Haftpflichtversicherung bei Verkauf des Möps

  • Hallo,


    wie schaut das aus, ich verkaufe jetzt meine Schwalbe, doch sie hat noch das Versicherungskennzeichen von mir, das bis 28.02.2006 haltbar ist.
    Die Versicherung läuft also über mich.


    Wenn jetzt jemand die Schwalbe kauft und diese nach hause fährt mit meinem kennzeichen, und es passiert dummerweise ein Unfall, zahlt dann die Versicherung überhaupt? Denn es ist ja nicht mehr mein Moped, aber meine Versicherungskennzeichen.


    Was gibt es für Ratschläge in diesem Fall? Was sollte man tun oder was muss getan werden damit derjenige das Möp zu sich nach Hause fahren kann und auch versichert ist.
    Oder kann derjenige ohne Probleme mit meinem Kennzeichen fahren?


    Bin für Antworten dankbar.


    Gruß
    Pflaume

    • Offizieller Beitrag

    Du hast doch mit dem Kennzeichen auch einiges an Papier von der Versicherung bekommen. Und da steht auch was zum Thema "Veräußerung des Fahrzeuges" drin. Im günstigsten Fall direkt auf dem Schein.


    In meinem Falle (HUK) steht dort (inklusive der Hervorhebung):
    "Geben sie bei Veräußerung des Fahrzeuges mit Versicherungskennzeichen dem Erwerber Versicherungsschein und Versicherungskennzeichen, denn nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Sie gefährden sonst den Versicherungsschutz. Will der Erwerber die Versicherung nicht übernehmen, so lassen sie sich seine Kündigung aushändigen, und reichen diese zusammen mit dem Versicherungsschein und dem Vesicherungskennzeichen an uns weiter. Wir werden dann für die Zeit des Versicherungsschutzes den Beitrag nach dem Kurztarif berechnen. Überzahlte Beiträge werden ihnen erstattet."


    MfG
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    also bei der würtembergischen steht direkt auf dem schein nichts über 'veräusserung des fahrzeugs', es wird nur erwähnt,dass man,in dem fall,dass man das fahrzeug an dritte weitergibt,verpflichtet ist zu überprüfen,ob diese dritten im besitz des führerscheins sind.


    da versicherungspolice das einzige dokument ist,dass ich von meinem versicherer bekommen hab,weiss ich nicht,was in einer längeren vertragsversion möglicherweise drinsteht.allgemein würde ich dir einfach raten,mal deinen versicherer anzurufen.da müsste dir das jemand sagen können.soweit ich weiss,kann man bei einigen versicherungen die police auch auf einen anderen namen überschreiben lassen.
    gruss
    pitti

  • Hallo,


    Die Versicherung läßt sich auf einen anderen übertragen, als ich mein SR50 gekauft habe (irgendwann im Juli) hat der Verkäufer mir auch seinen Versicherungsschein mitgegeben, ich hab dann an die Versicherung gemailt das ich den Versicherungsvertrag übernehme und die haben mir einen neuen Schein auf meinen Namen geschickt.
    Hatte das auch so im Kaufvertrag mit drin: Versicherung xxxx wird vom Käufer mit übernommen (Datum/Uhrzeit)
    Als Verkäufer sollte man den Verkauf seiner Versicherung mitteilen.



    mfg Gert

  • Hi,


    mache einen Kaufvertrag in dem die Police mit aufgefuehrt ist. Versicherungskennzeichen sind immer ohne Zustimmung der Versicherung an den Kaeufer uebertragbar.


    Wichtig sind im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit und Personalausweisnummer mit Adresse. (Fuer den Fall wen der Kaeufer losfaehrt und an der naechsten Ecke 2 Minuten spaeter nen Unfall hat).


    Ne Kopie vom Kaufvertrag an die Versicherung Mailen (Empfangsbestaetigung nicht vergessen) oder per Einschreiben Rueckschein.


    Ist eigentlich nur wichtig, wenn der Kaeufer was grob Fahrlaesseig wie z.B. unter Alkohol Einfluss verzapft, das die Versicherung nicht nach Dir kommt um sich die bezahlte Kohle wiederzuholen.


    Harry

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