Hallo, ich habe eine neue frage, nachdem ich das forum schon einigermassen durchforstet, aber nicht wirklich was gefunden habe:
Ich habe eine halbautomatikschwalbe erworben, die allerdings einen kr 50/1 -rahmen besitzt und auch eine betriebserlaubniss auf diesen rahmen hat. kann ich das so lassen oder muss ich da irgendetwas ummelden lassen oder zum tüv, die umbauten abnehmen?