hallo hab da mal ne kurze frage: ich hab ne s51 "geschenkt" bekommen mit ner hochgebogenen sitzbank, jemand hat mal erwähnt das man die eintragen lassen kann. hat da jemand erfahrungen mit? schonmal gemacht? auf was achten die vom tüv?
mfg shoot
hallo hab da mal ne kurze frage: ich hab ne s51 "geschenkt" bekommen mit ner hochgebogenen sitzbank, jemand hat mal erwähnt das man die eintragen lassen kann. hat da jemand erfahrungen mit? schonmal gemacht? auf was achten die vom tüv?
mfg shoot
| y |
Ich halte es für fraglich, dass so ein Gewaltakt eingetragen wird. Rein TÜV-technisch dürfte ansonsten lediglich die Länge des hinteren Schutzblechs interessant sein.
Vielleicht bekommt man original gebogen hergestellte eingetragen. (Fragt mich nicht ob´s sowas gibt)
Kann mir aber auf keinen Fall vorstellen das man tragende Teile an seinem Fahrzeug verbiegt und eingetragen bekommt. Das Material wird in jedem Fall geschwächt und somit ist dieses Biegen absolut unzulässig.
Das mit dem Eintragen wird nicht funktionieren, da
a) du keine "Zulassung" im rein rechtlichen Sinn hast,
b) das Verbiegen von tragenden Teilen eh nicht zulassungsfähig ist
Sicherlich gibs noch mehr Gründe, z.Bsp. der Preis für so eine Eintragung.
Lasse es sein, such dir die passenden Teile und du kannst wieder fahren...
@ bender
Es gibt sowas nicht original!!!
| y |
@ Richy:
Doch, generell kann man Änderungen auch beim Moped eintragen lassen. Allerdings nur, soweit sie eintragungsfähig sind. Man muß mit den Änderungen zum TÜV, wo die Abnahme erfolgt, und mit diesem Gutachten dann zur Straßenverkehrsbehörde, wo dann eine neue Einzelbetriebserlaubnis für das Moped mit den Änderungen erteilt wird.
Ist aber alles nicht gerade billig.
Lödeldödelööö . . . :)
@dummschwätzer
Ist prinzipiell richtig, nur leider funktioniert das nicht bei jeglicher Leistungssteigerung. Die führt zu einer Erhöhung der Endgeschwindigkeit und ist damit nicht eintragungsfähig, bzw. wäre es dann kein Moped mehr.
:)Original von Dummschwaetzer:
... soweit sie eintragungsfähig sind
viele sagen ja das wenn man die bank nur bis 10° biegt es erlaubt sei
| y |
AFAIK: wenn man mit dem Biegen h i n t e r der Stoßdämpfer-Aufnahme beginnt und Sozius-Fußrasten + Halterung entfernt, läßt es sich eintragen (Fahrzeug wird dann als 1-Sitzer umgeschrieben)
Warning AFAIK ! Keine Gewähr![]()
Ok, dummschwätzer, so geht es. Allerdings ist der Aufwand wohl weit größer wie das Einbauen einer neuen Sitzbank.
Ich glaub nicht das man das Eintragen lassen kann !
Hab von den "netten" grünen Männern nämlich 3 Punkt dafür bekommen !
Weil er hochgebogen war !
bei den Bullen wirst es nicht eingetragen bekommendas mußt schon vorher machen
![]()
| y |
Das scheint ein Volkssport zu sein, die Gurte der S51 gen Himmel zu biegen. Jedesmal wenn ich sowas sehe, dann verliere ich wieder den Glauben an das Gute im Menschen.![]()
Gruß!
Al
Eintragen geht, aber nur als Einsitzer. Darf auch nicht mehr als 15Grad gebogen sein, sonst ist die gefahr des brechens zu groß.
Original von Alfred:
Das scheint ein Volkssport zu sein, die Gurte der S51 gen Himmel zu biegen. Jedesmal wenn ich sowas sehe, dann verliere ich wieder den Glauben an das Gute im Menschen.![]()
Gruß!
Al
Wenn man sie wenigstens 90 Grad hochbiegen würde, dann hätte man eine Rückenlehne/Sissibar...![]()
Gruß,
Richard
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