Gibt es Vorgaben beim Tacho?

  • Hey Simson Community,
    ich habe mal eine Frage und hoffe, dass ich in der richtigen Sektion gelandet bin.
    Ich habe vor kurzem eine S51 erworben, sie zerlegt und bin nun im Aufbau. Mir gefiel die alte Tachoscheibe nicht mehr, also habe ich sie angeschliffen, grundiert und dann lackiert. Ich wollte nicht unbedingt neue Ziffern aufkleben oder zeichnen und habe mich deshalb dazu entschloss, die Markierungen alle 20 km/h auszufräsen, damit man dadurch auch die Tachobeleuchtung sieht.


    Nun meine Frage: Ist das Tacho so zulässig, auch ohne direkte Bezifferung ? Gibt es da bestimmte vorgaben?


    Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr Dankbar.


    PS: Bin neu hier, also habt bitte etwas Rücksicht, wenn ich hier etwas falsch gemacht habe :smile:

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es: §57 StVZO.
    Das Ding ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch das KBA geprüft und so genehmigt wie es vor Deiner Änderung war. Im Zweifel ist diese Zulassung jetzt futsch und damit die Betriebserlaubnis für Deine Zwiebacksäge erloschen, weil man nicht mehr die Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde ablesen kann. Das muss jeder "Blöde" können und dabei nicht rechnen müssen.


    Peter

  • Hey,
    danke für deine Antwort. Die Papiere habe ich noch nicht beantragt (Vorgänger hatte sie nichtmehr, ist aber polizeilich geprüft) und die Simme ist auch noch nicht zugelassen, da sie noch zerlegt in der Garage ist. Also muss ich mir wohl ein neues Tachoblatt zulegen müssen. Und wie sieht es mit dem Kilometerzähler aus ? Ist der Pflicht? Der war defekt, ich brauche ihn nicht ...


    Edit:Hatte mich vertan, ist ein 60er Tacho und ist in 10er Schritten gefräst. Was ist, wenn ich da jetzt einfach 10 bis 60 dran schreibe ?

    • Offizieller Beitrag

    Edit:Hatte mich vertan, ist ein 60er Tacho und ist in 10er Schritten gefräst. Was ist, wenn ich da jetzt einfach 10 bis 60 dran schreibe ?



    Frag den TÜVler Deines Vertrauens.
    Ansonsten hast Du den §57 nicht gelesen?


    Peter

  • Doch schon, das mit der Geschwindigkeitsanzeige hat sich geklärt, aber ob nun ein Kilometerzähler Pflicht ist kann ich aus §57 nicht ziehen

    Zitat

    Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.

    also keine Pflicht?

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