Gruppenfahren

  • so...


    jetzt muss ich nochmal ne frage stellen:


    es gibt irgendwo in diesem schönen land einen paragraphen, der besagt, dass man in einer gruppe von fahrrädern (ich glaube ab 12 oder so) mehrspurig (also nebeneinander) fahren darf und wenn die ersten bei grün über die ampel fahren, dürfen die restlichen auch noch bei eventuellem rot mit rüberziehen, wenn sie den verkehr nich gefährden.


    wie ist das bei motorisierten fahrzeugen?
    ab wann genießt man solcherlei sonderrechte als gruppen und was darf man dann alles so machen?


    das problem hatten wir letzte woche zu unserer wöchentlichen montagsausfahrt: wir waren über 20 simmis und viel zu oft blieb der rest an der roten ampel stehen und der zug riss ab....


    hoffe mir kann das einer von euch verständlich verklickern...



    mephoo

  • würd ich auch so sehen. rot ist rot.
    bei fahrradtouren kennt man das ja, dass dann einer auf der fahrbahn bleibt und die autofahrer "bittet" zu halten. ob das ganz rechtens ist weiss ich allerdings nicht.

  • nee is kein witz, hab ich vor ner weile bei uns in der SZ gelesen,
    jetzt hab ich versucht per onlinesuche den artikel nochmal zu finden, hat aber nich geklappt... wer will kanns ja auch mal probieren
    http://www.sz-online.de


    hoffe ich verlier jetzt nich meine glaubwürdigkeit...



    mephoo

  • naja wenn mans so sieht hat er gesagt wenn man den Verkehr nicht gefährdet. also vieleicht ist da was dran. aber ich selbst würde es nicht tun. erst recht nicht mit dem Mopped.


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    ein beispiel kann ich bringen: dresden im august vorigen jahres. die LKW hatten nciht mal blaulicht, und durften trotzdem hinter einem führungsfahrzeug (es gab kein abschließendes fahrzeug!) bei rot über die kreuzung. ok, es galt allgemeiner katastrophenalarm, trotzdem...


    wo das mit der gruppe auf jeden fall ist, ist, wenn es ein eindeutiges führungsfahrzeug und schlussfahrzeug gibt. ich glaube, es müssen dann auch rote lichter und grüne lichter leuchten.


    mache mich mal schlau. @mboogk: ausgemachter schwachsinn ist es nicht. oder zeige mir du erstmal das gegenteil im §, vergiss dabei bitte nicht, das in deutschland auch das nicht-machen-dürfen klar geregelt ist ;)


    mfg franz

    • Offizieller Beitrag

    finde im netz nichts passendes. hier mal ein link zu einem, der die selbe meinung wie ich hat in einem anderen forum:
    link




    mal was dagegen, von den feldjägern sogar:
    link




    hm, wer findet was richtig aussagefähiges?


    Herrlich, wenn mal ein Moderator den anderen editiert... :D MfG Ralf



    und ralf, da hast du 2 mal dazu editieren müssen? war nicht so leicht für den moderator, was? :D

  • @mephoo


    Ich frage mich gerade, vor welcher Ampel sich der Fahrradkonvoi befindet, welche er als ganze Einheit passieren will?! Eine spezielle Fußgänger- und Fahrradampel oder eine Straßenampel?



    Sonderrechte genießen nur die Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Sonderfälle, wie z.B. Schwertransporte. Kolonnen von Zivilfahrzeugen haben keine Sonderrechte - außer sie haben die Genehmigung dazu. Es gibt z.B. öffentlich genehmigte Demonstrationen mit Fahrzeugkolonnen, wo es wohl erlaubt sein wird, rote Ampeln zu überfahren.



    Für normale Ausfahrten sollte man sich auf feste Grundregeln einigen, so dass Schwierigkeiten besser gemeistert werden können. Der Bikerstammtisch Norderstedt hat auf seiner Homepage z.B. einige Regeln für die Fahrt im Konvoi:



    Kommt bitte mit vollgetanktem Bike zum Treffpunkt


    Vor jeder Tour wird ein Road-Captain bestimmt, der die Strecke kennt und voraus fährt


    Hinter ihm sollten sich die langsameren und/oder unerfahrenen Biker(-innen) einreihen, sie bestimmen das Tempo


    Das Motorrad, dass die auffälligste Beleuchtung hat, sollte als letztes fahren, damit man im Rückspiegel immer sehen kann, ob der Konvoi noch komplett ist


    Der Konvoi startet erst, wenn wirklich Alle startklar sind, sollte auch nur Einer "Stop!" rufen,
    wartet die ganze Truppe


    Wir fahren versetzt, mit ausreichendem Abstand zum Vorausfahrenden (siehe Abbildung unten)


    Innerhalb des Konvois wird nicht überholt


    Sollte sich die Gruppe an einer Kreuzung oder Ampel teilen, wird der vordere Teil der Truppe langsam weiter fahren oder warten, bis der Rest wieder aufgeschlossen hat


    Wenn eine Ampel auf gelb wechseln sollte, macht keine abrupten Bremsmanöver, sondern fahrt durch, sonst kann es zu Auffahrunfällen kommen


    Jeder Biker achtet auf den, der hinter ihm fährt! Sollte er im Rückspiegel bemerken, dass der Nachfolgende langsamer wird, oder halten muss, gibt er ein Hupsignal, das von den voraus Fahrenden weiter gegeben wird, bis es schließlich auch beim Road-Captain angekommen ist, so das der Konvoi innerhalb kürzester Zeit langsamer werden bzw. halten kann


    Denkt daran, dass in Kurven jeder ausreichend Platz hat, bei unübersichtlichen Strecken kann auch hinter einander gefahren werden



    Versetzte Fahrweise




    Heranfahren an Kreuzungen


    Und noch ganz wichtig: Ihr fahrt Alle auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko, die StVO muss jederzeit berücksichtigt werden!


    Gruß Alfred

    • Offizieller Beitrag

    so, ist im endeffekt so, wie ich es im gedächtniss hatte. § en haben wir jetzt auch, das ganze hat nur 2 haken im moment:


    -wir brauchen einen führer (die deutschen irgentwie immer...)
    -wir brauchen eine geeignete kennzeichnung


    wenn wir als ein fahrzeug behandelt werden wollen ;)


    das ganze ist für die dresden treffen evtl. ein bissel hoch, aber für suhl könnte das geplant werden da dort ja mehr fahrzeuge (gut, warten wir heute abend ab) teilnehmen.


    mfg franz


    hier der link zum radarfalle forum

  • Hi


    Die einzigen die, nach meinem Wissen, mit Einspurigen Fahrzeugen unterwegs sind und von diesem "Konvoiparagraphen" immer gebrauch machen ist der HAMC Hells Angels MC. Meinens Wissens hat auch noch nie jemand versucht sich in diesen Konvio reinzudrängeln oder auf sein recht auf Vorfahrt gepocht.


    Gruss Schrauber

    Ich möchte sterben wie mein Opa, im Schlaf!
    Nicht schreiend wie sein Beifahrer.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von TALOON:
    mache mich mal schlau. @mboogk: ausgemachter schwachsinn ist es nicht. oder zeige mir du erstmal das gegenteil im §, vergiss dabei bitte nicht, das in deutschland auch das nicht-machen-dürfen klar geregelt ist ;)


    mfg franz



    Na bitte, ich lege mal vor:


    StVO
    § 27 Verbände
    (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.


    (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.


    (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.


    (4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.


    (5) Der Führer des Verbandes hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.


    (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.


    § 35 Sonderrechte
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


    § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    (2)
    1. ...Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". ...


    § 49 Ordnungswidrigkeiten
    (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig


    1. als Führer eines geschlossenen Verbandes entgegen § 27 Abs. 5 nicht dafür sorgt, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden,
    1a. entgegen § 27 Abs. 2 einen geschlossenen Verband unterbricht,


    (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    2. einer Vorschrift des § 37 über das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen oder beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil zuwiderhandelt,



    Ich denke, dass das hier eindeutig ist. Für eine Ausnahmeregelung außerhalb der Bundeswehr etc. muss jetzt erst mal jemand was schriftlich bringen.

    • Offizieller Beitrag

    hallo nach bautzen,


    genau das hatten wir schon vorher heraus bekommen ;) & 27 abs 1-3 und 5 ist hier das bedeutende. absatz 2 besagt in meinen augen, das ein verband von angemessener länge nicht durch den anderen verkehr unterbrochen werden dardf (z.b. an einer ampel, die für das führungsfahrzeug noch bei grün stand). oder nicht? ich denke, das es da bei sagen wir 20 fahrzeugen nie probleme geben würde, die zahl ist jetzt aber willkührlich angenommen. ich habe auf radarfalle schon danach gefragt ob es da was rechtliches gibt.


    § 35 ist egal--er kommt für uns eh nicht in frage und sonderrechte wollte und will hier eh keiner in anspruch nehmen, genausowenig wie wegerechte ;)


    der knackpunkt, den du auch angeführt hast, ist das kenntlich machen und der "führer" des ganzen. möglich ist es aber auch also für privatpersonen--das haben deine angegeben § nicht entkräftet ;)
    kuck mal im link, den ich oben angegeben habe.


    mfg

  • ...da ich euch glaube ich mehr von fernsehern als von paragraphen erzählen kann, warte ich einfach mal ganz frech auf das relative ende eurer diskussion und mach mir dann mein bild drüber...


    und noch ein: ich weiß was ich gelesen hab, dovch leider ist die zeitung schon im müll...



    mephoo

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, und dann stell dir mal vor, du befährst ein Ampel mit Rotlichtblitz. Das macht dann für jeden einen Bußgeldbescheid (mal unabhängig davon, dass man Mopedfahrer von vorn nicht identifizieren kann, analog gilt das gesagte ja auch für andere Fahrzeuge und der Rotlichtblitz könnte auch eine grüne Uniform anhaben). Da muss man sich letztlich erst mal rausreden.


    Darüber hinaus muss es für den Querverkehr eindeutig zu erkennen sein, dass da eine Gruppe oder ein Konvoi die Kreuzung passiert und man trotz grün nicht fahren darf. Dieser Nachweis muss im Falle eines Unfalls erstmal erbracht werden. Also ein sehr heikles Thema.


    Beim Schwalbenkorso in der City würde ich es eher nicht drauf ankommen lassen, egal wie die Rechtslage ist. Außerdem ist mir da meine Gesundheit wichtiger als die theoretische Vorfahrt auch bei roter Ampel.

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