Kindersitz auf S51

  • Hallo,
    ich habe mir einen Kindersitz an die S51 gebaut um mit meinem 4Jährigen nicht immer nur "Schleichwege" fahren zu müssen.
    Ein ABE habe ich nicht, meine aber zu wissen (so hat es mir mal jemand gesagt) das ich die auch nicht brauche (früher hat es sie ja auch nicht gegeben) und das ich laut dem Übergangsrecht wohl auch den Original Kindersitz fahren und nützen darf.


    Ich habe nun hier im Forum und auch im Internet nach einem Gesetzestext gesucht den ich mir ausdrucken und zu den Papieren legen kann.
    Leider habe ich nichts gefunden, nur eben das die Fahrzeuge vor 28.02.1992 im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt werden.


    Nun die Frage:
    Reicht dieser Pasus auch für den Kindersitz oder kennt von Euch jemand noch einen Paragraphen in Bezug auf Anbauteile, evtl. sogar auf die Beförderung von Kindern?


    Besten Dank im Voraus für alle helfenden Antworten,


    Michael

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Hypnotiseur

    Leider habe ich nichts gefunden, nur eben das die Fahrzeuge vor 28.02.1992 im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt werden.


    Nun die Frage:
    Reicht dieser Pasus auch für den Kindersitz


    Das kann ich jedenfalls ausschließen.


    Zum Rest: Keine Ahnung. Aber was selbstgebautes dürfte kaum unter die Erlaubnis für den orginal Ost-Kindersitz gelten. Wie sieht das Ding für den S51 überhaupt aus?


    MfG
    Ralf

  • zum Aussehen:


    das sind einfach nur kleine Fussrasten welche am Rahmen unter dem Tank befestigt werden. (Die Füsse liegen seitlich zwischen Tank und Zylinder auf).


    An den 4 Befestigungsschrauben für den Lenker ist eine kleine extra Halterung für die Kinderhände angebaut. - Das Kind sitzt also vor dem Fahrer und hält sich an dem kleinen "Extralenker" fest. Die Füsse liegen sicher auf.


    Beste Grüße,
    Michael

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Hypnotiseur

    zum Aussehen:


    das sind einfach nur kleine Fussrasten welche am Rahmen unter dem Tank befestigt werden. (Die Füsse liegen seitlich zwischen Tank und Zylinder auf).


    An den 4 Befestigungsschrauben für den Lenker ist eine kleine extra Halterung für die Kinderhände angebaut. - Das Kind sitzt also vor dem Fahrer und hält sich an dem kleinen "Extralenker" fest. Die Füsse liegen sicher auf.


    Jetzt, wo du es sagst... :roll:


    Da hab ich sogar Bilder von.


    MfG
    Ralf, alt werdend.

  • Genau,
    und jetzt noch einmal die Frage an alle:


    Reicht der Pasus vom Übergangsrecht §76, das die Mopeds vor dem 28.02.1992 im Sinne der Vorschriften der DDR geführt werden, auch für den Kindersitz oder kennt von Euch jemand noch einen Paragraphen in Bezug auf Anbauteile, evtl. sogar auf die Beförderung von Kindern?


    Danke,
    Michael

  • @ Hypnotiseur,
    schau dir mal den Beitrag an.
    Da ging es auch um Kindersitz. Dort ist auch ein Bild von unserer Kleinen.
    Nach Aussage unserer " Nürnberger Polizei " ist das so in Ordnung. Hinten
    sitzen darf erst ein Kind,wenn ein passender Sitz drauf ist ( siehe Werbung Louis ) oder wenn es mit beiden Füssen fest ( ohne Kraftanstregung ) auf den
    Fussrasten stehen kann.Bin oft genug so mit der Kleinen an Polizeiauto vorbei
    gefahren, und bis jetzt hat keiner mich angehalten.


    Gruss
    Sprudel.....

  • Hi!
    Danke erstmal für den tollen Beitrag zum Thema S51 Kindersitz. Ich wäre dir sehr dankbar für eine Kopie der Anbauanleitung und den KTA-Vers!!
    Ganz viele Grüße und ich hoffe auf schnelle Antwort (wurde gestern von der Polizei angehalten, mit dem Kurzen vorne dabei...)!
    DANKE
    Katja

  • Daran wäre ich auch interessiert, ich will dieses Jahr auch meine Kleine auf der S51 spazieren fahren. Falls es aussagekräftige Texte/Bilder/Unterlagen gibt, dann immer her damit.
    schrauberwelt ist zwar seit Monaten nicht mehr aktiv, aber vielleicht erhält er ja eine Benachrichtigungsmail und reagiert auf unsere Bitte. Oder wer anders liefert etwas brauchbares.

  • Ich habe nun einige Bilder gesehen, der Anbau ist wohl ok, leider hat gerade meiner keine eingestanzte Nummer :( Nun bin ich mir nicht sicher, ob das so seine Richtigkeit hat, vermutlich ist es "nur" ein Nachbau, werde aber die Anbauanleitung heute nachmittag heraussuchen. Die Polizeidienststelle wartet auf meinen Nachweis dass das erlaubt sei ...

    Bin aber sowieso etwas frustriert, einer der beiden Kollegen hat mir wirklich sehr respektlos gesagt, für sowas könne es überhaupt keine ABE geben, das wüsste man ja schon mit gesundem Menschenverstand. Fand ich nicht in Ordnung, erst Recht nicht in Gegenwart meines Sohnes. Mal davon abgesehen, dass es wohl nachweislich diese Anbauten gibt mit entsprechender Zulassung (auch wenn dummerweise meins wohl ein Nachbau ist...) ... ich schätze dass der Herr bis jetzt noch nicht einmal weiß, dass ich auf einer S51 unterwegs war. Naja, er hat ja ein paar wunderschöne Bilder von uns gemacht ... Und natürlich noch gesagt, wir hätten ja noch nicht einmal entsprechende Schutzkleidung angehabt, obwohl wir immerhin Helme auf hatten (was hier im Dorf schon ne Ausnahme ist) und sogar lange Hosen und Jacken an ... Außerdem ist Schutzkleidung nicht vorgeschrieben, mal davon abgesehen dass ich noch nie jemanden mit ner Kombi auf nem Moped gesehen hab... und bei den ganzen Rollerfahrern hier hat wohl noch keiner n Anschiss bekommen wegen fehlender Schutzkleidung. Ja, ihr merkts schon, ich bin leicht frustriert :( Es wär ja okay, wenn die tatsächlich recht hätten, dann wars eben mein falsches Verständnis von erlaubt, aber dennoch kann man das auch etwas höflicher formulieren, als mich mehr oder weniger direkt zu fragen ob ich sie noch alle beisammen hätte... Ich glaube, jedes unangeschnallte Kind im Auto, stehend im Auto, am besten noch zum Dachfenster rausguckend (ihr glaubt gar nicht welche Transportmöglichkeiten man hier morgens am Kindergarten alle erlebt... ) und die Familien die mit ihren Kleinkindern an der Mosel entlang radfahren sind deutlich gefährdeter als wenn ich mit dem Kurzen dreimal im Jahr für drei Minuten durchs Dorf fahre.. *grrrr*

    Nun denn, schauen wir mal was nun hierbei rauskommt, werde euch auf dem laufendem halten!

  • Genau!! Das ist die Anleitung die dabei war!
    Ich habe außerdem mit einem Simsonteile-Vertrieb in Aue gesprochen, deren Auskunft war:
    *****************
    der Kindersitz S51 hatte nie eine Nummer da er ein Zubehörteil/Anbauteil des S51 war - hierfür ist keine Erlaubnis notwendig. Im Einigungsvertrag BRD/DDR wurde der Bestandsschutz der Simson Fahrzeuge geregelt
    ***************
    Danke!!! Ich werde weiter berichten...

  • Lol. Klar hatten die eine Nummer.
    Wie oben erwähnt. Typ KiSiS50/51 KTA-BAG Nr. 2274


    Die Modelle ohne Nummer gibt es auch, aber da wird es rechtlich sicherlich sehr schwer.



    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Soo, kurzes update.
    Inzwischen habe ich einen Anbau mit Nummer, nun sollte alles seine Richtigkeit haben!
    Von der Polizei habe ich nach Abgabe meiner Erklärung sowie der Anbauanleitung mit der Nummer nichts mehr gehört :) Ich hoffe das ist ein gutes Zeichen!
    Danke nochmals für Eure Hilfe, Anteilnahme und Unterhaltung!
    Katja

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