Helmpflicht bei der Duo

  • Hallo
    Kann mir einer sagen wie es mit der Helmpflicht bei der Simson Duo aussieht. Habe mir jetzt ein Duo restauriert und möchte damit nun losfahren. Leider habe ich noch nicht in erfahrung bringen können ob ich ein Helm tragen muß oder nicht.

  • Hallo
    Wenn ich aber im Straßenverkehrsgesetz unter Helmpflicht schaue steht dort das Krafträder eine Helmpflicht haben. Wenn ich dann bei mir in den Papieren der Duo nachschaue unter Fahrzeugart den steht dort: Kraftrad, dreirädig, Versertenfahrzeug.
    Oder ist die Helmpflicht nur für zweirädige Krafträder. Kann man das irgendwo genauer nachlesen.
    Gruß
    Detlef

  • Das Thema wurde schon in einem anderen Thread diskutiert, in dem ein anderer Duo-Besitzer ebenfalls die Helmpflichtfrage geklärt haben wollte. Das Ergebnis blieb offen, aber vielleicht hilft es Dir trotzdem weiter: Das Duo


    Dumm an der ganzen Sache ist, dass dieses Forum nicht das Erste ist und es bereits mehre Neugeburten gab - wobei mit den alten Foren eine beträchtliche Menge an Datenmaterial verloren gegangen ist.


    Willst Du auf Nummer sicher gehen, dann fahre einfach mit Helm.


    Allerdings habe ich selbst in meinem Heimatort ein Duo im Straßenverkehr gesehen, dessen Fahrer ohne Helm unterwegs war, was aber nichts heißen muß. Wenn das Duo von der Helmpflicht befreit ist, dann wohl nur aus Bestandsschutz und ist als Ausnahmeregelung im Wiedervereinigungsvertrag definiert.


    Gruß Alfred

  • Und was ist mit diesem Roller von BMW, diesen C1? Der darf definitiv ohne Helm gefahren werden. Zwar hat das Teil einen eingebauten Gurt und Überrollschutz, aber ob das viel im Kopfbereich nützt, sei mal dahingestellt. Meiner Meinung nach darf man das Duo ohne Helm fahren. Habe auch noch nie jemanden im Duo einen Helm tragen sehen.


    Gruß
    Braveheart aus Ascheberg

    • Offizieller Beitrag

    Da gibt es bestimmt irgendwo eine Ausnahmeregelung. Ursprünglich war das DUO ja für Behindert gedacht und nicht für jugendliche Freaks.


    Außerdem müsste man mal endgültig die Frage klären, wer denn nun alles DUO fahren darf (irgendwo muss das doch haarklein festgeschrieben sein). In einem anderen Fred ging es um Quads, die durfte man trotz Mopedkennzeichen erst mit 18 fahren und mit Führerschein Klasse M auch nur, wenn vor 1989 erworben. Ich denke, dass sich damit auch die Führerscheinregelung für das DUO ergibt. Also wer in der DDR M gemacht hat, darf damit auch DUO fahren (und diese Leute sind ja auch locker über 18), allen anderen würde ich dringend raten, sich genau kundig zu machen, sonst kommt eventuell das böse Erwachen. Das mit dem Sturzhelm, sollte eine Helmpflicht bestehen, wäre nicht so tragisch und mit einem Verwarngeld abgetan. Fahren ohne Führerschein ist aber eine Straftat, und die wird recht hart bestraft.

  • also hier in dresden ist zwar die polizei manchmal ziemlich mies drauf, aber als ich mit eibi_duo zur zeit der BRN ein paar runden gedreht hab, war die stadt zwar grün aber angehalten hat uns niemand mit dem ding.


    meiner meinung nach darf man, egal weclhes alter, mit dem m-schein duo fahren.
    helmpflicht besteht keine, hab bei der burzelei gefragt, ist aber irgendwie schon empfehlenswert (...und ich tus dennoch nich...)




    mephoo

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