


    2.
    In einem EU-Land gelten auch die alten deutschen Führerscheine. Manche Staaten wollen einen dennoch abzocken und bemängeln diese. Um das zu vermeiden sollte man sich einen neuen EU-Führerschein aussstellen lassen. --> Dt. Führerscheine in anderen EU-Ländern


    Gruß
    Al


    p.s.: Ich bekomm vom Linkkürzen nochmal n 1A-Krampf! :roll:

  • Zitat

    sonst hätte der EU-Führerschein doch keinen Sinn


    Hat er auch nicht.
    Wer mit seiner 125er und dem 1b-Schein nach Österreich fährt und noch keine 18 ist, wird dort schlicht verhaftet wegen Fahrens ohne Führerschein.


    Gruß Alex

  • Pitti
    Ach, ich hatte nicht an die Besonderheit gedacht. Wie das geregelt ist, kann ich nicht genau sagen.


    Alex
    Machst Du Witze? :shock:


    Zitat aus einem meiner Links:
    Deutsche Fόhrerscheine haben volle Gόltigkeit in Φsterreich


    In einem offiziellen Schreiben des φsterreichischen Bundesverkehrsministeriums vom 02. Juni 2000 wird bestδtigt, dass alle deutschen Fόhrerscheinmodelle in Φsterreich volle Gόltigkeit haben. Dies gelte unabhδngig davon, ob es sich um ein nach den EU-Vorschriften ausgestelltes Modell oder um δltere graue Fόhrerscheine handle, so das Wiener Verkehrsministerium. Δhnliches ergibt sich aus einem Rundschreiben gleichen Datums des φsterreichischen Innenministeriums an alle hφherrangigen Polizeidienstbehφrden.


    Gruß
    Al

  • Alfred: nein, leider nicht.
    In Ösiland darf man erst ab 18 ne 125er fahren. Und die sind recht humorlos da.
    Wir hatten das Thema schonmal vor ner Weile da es die Frage aufwarf ob man auch im Ausland ne Simson mit 60 km/h und M-Schein bewegen darf.
    Link habe ich leider grad nicht da, einfach mal hier im Forum suchen.


    EDIT: die Zwischenfälle die zu dieser Ungereimtheit führten sind von später als 2000. Es ist zwar wohl so daß die Führerscheine gelten - aber das Österreichische Straßenverkehrsrecht eben vorsieht daß man erst ab 18 so ne Kiste fahren darf. Und dieses Recht steht bei denen wohl höher als die prinzipielle Gültigkeit ausländischer Führerscheine.

  • moin
    die özis müssten sich dem eu recht vollkommen anpassen wenn sie dabei sein wollen.
    denn uno gesetz steht über eu-gesetz, und eu gesetz steht über dem bundesgestz, und das bundesgesetz steht über dem landesgesetz... so siehts in deutschland aus...
    und eu-gesetz steht auch über dem gesetz er ösis...
    ausserdem fahr ich dauernd nach österreich um zu tanken.. sind nurn paar kilometer...
    grüße

  • Zitat von Heinzs51

    mich würd ma interessieren, ob es ind en USA erlaubt is mit dem deutschen autoführerschein B oder M auch ´sowas wie nen kleinkraftrad fahren darf????
    ich will im sommer nämlich gerne in die USA und da würd ichs gern ma wissen. hat jemand ahnung?#
    mfg


    Im Prinzip ja.


    ABER :


    Nur wenige amerikanische Polizisten wissen überhaupt, was ein europäischer Führerschein ist, noch weniger wissen mit den Klassen etwas anzufangen und noch weniger wissen, was ein Kleinkraftrad im Sinne des europäischen Rechts ist.


    Um sicher zu gehen brauchst Du ergo einen internationalen Führerschein!
    Nur, einige Versicherungen im Lande der begrenzten Unmöglichkeiten weigern sich, andere, als amerikanische Führerscheine zu akzeptieren, Leihfirmen interessiert der im Allgemeinen nicht, nur in Touristenhochburgen!


    Das liegt daran, daß der amerikanische Führerschein das einzige Dokument ist, in dem ein Wohnort festgehalten ist, es gibt in dem Lande keine Meldegesetze, wie hier, da darf jeder wohnen wo und wie er/sie es möchte und somit ist nur der Führerschein eine Aufenthaltsfeststellungsmöglichkeit.


    Frag am besten aber in der Botschaft des betreffenden Landes nach.


    Die werden das auch nicht wissen, aber speziell in den USA kannst Du jede Dependence des "Department of transportation" fragen ( DOT ) und das auch per Ih-Mehl.

  • Zitat

    denn uno gesetz steht über eu-gesetz, und eu gesetz steht über dem bundesgestz, und das bundesgesetz steht über dem landesgesetz... so siehts in deutschland aus...
    und eu-gesetz steht auch über dem gesetz er ösis...


    Nicht ganz richtig.
    Das meiste an "Gesetzen" sind lediglich Empfehlungen.
    Gerade bei den Führerscheinen interpretieren diese die Mitgliedsstaaten wie sie wollen. Da macht auch Deutschland keine Ausnahme mit dem 80 km/h-Limit für 16-jährige 125er-Fahrer.
    Österreich bockt halt hinsichtlich dem Umstand daß 125er schon für 16-jährige frei sein sollen.
    Genau andersherum legen es die Italiener aus, deren Führerscheinbestimmungen sind weitaus lockerer (50er ohne Führerschein fahrbar soviel ich weiß).

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von martin90


    denn uno gesetz steht über eu-gesetz, und eu gesetz steht über dem bundesgestz, und das bundesgesetz steht über dem landesgesetz... so siehts in deutschland aus...


    UNO-Gesetz? Wasn das nu wieder? Und EU-Recht gilt auch erst, wenn es in nationales Recht umgesetzt wurde. Der der Umsetzung haben die EU-Länder übrigens auch Spielräume. So legen die einen manch Richtlinie (mehr sind die EU-"Gesetze" nämlich nicht) etwas strenger oder lockerer aus als die anderen.


    MfG
    Ralf

  • moin
    keine ahnung ob dat nu von der uno ist, wer peilt da auch noch durch^^ auf jeden fall dass das auf internationaler ebene ist, also auch usa und europa..
    sry falls da von mir n denkfehler vorliegt.. aber son müll predikt uns unsre gemeinschaftskunde lehrerin die ganze zeit zur zeit :D
    grüüße

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von martin90

    keine ahnung ob dat nu von der uno ist, wer peilt da auch noch durch^^ auf jeden fall dass das auf internationaler ebene ist, also auch usa und europa..


    Weil die USA ja auch im "Herzen Europas" liegen, ist EU-Recht dort bindend. Richtig. Vielleicht solltest du in Geographie wie auch in Gemeinschaftskunde mal hinhören und nicht immer mit deiner Banknachbarin flirten :D


    MfG
    Ralf

  • Heinz


    Was meinst Du mit einem Kleinkraftrad genau? Ich wüßte gerne mal, was die dort drüben so im Angebot haben. Ich denke, hat das Teil max. 50 ccm und ist es nicht ungewöhnlich schnell für die dortigen Verrhältnisse, sollte es keine Probleme geben.


    Man muß es ja nicht gleich wie Arnie machen, der sich ohne eine dort gültige Fahrerlaubnis mit seiner Harley flachlegte. 8)


    Gruß
    Al

  • Wenn sich keiner findet, der es Dir sagen kann, mußt Du Dich um die korrekten Infos bemühen und sie hier allen zugänglich machen.


    Nur zur Versicherung fällt mir noch etwas ein:
    Die Simson kann man wie gewohnt in D versichern und dann auch im Ausland fahren. Will man das länger tun, sollte man sich von seiner Versicherung einen grünen Versicherungsschein ausstellen lassen. Optional kann man auch noch eine zusätzliche Auslands-Police abschließen.


    Gruß!
    Al

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Alfred


    Nur zur Versicherung fällt mir noch etwas ein:
    Die Simson kann man wie gewohnt in D versichern und dann auch im Ausland fahren. Will man das länger tun, sollte man sich von seiner Versicherung einen grünen Versicherungsschein ausstellen lassen. Optional kann man auch noch eine zusätzliche Auslands-Police abschließen.


    den grünen sversicherungsschein sollte man im ausland immer dabei haben,auch wenn man nur mal ein wochenende rüber ist.
    in vielen ländern können bzw wollen die mit der blossen versicherungsbescheinigung nichts anfangen.
    gruss
    pitti

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