... falls du mit dem fehlenden Widerruf Recht hast, heißt das erstmal nur, dass du damit in der DDR fahren dürftest, wenn es sie noch gäbe. Um damit heute in der BRD zu fahren müsste der Helm entweder den aktuellen Vorschriften entsprechen (zweifelhaft...) oder wir bräuchten noch eine Vorschrift, wonach die alten Zulassungen der DDR in der BRD weiter genügen. Ob es sowas gibt weiß ich nicht.
Du fährst also mit einem uralten unsicheren Helm und im Auto unangeschnallt.
Ob das einen zum tollen Hecht macht sei mal dahingestellt, aber wenn du mal einen Unfall hast wird dein Unterkiefer dir die Helmwahl danken. Aber hey, das muss jeder selber wissen, solange keine Dritten gefährdet werden ist das nur eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung.
Ob einem nach einem Unfall die Authentizität, das Aussehen, die Bequemlichkeit oder was auch immer den fehlenden Schutz noch wert ist, sollte man sich halt vorher schon überlegen.
Selbst wenn du am Unfall unschuldig bist, wird es der gegnerischen Versicherung ein Fest sein, sich auf den unzureichenden Helm zu berufen und die Zahlungen auf das zu kürzen, was mit einem vernünftigen Helm passiert wäre.


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