Hilfe!! Führerschein??

  • Hi, brauch dringend eure Hilfe. Ein Freund von mir ist von der Polizei kontrolliert worden und hat jetzt ziemliche Probleme, da sowohl die Polente als auch das bei uns zuständige Amtsgericht der Meinung sind, dass man zum Fahren einer Simson Schwalbe wegen der 60 km/h einen Motorrad bzw. 125er Führerschein braucht. Naja, jedenfalls meinen die, dass ein Autoführerschein, gemacht anno dazumal, nicht reicht. Ist doch absoluter Blödsinn, oder?
    Meines Wissens ist die ganze Sache im Einigungsvertrag geregelt. Wer kennt die genauen Paragraphen in denen dies geregelt ist, bzw. wer hat Dokumente, mit denen man einen Amtsrichter überzeugen kann?????


    Setze auf euch Gruß Peter

    • Offizieller Beitrag

    Das ist in §76 Abs. 8 c) der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) geregelt.


    MfG
    Prof

  • Korrekt, bin aus dem tiefen Westen (Kaiserslautern).


    Merci, habt mir schon weitergeholfen.


    Gibts auch noch nen Schrieb, indem konkret steht, dass man ne Schwalbe, die ja 60 läuft, auch mit dem Autoführerschein fahren darf? (Bei uns sind sie nämlich extrem unwissend!! (Sogar Richter) Mein Kumpel hat nämlich nun ne Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis am Hals. Der Hammer oder. (und er hat jetzt ziemlich schiss, dass da was dran ist.))


    bzw. dass Kleinkrafträder im Sinne der DDR 60 fahren dürfen?



    Gruß in den Osten Peter (tiefster Westen)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von peburkhard:
    Gibts auch noch nen Schrieb, indem konkret steht, dass man ne Schwalbe, die ja 60 läuft, auch mit dem Autoführerschein fahren darf? (Bei uns sind sie nämlich extrem unwissend!! (Sogar Richter)

    Wenn dieser Richter auch nur halbwegs Hirn im Schädel hat, wird er sich den o.g. Paragrafen durchlesen und feststellen, dass
    - die Schwalbe ein Kleinkrafrad gemäß den Bestimmungen der ehem. DDR ist
    - die Schwalbe aufgrund des Baujahres bis 1986 vor dem besagten Datum in Verkehr gekommen ist
    - die Schwalbe somit den Kleikrafträdern gemäß den Bestimmungen der BRD rechtlich gleichgestellt ist und mit den selben Führerscheinen (Klasse M, die im Autoführerschein enthalten ist) gefahren werden darf.


    Und wenn er's dann nicht glaubt, treten wir geschlossen vorm Gericht an. Alternativ kann er sich auch ans KBA wenden.


    MfG
    Prof


    P.S.: Auf dem Versicherungsschein vom Vers.Kennzeichen steht auch ein Passus, der deinen Standpunkt festigt. ("Kleinkrafträder im Sinne der Best. der ehem. DDR mit nicht mehr als 50ccm und nicht mehr als 60 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen führen..."). Dies wirkt sich nach Ansicht des KBA auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus.

  • hi,
    du hast natürlich völlig recht.selbst mit einem neuen autoführerschein
    gibt es klasse M dazu und simsons bis 60 km/h darf man damit fahren !!!
    als ich beim kba neue papiere für eine simson beantragt hatte, kam ein brief mit, in dem stand unter dem absatz 'erforderliche fahrerlaubnis':


    'bzgl. der erforderlichen fahrerlaubnis (führerschein) für das führen der unten genannten fahrzeugarten aus der ehemaligen ddr kann das kraftfahrt-bundesamt (kba) keine rechtlich verbindliche auskunft erteilen.zuständig für die durchführung des fahrerlaubnisrechts sind die länderbehörden und damit zunächst ihr zuständiges straßenverkehrsamt.
    bei diesbezüglichen fragen wollen sie sich daher an die behörde wenden.möglicherweise sind ihnen dabei folgende ausführungen hilfreich:

    kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 ccm hubraum und nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte höchstgeschwindigkeit (bbH):
    (Simson KR 50..,KR51...,S50...,S51...,S53..., SR1,SR2,...SR4 (außer SR 4-3 Sperber),SR50,Jawa)

    Gemäß dem einigungsvertrag kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (bundesgesetzblatt 1990 II, S.1101)sind kleinkrafträder im sinne der bisherigen vorschriften der deutschen demokratischen republik mit nicht mehr als 50 ccm hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den kleinkrafträdern im sinne von § 18 abs. 2 nr. 4 stvzo gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals ind den verkehr geommen sind.nach auffassung des bundesministeriums für verkehr-,bau- und wohungswesen wirkt sich diese zulassungsrechtlicher gleichstellung auch auf das fahrerlaubnisrecht aus, so das diese kleinkrafträder mit der fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen '


    in wessiland is eben alles nich so einfach...
    viel erfolg, thesoph

    • Offizieller Beitrag

    Im alten Forum hatte das mal wer so schön formuliert. Aber zusammenfassend lässt sich sagen, dass (steht glaube ich sogar im Einigungsvertrag) alle Kleinkrafträder der DDR, also 60 km/h; den heutigen Kleinkrafträdern gleichgestellt sind und auch von jedem gefahren werden dürfen, der den jeweils dafür geeigneten Führerschein hat. Das heißt, dass selbst ein jüngerer Bundesbürger, der auf einer 45 km/h Kiste seinen Führerschein macht, danach auf eine Schwalbe mit 60 km/h umsteigen darf. Gleiches gilt für alle Besitzer eines PKW-Führerscheins, egal ob aus dem Osten oder Westen. Sollte ein Richter am Amtsgericht, bzw. vorher schon ein Staatsanwalt weil der ja die Klage vorbereitet, wirklich genau so dämlich sein, wie einzelne Polizeibeamte im Westen, wäre das wirklich traurig für diesen Berufszweig. Da würde ich mich fast schämen, vom gleichen Ministerium meine Bezüge zu erhalten.



  • hi thesoph, kannst du mir genau diesen Schrieb faxen oder kopieren und schicken???? Wäre genau das, was ich suche


    Gruß Peter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von mboogk:
    Da würde ich mich fast schämen, vom gleichen Ministerium meine Bezüge zu erhalten.

    Ist Justitz nich Ländersache? In Sachsen wissen die Gesetzeshüter doch Bescheid. Also kannst du weiter erhobenen Hauptes deines Amtes walten ;)


    MfG
    Prof

  • Zitat


    Original von Prof:

    Das ist genau das, was er drunter geschrieben hatte. ;)


    MfG
    Prof



    Das weiß ich lieber Prof, nur ich persönlich liebe halt mal Originale! Ist doch kein Problem, oder?? So ein original Duo ist doch auch viel edeler als ein Umbau, oder???


    Gruß Peter

    • Offizieller Beitrag

    Prof


    Trotzdem ist soviel Blödheit erschreckend. Wenn ein Bulle das versaut, kann man ihm das nachsehen. Der hatte nur zwei Jahre Schule (genau wie ich). Ein Richter hat aber viele Jahre studiert und ist dann als Jurist erst mal etliche Stationen durchlaufen, ehe er Richter wurde. Wenn der sich dann nicht mal richtig in das Thema einlesen kann, ist dass mehr als traurig. Genau wie das Versagen des Staatsanwalts im Vorverfahren. Der müsste das eigentlich merken, dass die Anklage sinnlos ist und das Verfahren einstellen.


    Justiz ist Ländersache, trotzdem ist es beschämend. Es trifft immer den ganzen Berufszweig. Wobei ich sagen kann, dass ich 0% Justizirrtümer zu betreuen habe. Die Knackis sehen das zwar teilweise anders, aber unschuldig ist keiner von denen.

  • Hm schade prof


    Also, falls doch noch irgendjemand ein Fax und diesen Schrieb hat, hier meine Fax Nr.: 06332/2090088


    Schon mal merci, halt euch auf dem Laufenden. P.

  • Das interessiert mich auch, wie das ausgeht und was für eine Ausrede besagte Polizisten und Richter haben werden. Das ist ja schon fast etwas für die Presse :))
    Gruß
    Braveheart aus Ascheberg

  • hallo peburkhard!


    Das ist ja das unverschämteste, was ich in diesem zusammenhang je gehört habe.
    Ich möchte unbedingt wissen, wie das ausgeht. Bitte mal Fredden.


    Mfg


    Olli


    25Km östlich von kassel in Hessen :smokin:

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