Kann meine gekaufte Simson geklaut sein?

  • Guten Tag,
    Ich hab mal ne frage zum kauf einer Simson.
    Ich hab meine S51 im Mai dieses Jahr gekauft, ohne Papiere aber mit Versicherungsschein, Kennzeichen und Kaufvertrag. Nun stellt sich mir so langsam die frage, kann diese geklaut sein? Wenn sie noch vom vorbesitzer angemeldet ist, mit dem Versicherungsscheinals als Nachweis, kann sie eigentlich nicht geklaut sein, oder täusch ich mich da?


    Lg

    • Offizieller Beitrag

    Moin


    Der Versicherungsschein ist kein Eigentumsnachweis.
    Ich könnte jetzt mit deiner (oder einer ausgedachten) FIN eine Versicherung abschliessen und ein Kennzeichen erhalten.


    Lediglich der Kaufvertrag macht dich zum Eigentümer -
    ob dieses Eigentum rechtmäßig ist oder du Diebesgut gekauft hast,
    sagen dir die Polizei oder das KBA bei der Beantragung der ABE.
    (Im Kaufvertrag sollte aber ein Absatz sein, der verdeutlicht,
    das der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Eigentümer war.)



    LG Kai d:)

  • Ich habe jetzt einen Versicherungsvertreter gefragt, dieser meinte, wenn das moped gestohlen wäre könnte man es nicht anmelden. Die Versicherung checkt als erstes ob es als gestohlen gemeldet wurde, wenn ja bekommt der der es versucht hat ein besuch von der Polizei.

  • Und wenn der Diebstahl mehr als 3 Jahren (können auch 2 Jahre sein)her ist,dann ist er nicht mehr in der aktuellen Liste der Versicherungen. Und wird versichert trotz Diebstahl...... USW usw usw
    Und viele Moppedpapiere lagen früher immer in den Karren.
    Auch hier gilt: Auch das Vorhandensein von Papieren ist kein Beweis für das Eigentum.(nur Indiz) .Nur ein gültiger Kaufvertrag beweißt den rechtmäßigen Erwerb am Eigentum.
    Besitzer ist jeder der gerade auf dem Mopped sitzt.
    Andreas(dessen Cousin vor kurzen 2 Karren gestohlen wurden... )

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Zumindest sollte man sich immer, wenn es auch geht, wie der gute Kai71 gesagt hat, schriftlich versichern lassen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist. Damit man im Fall der Fälle gut gegenargumentieren kann, wenn der Staatsanwalt den Verdacht schöpft, das gute Stück war zu billig, man hat es beim Kauf ,,gewusst" also Verdacht der Hehlerei. Manchmal geht es nicht, weil die Verkäufer nicht immer Lust haben, dann eben Kauf mit Handschlag+Risiko, habe ich auch gemacht. Wenn man es versichert, kann es auch viel später auffallen.

  • Zumindest sollte man sich immer, wenn es auch geht, wie der gute Kai71 gesagt hat, schriftlich versichern lassen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist. Damit man im Fall der Fälle gut gegenargumentieren kann, wenn der Staatsanwalt den Verdacht schöpft, das gute Stück war zu billig, man hat es beim Kauf ,,gewusst" also Verdacht der Hehlerei. Manchmal geht es nicht, weil die Verkäufer nicht immer Lust haben, dann eben Kauf mit Handschlag+Risiko, habe ich auch gemacht. Wenn man es versichert, kann es auch viel später auffallen. Beantrage doch Papiere beim KBA(10Wochen Bearbeitungszeit), die braucht man sowieso, da überprüft man in der Regel den Status, nicht, dass es ein Ungarn-Moped ist, was sowieso zu schnell fährt?

  • Die Frage wird gerne auf dem Revier gestellt. Ich bin manchmal vor dem Kauf zum Revier gegangen, um die Nummer zu überprüfen. Manchmal erst nach dem Kauf. Die rechtlich beste und risikolose Variante ist es, vor dem Kauf, besser noch mit schriftlichen Sachen, z.B. einem Vorvertrag hinzugehen, um die Nummer überprüfen zu lassen und mit Stempel bestätigen zu lassen. Bei meinen mündlichen Anliegen, waren sie meist etwas zögerlich und erst nach Überredung zu Auskünften bereit, kein Wunder(Datenschutzgesetz) Man kann ja risikolos kaufen mit einem Vorvertrag oder ein Absichtserklärung. @Sparvergaser:War die Simson nun zu billig?

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