halbautomatik mit kr 50 / 1 -rahmen

  • Hallo, ich habe eine neue frage, nachdem ich das forum schon einigermassen durchforstet, aber nicht wirklich was gefunden habe:


    Ich habe eine halbautomatikschwalbe erworben, die allerdings einen kr 50/1 -rahmen besitzt und auch eine betriebserlaubniss auf diesen rahmen hat. kann ich das so lassen oder muss ich da irgendetwas ummelden lassen oder zum tüv, die umbauten abnehmen?

  • der Motor ist in ner Kr 50 oder wie?


    gute Frage ob das erlaubt ist, aber ich glaube von den Motoraufhängungen hat sich ja nicht viel geändert.


    Mach am Besten mal ein Foto von dem Gefährt, da wird sich schon noch einer genauer auskennen. :bounce:


    achja, ein Thread sollte reichen :wink:

  • danke, mach ich. sorry nit der doppelung, sitze gerade mit mobilen internet in der bahn, da zeigt es die seiten manchmal nicht so korrekt an und ich dachte, ich hätte die nachricht nicht abgeschickt, weil sie im forum nicht erschien.


    ach ja, was ich vergessen habe:
    die schwalbe hat halbautomatikkupplung und ist auch in typisch beigegrün. das weißt schon mal auf halbautomatik hin. auf der anderen seite hat sie links am lenker aber auch den halter für den bautenzug der kupplung und auf dem rahmen steht Kr50 / 1 was mit den papieren übereinstimmt. ausserdem ist in den papieren die lackierung mit weiss angegeben, die grüne farbe ist aber auch originallack, weil man an kratzern sieht, das da nicht weisses drunter ist . was es für ein motor ist, kann ich nicht sagen, da kenne ich mich noch nicht gut genug aus, ich schätze mal, entweder der von der kr50/1 oder einer aus einer halbautomatik. so siehts aus, demnächst fotografiere ich sie mal.

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