Generalüberholter Motor ist Müll-Ebay

  • Hallo,
    möchte - mit Vorbehalt - vor einem Ebayler warnen.
    Unter Vorbehalt deswegen, weil er bis jetzt keine negativen Bewertungen hat.
    Ich habe einen `generalüberholten Motor` von


    Crossiyami


    ersteigert.



    Das Foto bei Ebay zeigte einen schönen sauberen, bltzeblanken Motor.


    Er kam aber in einem völlig verdreckten Zustand an.
    Alle Schrauben waren mit einem halben Zentimeter Dreck zu, so richtig schön jahrelang festgefressen.
    Die hat seit langer, langer Zeit keiner mehr aufgemacht.
    Es hiess, dass alles neu gelagert wurde und eben generalüberholt?
    Ohne Aufschrauben??
    Siff am Kickstarter, Öl?
    Der Motor kam ohne Kolben (hat er kurz vor Versteigerungsende noch hinzugefügt) und Abtriebsritzel fehlt auch ! ( hat er trotz Nachfrage, ob sonst noch was fehlt, nicht beantwortet)
    Die Nut an der rechten Kurbelwellenseite, die das Polrad mitnimmt,
    gabs nicht mehr.
    Ich hab mich nur gewundert, warum der Unterbrecher nich aufmacht.


    Alles in allem ein Schrottmotor, als ein generalüberholter verkauft.




    Das Geld wollte ich zurück, Schweigen seitdem von seiner Seite.

  • Nix da. Setz am besten sofort ein Schreiben mit einer Frist auf.
    Kommt er evtl. aus dem Urlaub heim, kann das dann noch berücksichtigt werden.
    Gibts dann keine Bewegung in der Sache, darf ruhig der RA ran.

  • Und die Unstimmigkeit bei Ebay aufmachen.
    Kann natürlich sein, dass der Motor für eine andere Auktion war, aber trotzdem meldet man sich.


    Urlaub ist kein Hinterniss mehr.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

    • Offizieller Beitrag


    Die Bewertungen sagen absolut nichts aus, der hat offenbar außer deinem Motor bisher nur diese Yamaha verkauft. Alle anderen Bewertungen hat er als Käufer erhalten. Ich würde da schon ordentlich Krawall machen, es geht ja bestimmt um eine mittlere dreistellige Summe. Da lohnt echt schon der Gang zum RA, wenn ein Mahnschreiben mit Fristsetzung nichts bringt.

  • Kannst Du mir/uns mal den Link geben zu der Auktion? Oder ist das schon länger als 90 Tage her?


    Wenn in dem Artikeltext defenitiv drinne stand, dass der Motor überholt ist, sprich Lager etc erneuert und es aber nicht der Fall ist,


    musst Du ihm eine Frist zur Nachbesserung geben!! Erst dann kannst Du zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.


    Gib am Besten mal den Link, dann kann ich Dir näheres sagen, wenn Du willst.


    DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG

  • In dem Fall würde ich nicht auf eine Nachbesserung pochen! DEFINITIV nicht!
    Und geht man davon aus, das der Kaufpreis nicht allzuhoch ausgefallen ist, wird da über Ebay auch nicht viel passieren. Da der Typ als Privat-Mensch auftritt, gibt es sicherlich keinerlei Ansprüche.... Ob das Gesetz das hergibt oder nicht. Das könnte nämlich ne größere Geschichte werden, wer die "durchstehen" will, kann das versuchen. Deswegen einen Anwalt zu beschäftigen ist meiner Meinung nach Käse! Auch mit RS-Versicherung! Die machen auch nicht jeden Quatsch mit!
    Wer von privat sowas kauft, muss zwingend mit so einem Ergebniss rechnen!

  • Zitat von Zwiebelinstinkt

    .. musst Du ihm eine Frist zur Nachbesserung geben!! Erst dann kannst Du zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. ...

    In dem Falle nicht, § 323 II Nr.3 BGB. Soweit kommt´s noch, dass man einem vorsätzlichen Betrüger eine Nachbesserungsgelegenheit geben muss. Motor zurück, Geld zurückverlangen, mit Strafanzeige wegen Betruges drohen, wenn das nichts hilft, Strafanzeige machen und Mahnverfahren einleiten.


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • [/quote]In dem Falle nicht, § 323 II Nr.3 BGB[/quote]


    "besondere umstände vorliegen, die unter Abwägung der BEIDSEITIGEN Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen" da wird der Verkäufer wohl kaum mitmachen, wenn er ernsthafte Absichten hat, zu betrügen :roll:


    Muss ja auch jeder selber wissen, wie er es macht.


    Wäre nur ein Vorschlag von mir gewesen, wenn er sonst durchweg positive Bewertungen hat! Einen Anwalt würde ich dafür nicht einschalten, da bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen.

  • Garantie oder Rückabwicklung (Fernabsatzgesetz) gibt's bei Privatverkäufen nicht.


    Den Tatbestand des Betrugs gibt's hier aber sehr wohl - und der liegt vor, wenn die übergebene Ware dermaßen offensichtlich nicht der angepriesenen entspricht.

  • Also ich weiß nicht wie er angepriesen wurde :wink:


    Wie gesagt ist halt nur ein Weg, denn man gehen kann. Ich würde halt nach 437 BGB gehen (s. o.).


    Es ist einer von den möglichen, die wir hier aufzeigen.

  • Hallo,
    also den Motor hab ich für 80,- bekommen.
    Der Verkäufer hat sich nach meinenr 2ten mail, gemeldet, die Erste hat er angeblich nicht bekommen.
    Hab noch mal erklärt,dass ich den Motor zurückgeben und das Geld
    zurück haben will.
    Er hat die dritte mail wohl auch nicht bekommen, auf alle Fälle kam keine Antwort.


    Rechtsanwalt lass ich trotzdem bleiben. ist wahrscheinlich auch ein
    zu geringfüger Schaden, als dass die Rechtsschutz da einspringen würde.



    Ich hab mich erst mal damit abgefunden und werde den Motor selbst neu abdichten.
    Die Scheibenfeder(heisst die so?) , das Ding, dass das Polrad fixieren soll,
    kann man wohl austauschen.Da brauchts also keine neue Kurbelwelle,
    wenn ich das richtig sehe.


    Fazit ist , dass man sich auf die Beschreibung, die die Leute für ihre
    Artikel angeben, nicht im geringsten verlassen kann.
    Ich verbuch das mal unter Lehrgeld.


    Schöne Grüsse, Thomas

  • ich würde mir vorher die Motornummer mitteilen lassen, mit Bild. So kann beweißt werden das der motor auch der ist den du bekommen hast.
    Anzeige kostet nichts und wenn mehr Anzeigen eingehen wird die SA aufmerksam, oder auch nicht.

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