Kennzeichen über dem Rücklicht erlaubt??

  • Hallo.


    Ich bin ein neuer stolzer S51 Besitzer. Jetzt meinte ich Kumpel von mir, dass ich mein Kennzeichen nicht über dem Rücklicht haben darf, weil bei mir die Jahreszahl verdeckt ist und das Schild nicht beleuchtet wird. Stimmt das???

  • Beim Motorrad gibt es bestimmte Maße, in welcher Höhe zur Straße usw. das Nummernschild sein muss. Und natürlich muß es auch beleuchtet, also unter dem Rüchlicht sein.


    Beim Versicherungskennzeichen gibt es aber nur die Maßgabe, dass es hinten, gut lesbar am Fahrzeug anzubringen ist. Damit ist im Zweifel also auch die Jahreszahl gemeint. Beleuchtet muß es aber nicht sein.

  • Danke für die schnelle Antwort. Ich habe da noch gleich eine Frage. Ich habe im Forum gelesen, dass man eine ABE mit sich führen muss. Stimmt das??? Ich habe nämlich keine ABE für meine Simson. Ich habe nur den Versicherungsnachweis. Den habe ich bei meiner Versicherung bekommen unter Vorlage des Versicherungsnachweises des Vorbesitzers. Brache ich nun die ABE???

    • Offizieller Beitrag

    Ja du brauchst eine ABE (oder genauer gesagt einen Auszug aus der ABE) und du musst diesen Wisch auch mitführen. Eine Versicherung dürftest du ohne Vorlage der ABE normalerweise gar nicht abschließen können. Wie du an eine ABE rankommst, steht in den FAQ.

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