Kennzeichen verloren Was nun ??

  • Son Mist !
    Hab gerade bei der ersten grösseren Runde Gassi fahren mit der neuaufgebauten Schwalbe mein Kennzeichen verloren :(


    Nochmal den Weg abfahren dürfte aussichtslos sein. Waren gute 50 km oder mehr.


    Weiss jemand was zu machen ist. Verlust bei Versicherung melden ist klar.
    Bei der Poilizei auch wie beim Auto ?
    Gibts von der Vericherung ein neues oder ein "Nachdruck" ?
    Oder darf ich nochmal 69 Öre löhnen.


    Das der Kennzeichenhalter bzw. die Befestigung nicht die Beste war hab ich gemerkt und hatte das auch auf der Agenda das mal zu ändern aber dass das Ding gleich bei der ersten Fahrt wegfliegt hätt ich nicht gedacht .... :roll:

  • Und die sagen dir auch, ob du den Verlust der Polizei melden musst. Ich meine, nein.


    Hallo Ralf,


    ich denke, auf jeden Fall die Polizei anrufen, damit das Kennzeichen "gesperrt" wird. Sonst fährt nachher wer anders damit umher, und wenn er einen Schaden verursacht und abhaut, ist der Versicherungsnehmer in der Verantwortung.


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Schaden kann es nicht, da bin ich ganz bei dir. Aber ich ging erstmal davon aus, dass in dem Moment, wo der Versicherung der Verlust gemeldet wird, eine Art Sperrvermerk für das Kennzeichen gesetzt wird.


    Wie dem auch sei: Versicherung anrufen. Die wissen, wie man vorzugehen hat.


    Beste Grüße
    Ralf

  • der Vollständigkeit halber:
    War heute bei der Polizei. Die interessiert das nicht !
    (also Punkt für den Prof.)
    Auf die Frage "wie siehts mit fahren heute" aus kam "hinten gehört ein Kennzeichen ran".
    Ist mir schon klar , aber So. kann ich schlecht für Ersatz sorgen.
    Bekomm ich ne Bescheinigung das ich bei euch war ?
    Nein , dann bleibt die Kiste halt heute stehen.


    Danke fürs Gespräch und trotzdem eine schöne lange Tour mit Unterbrechung im Eiscafe genossen :)

  • Hab gestern mit dem Kumpel darüber philosophiert was besser ist. Ich dachte auch an so eine Pappe. Er meinte wenn sie blöd sind können sie mir Urkundenfälschung anhängen oder zumindest den Vorsatz wisentlich ohne Kennzeichen zu fahren ... Ich weiss wirklich nicht wer von uns Recht behalten hätte ....

  • Blödsinn...


    macht doch nicht so einen Aufstand deswegen.
    Fahr halt rum, mit oder ohne Pappschild und gut ist. Wen dich jemand anhält sagste halt es ist dir fliegen gegangen (so war es ja auch) und da du durch den Versicherungsschein in deinem Portmonai eine Versicherung vorweisen kannst ist dann auch alles in Ordnung.


    Versicherung anrufen, Neues schicken lassen, kostet in der Regel nichts (bei meiner Versicherung zumindest nicht) und glücklich werden.


    lg

  • Urkundenfälschung? Bullshit! :roll:


    1. Ein Versicherungsschild ist kein amtliches Nummernschild. Es trägt kein Siegel und ist keine Urkunde.


    2. Eine Pappe mit Edding veredelt kann jeder mehr als deutlich von einem Moped-Versicherungskennzeichen auseinanderhalten, sofern er nicht komplett unterbelichtet ist.

  • Dort ist es aber genau so vorgesehen.


    Wenn man es aber direkt am Moped macht könnte man schon vorgeworfen bekommen man wolle das Vorhandensein eines Kennzeichens vortäuschen.


    Was mich hier besonders wundert ist das die Knallköppe von der Polizei nix gemacht haben. Wenigstens ne Verlustmeldung oder sowas, das man was in der Hand hat das ab dem Zeitpunkt das Kennzeichen nicht mehr im Besitz des Versicherungsnehmer ist und somit evtl Ordnungswidrigkeiten/Straftaten oÄ die mit dem begangen werden auch nicht auf sein Konto gehen können.


    Mein Bruder hat mal sein Kennzeichen vom Auto verloren, da lief das so.


    Und wenn son Pfeifen dann noch meinen "Dann lass das Ding halt stehen" dann frag ich mich ernsthaft wie blöd man sein kann generell davon auszugehen das man nur zum Spass Moped fährt. Es gibt genug Jugendliche und andere Leute die am Montag Morgen auch wieder auf das Moped angewiesen sind.


    Am Wochende erreicht man nunmal keine Versicherung/kann man nicht mal eben von jetzt auf Gleich ein neues besorgen. Wenn die Herren ihren ruhigen Wochenenddienst unterbrechen sollen und was tun dann isses scheinbar ganz schnell vorbei mit "Freund und Helfer". Man, man, man.


    Hoffe das klärt sich schnell mit deiner Versicherung und du bringst das Ding das nächste mal vernünftig an.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Auch das Versicherungskennzeichen ist eine Urkunde, genauer gesagt sogar in Verbindung mit dem Fahrzeug: das Kennzeichen beurkundet, dass für genau dieses Fahrzeug eine Versicherung besteht.


    Hat z.B. mal das Bayerische Oberste Landesgericht 1977 entschieden. Da hatte jemand das Kennezichen seines Ersatzteilspenders für ein anderes Kleinkraftrad benutzt, bevor der Vertrag umgeschrieben war. Wer also ein Kennzeichen an das falsche Fahrzeug anbringt, macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar.


    Bei einem Ersatzschild wäre meiner Meinung nach die Frage: Ist es überhaupt eine objektive Urkundenfälschung?


    Wenn ich einen DIN-A4 Zettel an die Seite klebe, wo draufsteht "Kennzeichen verloren, dieses lautet XYZ", wird keiner denken, dass sei ein schlecht gefälschtes Kennzeichen.


    Bei einer Pappe im Kennzeichenformat kann man aber auch an einen ganz blöden Fälscher denken. Und da die Versicherung nicht Autor der Pappe ist, hätte man dann eine unechte Urkunde (stammt nicht vom angeblichen Autor).

  • Blödsinn...


    macht doch nicht so einen Aufstand deswegen.


    lg


    Ich fürchte ich mache bei der Sache den kleinsten Aufstand ;)


    War heute am Schalter bei der Kreissparkasse.
    Tussi: Uuh , da muss ich erst mal in der Versicherungsabteilung nachfragen was man da macht"
    "Sie brauchen eine Bestätigung der Polizei"
    Ich: Da war ich gestern ! Die interessiert das nicht und geben mir auch keine Bestätigung.
    Tussi: So sagten es mir die Kollegen aber.
    Ich: gut geh ich halt nochmal fragen


    Bei der Polizei meinen Fall durch die Sprechanlage geschildert. Ne gibt keine Bestätigung von der Polizei. Wenn dann von der Zulassungstelle.
    Ich: Das Ding ist doch zulassungsfrei ! Was hat denn da sie Zulassungsstelle zu sagen ??
    Polizist: Moment ich lass Sie rein und ruf bei denen an.


    Dann hat er sich echt die Zeit genommen und dort angerufen. Tussi vom Schalter war nicht erreichbar also hat er es haarklein der Telefonistin geschildert.


    Ich also wieder in die Sparkasse. Diesmal Typ: Ja ne sie brauchen eine Bestötigung von der Polizei.
    Ich: Nein , es gibt keine ! Fragen Sie bei Fr. X nach , der Polizist hats ihr gerade verklickert.
    Typ: Ohne die Bestätigung kann ich ihnen kein Ersatz aushändigen. Sie können höchstens ein neues Schild für 69 kaufen
    Ich: Das ist jetzt nicht euer Ernst , oder ?? (schon langsam am richtig sauer werden :) )
    Typ: Ich frag nochmal nach , die Kollegen wollten das mit der Zentrale klären ...


    5 Minuten später. Ja gut , neues Schild kostet 12,50 (!!!) Bearbeitungsgebühr und alles ok...
    Nochmal 5 Min später hatte ich es endlich ....

  • Wenn man sein Kennzeichen schon bei der Spaßkasse holt. - Ich kauf mein Brot ja auch nicht beim Friseur. ;)


    Beste Grüße
    Ralf


    Ich dachte da können die nicht viel falsch machen :D


    Aber du hast Recht ! Ich bin froh das ich schon seit Jahren jeden einzelnen Cent bei der Bank abgezogen und gewechselt hab ....

  • Dann wird es aber höchste Zeit aufzuhören denen jedes Jahr über 20 Euro, oder ~40% mehr Geld in den Rachen zu werfen als nötig!
    WGV hat auch einige Filialen vor Ort, wenn du über 23 bist dann ab zur HUK, die haben in fast jedem Dorf ne Filiale.
    Ich weiß gar nicht was dann der nächst teurere Versicherer ist, aber 46 statt 69 Euro in diesem Jahr, da kann man schon mal ein, zwei Ersatzteile von kaufen. Oder 2-3 Mal voll tanken.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • 1977...Kleinkraftrad


    [FONT=&quot]Aus dem Urteil, auf das Du Dich beziehst, geht nicht hervor, ob es sich um ein Mofaschild oder ein amtliches Kennzeichen handelt. Im Jahr 1977 konnten die Kleinkrafträder über 8 PS haben und Geschwindigkeiten um 85 km/h erreichen. Dafür wurden Versicherungsprämien bezahlt, wie sie für andere Kfz auch üblich sind.


    Selbst wenn das Mofaschild eine zusammengesetzte Urkunde wäre, hätten wir es hier nicht mit Urkundenfälschung zu tun. Mit der Pappe wird nur das Kürzel der verlorenen Kombination wiedergegeben und diese nicht vertragswidrig an ein fremdes Fahrzeug angebracht. Der Hinweis mit "Kennzeichen verloren..." allerdings ist eine gute Anregung! [/FONT][FONT=&quot]Optimal ist natürlich schleunigstens die Versicherung zu kontaktieren und für Ersatz zu sorgen.
    [/FONT]

  • [size=10]
    [FONT=&quot]Aus dem Urteil, auf das Du Dich beziehst, geht nicht hervor, ob es sich um ein Mofaschild oder ein amtliches Kennzeichen handelt.


    Bayerisches Oberstes Landesgericht 1. Strafsenat, RReg 1 St 13/77, Volltext über juris: "Trotz der zwischen einem amtlichen Kennzeichen und einem Versicherungskennzeichen (§ 29e StVZO) bestehenden Rechtsunterschiede gilt für die Anbringung eines Versicherungskennzeichens an einem anderen Fahrzeug als demjenigen, für das es ausgegeben wurde, im Ergebnis dasselbe" (Urkunde und Urkundenfälschung). Das Gericht erörtert, dass es beim versicherungskennzeichen keinen Stempel gibt und es vom Versicherungsnehmer selbst angebracht wird, bejaht aber dennoch die Urkunde, die bei Anbringung am falschen Fahrzeug verfälscht wird.


    [size=10]
    [FONT=&quot]Selbst wenn das Mofaschild eine zusammengesetzte Urkunde wäre, hätten wir es hier nicht mit Urkundenfälschung zu tun. Mit der Pappe wird nur das Kürzel der verlorenen Kombination wiedergegeben und diese nicht vertragswidrig an ein fremdes Fahrzeug angebracht.


    Es wird keine echte Urkunde verfälscht, aber falls man sich selbst ein Kennzeichen bastelt, stellt man meiner Meinung nach (ich bin aber auch kein Strafrechtler) eine unechte Urkunde her, da Hersteller der Urkunde gerade nicht die Versicherung ist. Wenn man z.B. ein Foto seines Kennzeichens ausdruckt und auf die Pappe klebt liegt ja im Prinzip der gleiche Fall vor. Der Inhalt stimmt zwar (keine schriftliche Lüge), aber das ist für die Frage der Urkundenfälschung sowieso irrelevant. Immer vorausgesetzt der liebe Staatsanwalt geht davon aus, man wollte das Pappschild als Original ausgeben und nicht bloß auf das verlorene Original hinweisen. Aber da man als Staatsanwalt so viel mit Vollidioten zu tun hat, würde ich nicht davon ausgehen, dass die einem zuviel Intelligenz unterstellen. Bleibt die Frage, ob man bei einer Fälschung des richtigen Kennzeichens zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt, keine Ahnung ob es ausreicht, Kontrollen wegen fehlenden Kennzeichens vermeiden zu wollen.


    [FONT=Arial][size=10]
    [FONT=&quot]Optimal ist natürlich schleunigstens die Versicherung zu kontaktieren und für Ersatz zu sorgen.[/FONT]


    Genau. Wer nicht ohne Kennzeichen fährt kann deshalb keinen Ärger kriegen.

  • Als mir das mal vor Unzeiten passiert ist ,bin ich zur Polizei und hab Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Derjenige ders gefunden hat, hätte es abgeben müssen.


    Damit konnte ich weiterfahren, bis das neue KZ da war.


    Klingt komisch, aber so war das in den 90ern.:))

    Fährt mittlerweile Habicht, Bj. 1974. Vorher Kr51/1, S50, SR50.

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