Keine Winterreifen für MS50 erhältlich was nun?

  • Hi,

    ich habe einen MS50 welchen ich für den Weg zur Arbeit nutze, jetzt finde ich einfach keine passenden Winterreifen, das einzige was ich gefunden habe sind die Heidenau K58 in den passenden 2,75x17" und 3,0x17" diese haben ja ein Lammellenprofil und eine grobstollige Lauffläche, leider sind diese nicht mit MS Kennzeichnung erhältlich, ist es evtl möglich diesen Reifen zu fahren auch wenn nicht MS drauf steht? Laut dem Gesetz muß der Reifen ja von der Beschaffenheit her der Witterung entsprechen....

    • Offizieller Beitrag

    Was ist eigentlich aus der bei Einführung der "Winterreifenpflicht" geführten Diskussion geworden, in der angezweifelt wurde, dass diese Vorschrift auf Zweiräder überhaupt anwendbar sei?


    Bei Schnee und Eis würde ich mich allerdings auch mit M+S - Reifen nicht aufs Zweirad setzen.


    Ralf

  • Dem muss ich zustimmen. Bei Heidenau gibt es zB noch den K42 (nicht in deiner Größe) und der hat auch ein Profil das aus sieht als könnte es im Winter geeignet sein. Trotzdem wird der separat als Sommer- und Winterreifen angeboten, weil das Profil zwar passt aber die Gummimischung nicht für Schnee und kalte Temperaturen geeignet ist.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Was ist eigentlich aus der bei Einführung der "Winterreifenpflicht" geführten Diskussion geworden, in der angezweifelt wurde, dass diese Vorschrift auf Zweiräder überhaupt anwendbar sei?



    Tja, das ist im Sande verlaufen, weil es keine so richtige Einstimmige Lösung gab.


    Ich hatte mal interesseweise hier bei der Pozilei (200m von meiner Wohnung) gefragt, Anweisung von "oben", sie ziehen die Zweiradfahrer ohne Winterreifen raus, untersagen die Weiterfahrt und es gibt ein Buss/Ordnungsgeld.


    So lange keiner das nun per Gericht Klarheit schafft, wird das auch so weitergehen.


    MfG


    Tobias

  • Hi Patrick,


    wenn es dir dann besser geht, nimm nen Reifenmarker und schreib dir M+S auf die Flanke. Das Symbol ist ja weder geschützt noch an irgendwelche prüfbaren Richtlinien gebunden.


    Die "Lamellen" des K58 kannst du auch abhaken. Die sind ja keinen Millimeter tief und damit nur Optik für die ersten paar Kilometer. Sogar der K58 Snowtrex wird von Heidenau auf deren Webseite nur als Regenreifen bezeichnet.



    Gruss, Steven

    • Offizieller Beitrag

    Hi Patrick,


    wenn es dir dann besser geht, nimm nen Reifenmarker und schreib dir M+S auf die Flanke. Das Symbol ist ja weder geschützt noch an irgendwelche prüfbaren Richtlinien gebunden.



    Die Frage ist, was die grün/weiss bzw. blau/silber dazu sagt. Ich füchte die finden das nicht Witzig.


    Ich weiss selber, dass die Verordnung ziemlich bekloppt ist und mit der heissen Nadel gestrickt.
    Aber so lange es da kein eindeutiges Gerichtsurteil gibt müssen wir immer noch warten.


    MfG


    Tobias

  • Meine weitere Idee war auf 16" umzubauen, vorn dann mit Trommelbremse, aber da wird der Tüv nicht mitspielen!

    Am besten er wird schnellstens wieder verkauft, die Teilesuche und die üblen Preise, keine Winterräder vermiesen mir das doch recht schöne Gefährt!!!!

  • Die Frage ist, was die grün/weiss bzw. blau/silber dazu sagt. Ich füchte die finden das nicht Witzig.


    Dann haben die einfach zu wenig Humor. ;)
    Für das nötige Gerichtsurteil brauchts tatsächlich erstmal ein "Opfer". Hoffentlich hat es ne gute Rechtschutz.
    Solange es chinesische Sommerreifen mit M+S legal auf dem deutschen Markt gibt, würde ich mir aber keine Sorgen machen.

    • Offizieller Beitrag

    wenn es dir dann besser geht, nimm nen Reifenmarker und schreib dir M+S auf die Flanke. Das Symbol ist ja weder geschützt noch an irgendwelche prüfbaren Richtlinien gebunden.


    Und deshalb gibt es dieses hübsche Schneeflocken-Symbol. Das ist nämlich geschützt. ;)


  • Die Argumentation, warum keine Winterreifenpflicht gelten soll, ist zwar durchaus juristisch vertretbar (i.S.v. kein völliger Unsinn, aber 2 Juristen = 3 Meinungen) überzeugt mich allerdings nicht und ich würde mich da keinesfalls drauf verlassen. Das irgendein Verein meint, bestimmte Gesetze würden für sie nicht gelten, wird im Zweifel keinen Richter interessieren...


    Bei der Oldtimer-Markt oldtimer-markt.de - Europas gr steht was zur Winterreifenpflicht für Zweiräder, die verweisen auf eine Stellungnahme http://www.oldtimer-markt.de/_…n/pdf:Winterreifenpflicht des Verkehrsministeriums.


    Das Ministerium sagt, ohne geeignete Reifen darf man bei Schnee/Eis/Reifglätte nicht fahren, die Winterreifenpflicht gilt auch für Zweiräder . Geeignet seien Reifen nach Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1992L0023:20060101:DE:PDF (siehe Seite 16).


    Zitat

    „M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;


    Das Ministerium sagt, dass es dabei nicht auf die Kennzeichnung ankommt, also geeignete Reifen brauchen keine M+S-Kennzeichnung. Wer solche Reifen benutzt trägt aber auch das Beurteilungsrisiko. Wenn aber im Prozess der Sachverständige meint,die vom Fahrer als geeignet angesehen Reifen seien eben nicht geeignet dann hat der Fahrer mal eben Pech gehabt.


    Meine bescheidene Meinung: Bei Glätte machen Winterreifen einen großen Unterschied, also sollte man egal mit welchem Kfz bei winterlichen Bedingungen wenn überhaupt dann nur mit vernünftigen Winterreifen (Profil, Gummimischung) fahren. Für Simsons gibt es auch welche, die sind vielleicht nicht die billigsten, aber die Gesundheit von Fahrer und anderen Verkehrsteilnehmern sollte einem wirklich so viel wert sein.

  • Was ist eigentlich aus der bei Einführung der "Winterreifenpflicht" geführten Diskussion geworden, in der angezweifelt wurde, dass diese Vorschrift auf Zweiräder überhaupt anwendbar sei?


    Die Diskussion ist vor kurzem wieder angestossen worden, und zwar nicht durch den Zweiradverband, sondern meines Wissens nach durch Quad-Fahrer. Das Bundesverkehrsministerium will die Frage zum Frühjahr klären, man wartet dabei noch auf die neuen bzw. überarbeiteten EG/ECE-Reifenrichtlinien. (da soll es eine klare Definition für Winterreifen geben, einfaches Aufbeppen eines M+S reicht dann nicht mehr)


    Gruss von Frank

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