Hallo,
ich habe mir einen Kindersitz an die S51 gebaut um mit meinem 4Jährigen nicht immer nur "Schleichwege" fahren zu müssen.
Ein ABE habe ich nicht, meine aber zu wissen (so hat es mir mal jemand gesagt) das ich die auch nicht brauche (früher hat es sie ja auch nicht gegeben) und das ich laut dem Übergangsrecht wohl auch den Original Kindersitz fahren und nützen darf.
Ich habe nun hier im Forum und auch im Internet nach einem Gesetzestext gesucht den ich mir ausdrucken und zu den Papieren legen kann.
Leider habe ich nichts gefunden, nur eben das die Fahrzeuge vor 28.02.1992 im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt werden.
Nun die Frage:
Reicht dieser Pasus auch für den Kindersitz oder kennt von Euch jemand noch einen Paragraphen in Bezug auf Anbauteile, evtl. sogar auf die Beförderung von Kindern?
Besten Dank im Voraus für alle helfenden Antworten,
Michael