Hilfe!!! Problem!!! Simme springt nicht an!!!

  • hallo leutz,


    ich kann von meinen opa die alte simme haben er sagt aber dass sie nicht mehr anspringt
    woran liagt das was muss ich machen
    ich brauch sie um zur arbeit zu fahren mein auto darf ich die nächsten 2 wochen nicht mehr fahren


    greetz

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

  • Guten Morgen,
    ich dachte erst ich lese nicht richtig. Bislang hast Du Dich doch bereits an mehreren Problembeschreibungen mit Tipps beteiligt und ganz neu hier bist Du doch auch nicht mehr.
    Aber gehen wir 'mal so vor, als wärst Du neu hier:
    1. Welches Moped ( Typ ) kannst Du denn von Deinem Opa bekommen ?
    2. Hast Du bereits irgendetwas nachgeschaut ?
    3. Hast Du ( nach dem Du den Zündlichtschalter in Stellung 1 gebracht hast ) einen Zündfunken ?
    4. Ist der Vergaser sauber und eingestellt ?
    5. Hast Du bereits den Zündzeitpunkt kontrolliert ?

    Fragen über Fragen...

    Grüße
    Gerhard

    bevor isch misch uffreesch, isses mir liwwer egal !

  • Olaf: Das liegt am E10 und den alten Reifen! Da musst Du nämlich mit Rhizinus mischen und den ZZP auf sehr spät verstellen. Ansonsten wird die Karre nämlich zu warm und Du hast n Wärmeproblem. :D


    P.S.: in der Überschrift fehlt "dringend"

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • probiert hab ich noch nichts das problem ist sie steht noch bei meinem opa aufm bauernhof ich dachte daher an ferndiagnose oder so es handelt sich dabei um eine simson sagt mein opa
    meine güte bis montag muss sie fit sein ich brauch sie doch zum arbeiten


    hat keiner eine idee


    Èditore: Ick hoffe Gerdchen is jetz nich bockich... ;)

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

    • Offizieller Beitrag

    mein schwaga is einer von den grünen


    Hatten wir hier nicht letztens erst die Diskussion, dass die Grünen Mopeten mit Zweitaktmotor aus dem Verkehr ziehen wollen? Hoffentlich droht Deinem Schwaga jetzt kein Parteiausschlussverfahren.


    Peter

  • mein schwaga is einer von den grünen und der meint das ist ein moped und das darf ich


    also ich kenne deine ausgangssituation nicht - aber bei dem was du geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass du deinen Führerschein gerade nicht hast, warum auch immer ( wurde also entzogen)


    das bedeutet dass du KEIN Kraftfahrzeug fahren darfst in den 2 Wochen.
    wenn du einen Bootsführerschein hättest oder einen Flugschein, dürftest du in den 2 wochen auch diese fahrzeuge, also z.B. ein Boot nicht fahren.


    EIN MOPED IST DA KEINE AUSNAHME und sorry dein schwager hat keine ahnung ;)

  • Zitat

    gehe ich davon aus, dass du deinen Führerschein gerade nicht hast


    bingo! aber mein schwager ist hier draußen der dorfscheriff der regelt das schon verstehste vitamin b beziehungen

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

  • bingo! aber mein schwager ist hier draußen der dorfscheriff der regelt das schon verstehste vitamin b beziehungen


    warum zum teufel fährst du dann nicht weiter mit deinem auto?


    ggf mit polizeieskorte. lol

  • Wenn man 2 Wochen Fahrverbot kriegt, ist das nur ein halber Punkt in Flensburg (ist ja logisch, weil 4 Wochen Fahrverbot sonst normal sind). Das bedeutet, einen halben haste noch gut, und der reicht für ne Simson.


    Aber dann gilt: Alles auf halb. Halbe Geschwindigkeit, max. halbe Tankfüllung in den 2 Wochen.


    Sicher, dass dein Opa meinte, es ist ne Simson? Vielleicht ist es ja ne Somsin? Auf diese russischen Nachbauten würde ich mich nicht setzen ...

  • also ich kenne deine ausgangssituation nicht - aber bei dem was du geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass du deinen Führerschein gerade nicht hast, warum auch immer ( wurde also entzogen)


    das bedeutet dass du KEIN Kraftfahrzeug fahren darfst in den 2 Wochen.
    wenn du einen Bootsführerschein hättest oder einen Flugschein, dürftest du in den 2 wochen auch diese fahrzeuge, also z.B. ein Boot nicht fahren.


    EIN MOPED IST DA KEINE AUSNAHME und sorry dein schwager hat keine ahnung ;)



    Also ich kenne das Alter des Thread-Erstellers nicht, aber ich meine 'mal gelesen zu haben, dass Personen, die den alten Krad-Melder-Führerschein haben, unabhängig vom Entzug der Fahrerlaubnis ( alte Klasse 3 ), weiterhin ein ein motorisiertes 2-Rad fahren dürfen.

    Gerhard

    bevor isch misch uffreesch, isses mir liwwer egal !

  • da passt der 60ccm nicht und außerdem sind dann im wald die bäume im weg wenn doch mal einer was von mir will

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

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