Höhe und Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

  • Hallo!
    Ich habe schon dank eines unverschuldeten Unfalls hier einen anderen Beitrag drin.


    Nun die neuen Fragen: Weiß jemand die Höhe und die Dauer für die Nutzungsausfallentschädigung (Nutzungsausfall) für eine Schwalbe (KR51/2)?
    Hat jemand Erfahrungen bzw. selber mal eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten?


    "Mein" Gutachter hat 10 € / Tag und eine Dauer von 12 - 14 Tage angesetzt.
    Ist das so in Ordnung? Bin seit ca. 5 Wochen ohne Schwalbe. Habe heute übrigens erst das Gutachten erhalten. Für die Dauer der Schadensabwicklung kann ich nichts...


    Auf http://www.motorradweb.de/infoquelle/quelle_nutzung.html steht
    "Mofa, Moped, Mokick bis 50 cm = 10 €". Gilt das auch für eine Schwalbe? Oder sollten da nicht 15 € angesetzt werden? In der DDR wurde die Schwalbe, soweit ich wei0 ,als Kleinkraftrad bezeichnet. Zumindest kann man aber eine Schwalbe nicht mit einem 45 km/h - Roller, geschweige denn mit einem Mofa vergleichen.


    Danke!

  • Zitat

    Bei Fahrzeugen mit einem Alter ab dem fünften Zulassungsjahr wird das Fahrzeug um eine Gruppe kleiner bewertet, nach zehn Jahren werden nur noch die sog. Vorhaltekosten erstattet, das sind dann häufig nur 5,00 € bis 15,00 € pro Tag.


    Mehr als 10€ holst du nicht raus.

  • ... und falls du noch eine zweite Schwalbe besitzen, angemeldet haben und damit während dieser Zeit rumgefahren sein solltest, dann kann es dir passieren, dass dir die Versicherung, wenn sie dahinterkommt, den ausgestreckten Mittelfinger zeigt und du keinen Cent bekommst. :cry:


    Andernfalls sind 10,- Euro pro Tag Nutzungsausfall für eine Schwalbe schon in Ordnung. Mehr als 12-14 Tage kann man nicht ansetzen, denn länger braucht man unter normalen Umständen eigentlich nicht, um ein Moped reparieren zu lassen oder sich ein neues gebrauchtes zu besorgen. Warum hast du es denn in den fünf Wochen nicht reparieren lassen oder kein neues gekauft?

  • Hallo und danke an alle!


    Die Schwalbe ist mein einziges Fahrzeug.


    Habe, wie schon erwähnt das Gutachten vom Sachverständigen erst heute erhalten. Deswegen habe ich natürlich noch nichts reparieren lassen.


    Eine "neue" Schwalbe kaufen? Wo? Wovon? So schnell? Eine Schwalbe und vor allem eine wie meine, steht hier nicht mal um die Ecke zum Verkauf...


    MfG

  • O.K., dann wollen wir mal ein bißchen Grund in die Sache hineinbringen...


    Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 10.03.2008 - AZ I-1 U 198/07 - kann man Nutzungsausfallentschädigung auch verlangen, wenn man neben dem Motorrad(Moped) einen PKW hat. Voraussetzung ist nur, daß es sich nicht um ein reines Spaßfahrzeug handelt, sondern daß damit auch normale, tägliche Fahrten vorgenommen werden.


    Im erwähnten Fall handelte es sich um eine Harley Davidson Electra Glide. Muß den Richtern viel Spaß gemacht haben, denn es steht dauernd drin, was das für ein Motorrad der Luxusklasse sei 8)


    Aber wenn man es auf den Kern reduziert, gilt auch für die Schwalbe nichts anderes.


    Da du ohnehin kein anderes Fahrzeug hast, ist die Sache insoweit dicht.


    Dem Grunde nach hast du daher also einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.


    Der Höhe nach bestimmt sich der Anspruch üblicherweise nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch. Von Simsons werden in der üblichen Liste allerdings nur (noch) Modelle ab ca. 1993 geführt. Üblich sind allerdings für 50 cm³ Roller 20,00 € pro Tag. Ein Abschlag wegen des Fahrzeugsalters ist üblich, so daß im Ergebnis 10,00 € pro Tag realistisch sind.


    Wegen der Dauer mußt du nachweisen, warum es so lange gedauert hat. (Ersatzteilbeschaffung oder Wiederbeschaffung etc.) Falls es am Geld der Versicherung lag, was noch nicht da war, muß du ggf. nachweisen können, daß du den Kaufpreis nicht hast vorstrecken können. Auch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme muß erwogen werden. Die Zinsen trägt dann der Versicherer.


    Alles klar soweit?


    Was ich aber nicht verstehe:
    Wenn du einen Anwalt hast, warum macht der das nicht für dich. ist doch sein Job, oder?

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