Kopie von Betriebserlaubnis- Reicht es aus ?

  • Hallo,
    Unzwar wüsste ich gerne ob es der Polizei reichen würde, wenn ich eine Kopie der Betriebserlaubnis mitführen würde oder bekomm ich dann eine Strafe ? Nämlich möchte ich nicht immer meine Papiere mitführen, da ich angst habe, sie zu verlieren.
    Danke.

  • Natürlich musst du die Papiere und Versicherungsnachweis mitführen.
    Ich persönlich habe nur Kopien dabei, wurde auch schon mal angehalten bisher ging es immer gut.
    Einmal musste ich die Papiere nachreichen.



    Aber das bleibt jeden selbst überlassen



    Gruß
    Frank

  • Nämlich möchte ich nicht immer meine Papiere mitführen, da ich angst habe, sie zu verlieren.


    Ja man sollte auf sein Geraffel aufpassen, das ist halt so. Wenn du sie doch mal verloren hast kannst du sie ganz einfach beim KBA nachbestellen. Wenn du noch das Original DDR Dokument hast ist sogar zu überlegen eine vom KBA zusätzlich zu bestellen, die du dann mitführst. Denn das Originaldokument macht den Ritt in der Hosentasche nicht sehr lange mit.


    Generell gilt, wie auch beim PKW/Motorrad usw: Es sind die Originaldokumente mitzuführen! Sollte das bei einer Kontrolle bemängelt werden, dann ist völlig zu recht ein Ordnungsgeld fällig! Es sei denn der Kontrolleur hat einen guten Tag. wie hoch das ist dürfte im Bussgeldkatalog stehen. Dein Führerschein ist übrigens auch im Original mitzuführen, genau wie dein Versicherungsschein.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ein pfiffiger Polizist kann bei einer guten Kopie sogar eine Urkundenfälschung unterstellen. So ist es jedenfalls bei farbig kopierten Fahrzeugscheinen.
    Siehe u.a.: http://www.kasten-pichler.de/f…ungen/af_2010_3_67_67.pdf
    Da die Betreibserlaubnis der KBA ohnehin schwarzweiß ist, könnte auch eine Schwarzweißkopie als gefälschte Urkunde gelten. Wie soll ein Polizist unterscheiden, ob die Kopie ein identischer Abdruck des Originals ist, oder eine gute Fälschung die ich für mein geklautes Moped angefertigt habe? Ein Aufdruck KOPIE auf der Kopie würde zwar vor der verhindern, dass aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird, aber selbst das Verwarngeld sollte man sich sparen und gleich das Original mitnehmen

  • Naja, in dem zitierten Link wurde die Farbkopie auch noch laminiert. Eine einfache Farbkopie auf normalem Papier dürfte für eine Fälschung kaum reichen.
    Ein Bekannter erzählte mir, daß er seinen alten Papier-Führerschein laminierte und das in einer Kontrolle vorgeworfen aber nicht weiterverfolgt wurde, wie denn auch wenn es sich um ein inhaltlich, unverändertes Originaldokument handelt ?
    Laminieren ist keine gute Idee, besser ist eine lose Plastikschutzhülle.

  • Was soll dann der Blödsinn mit der Kopie ? Man will immer ein Originaldokument sehen.
    Das Moped soll original und schön aussehen , Dokumente auch.
    Das Risiko ist dann, daß es geklaut wird, niemanden kann man es Recht machen.

  • Der Streckensicherungsposten möchte deinen Orginalen Führerschein sehen,deine orginalen Papiere und den Versicherungsnachweis.
    Hast du die Dinge nicht dabei wirst du dafür ein Busgeld zahlen müssen und etwas Zeit in Anspruch nehmen. Denn er wird in der Regel erstmal über die Zentrale prüfen ,wer du bist,ob deine Angaben stimmen und ob du einen Führerschein bessitzt.Dazu wird er deinen Personalausweis verlangen.Hast den auch nicht,geht es ab zur Wache!
    Wenn bis hier hin alles gut gegangen ist,wirst du spätestens am nächsten Tag extra zur Wache fahren und deine Orginale Betriebserlaubnis vorzeigen.
    = Zeitaufwand,Geldaufwand.Ärger!
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • ich hatte mal elf Mopeten unter Nummernschild, da hatte ich jeweils eine Kopie im Werkzeugfach, weil es mir zu Blöd immer die richtigen Papiere mit zu nehmen. Gerade wenn man mal spontan irgendwo hin wollte.
    Die Originale habe ich nur auf längeren und geplanten Touren mit genommen.



    Aber wie gesagt soll jeder für sich entscheiden.



    Gruß
    Frank

  • Im Grunde ist alles klar geregelt.


    Googelt euch mal die StVZO


    §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis


    Absatz 4 . Da steht unter 1.


    Zitat :


    (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

    • des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und .....
    • ....... mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.


    Zitat Ende.



    Schöne Ostern und Grüße aus dem Allgäu ... Petri

    Beste Grüße ... Petri

    Einmal editiert, zuletzt von Petri ()

  • Ach ja,
    und falls jemand noch Probleme mit der Polizei wegen dem orginal Schwalbe Kindersitz hat, hier die Ablichtung der Montageanleitung. Hierin stehen wichtige Teile der Beschreibung ( gem. STVZO § 19 Absatz 4 (4) 1. und 2. ) .




    Kopie reicht ! :D

    Beste Grüße ... Petri

    Einmal editiert, zuletzt von Petri ()

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