heckgepäckträger- rechtl. problem?

  • hallo ich vogelliebhaber,



    ich habe vor mir nen heckgepäckträger plus topcase auf meine kr51/2 zu bauen.
    der träger an sich wird eine eigenkonstruktion aus verchromtem stahl welches auf die vorhandenen bohrungen etc. angebracht wird.


    gibt es da probleme seitens der ABE?
    oder kann man doch mal was machen ohne gleich schwierigkeiten mit den cops zu bekommen.



    danke schonmal für die auskünfte,


    gruß und so
    akiraeve

    ---------> " Eine Schwalbe macht noch lange keinen Sommer. "

  • Ich vermute da könntest Du Probleme bekommen. In Deutschland muß es doch für alles eine Vorschrift geben, bald auch fürs richtige Schei... ! Frag doch einfach mal beim Zuständigen TüV- Mann an, der kann Dir bestimmt besser weiterhelfen.

  • würd ich auch vorschlagen, meine TÜVfis gucken mich immer nur blöd an, wenn ich wieder 'ne blöde frage über die zulässigkeit von geplanten umbauten hab, krieg ammer immer 'ne antwort, wenn auch nicht immer positiv :(


    aber eigentlich dürfte es keine probleme geben, ich hab auch 'n topcase auf meiner S-Klasse und deswegen noch nie ärger mit's grün-weiss

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!