KR 51/2 in HH "gefunden"?

  • Hallo allerseits. Also das Thema "Fundsache" würde ich gerne nochmal mit einem neuen "Fundstück" füttern und frage mich, ob es einen neuen Stand hinsichtlich der (rechtlichen) Handhabe hinsichtlich einer "Schwalbe als Fundsache" gibt. Zur Situation: Hier in Hamburg ist mir erstmalig vor ca. 5 Wochen im Vorbeifahren eine grüne KR 51/2 auf dem Bürgersteig an einem Geländer aufgefallen. Sie machte einen armseligen Eindruck und wirkte verwittert, verlassen und vermodert. Ich bin mittlerweile einige Male vorbeigefahren und heute habe ich bei ihr halt gemacht. Die Schwalbe scheint nicht bewegt worden zu sein. Sitzbank verwittert, Gras ragt durch die Speichen, Dreck, Rost an vielen Teilen (Felgen, Chromteile...), etc. Ein Bügelschloss ziert das Vorderrad. Kurzum: Das Ding scheint niemanden zu interessieren. Siehe Fotos.

    Ich habe über die Suche den Tipp gefunden, die Fundsache entweder bei der Polizei oder beim Fundbüro anzuzeigen - in Vebindung mit dem Hinweis, Eigentum an der Sache erwerben zu wollen. So sah der Tippa aus:

    Zitatanfang:
    1. Du zeigst der Polizei (oder dem Fund/-Bürgerbüro) deinen Fund gemäß § 965 II BGB an.
    2. Du bietest an, das Schwälbchen gemäß § 966 I BGB in Verwahrung zu nehmen. (Beachte die Haftung gemäß § 968 und die Herausgabepflicht gemäß § 967f.)
    3. Jetzt kommt der beste Teil: Du weißt die Behörde (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der du den Fund anzeigst drauf hin, dass du gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchtest.
    4. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist sie dann offiziell deine und der frühere Eigentümer kann dir nix mehr.
    5. Denk dran, dir von der Behörde deinen Eigentumserwerb schriftlich bestätigen zu lassen (Rahmennummer und Motornummer), damit es keine Probleme bei der Neubeantragung der Papiere und einer eventuellen Diebstahlsanzeige des früheren Eigentümers gibt.
    6. Meld dich in 6 Monaten hier nochmal und schreib uns, was draus geworden ist
    Zitatende.

    Ich habe aber auch gelesen, dass dieses nicht (mehr) gilt oder nicht für Fahrzeuge gilt.

    Kann mich jemand auf den neuesten Stand bringen und Vorschläge für das weitere Vorgehen machen, um entweder das Moped dem Halter zuzuführen oder Eigentum daran zu erwerben?
    Danke und Gruß.
    auskas

  • Moin auskas,

    ich würde versuchen den Besitzer ausfindig zu machen, in dem ich mich in der näheren Umgebung der Schwalbe durchklingele :) Die Anwohner aus der Gegend können Dir vielleicht einen Tipp geben, wem die Schwalbe gehört und dann kannst Du Dich direkt an den Besitzer wenden...

    Gruß schwalbenraser-007

    Schwalbepilot.de | Alles rund um die Simson Schwalbe

  • Zwei Fragen an Dich.


    1) Ist denn noch ein Versicherungskennzeichen an den Ding dran?
    2) Steht die Schwalbe auf einem Privatgrundstück oder auf öffentlichem Straßenland?



    Moin. Das Fahrzeug steht ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund (Bürgersteig). Ich werde heute nochmal hinfahren und die Rahmennummer notieren. Und nächste Woche zum "Amt". Das Durcklingeln ist nicht so meins. Einen Zettel könnte ich vielleicht mal ranmachen.
    Gruß.
    auskas

  • Ich werde heute nochmal hinfahren und die Rahmennummer notieren. Und nächste Woche zum "Amt". Das Durcklingeln ist nicht so meins. Einen Zettel könnte ich vielleicht mal ranmachen.
    Gruß.
    auskas


    Was soll Dir welches Amt für eine Auskunft geben können?

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Naja...also das Fundbüro (in HH dem Fachamt Einwohnerwesen untergeordnet) ist ja u. a. dafür da, dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben, sein Eigentum wieder in Besitz zu nehmen - welche Mittel das Fundbüro auch immer hat, dieses zu realisieren. Also werde ich den Fund dort anzeigen. Und wenn sich kein Eigentümer einfindet, dann werde ich Eigentum anmelden. Wenn es denn so funktioniert. Aber das werden die mir beim Fundbüro eben auch sagen können, wenn sie denn kompetent sind.

  • Das Ding ist doch angeschlossen , wie kommst Du eigentlich auf die Idee das Sie verloren worden ist .



    Wie eingangs erwähnt, wurde die Schwalbe mindestens seit 5 Wochen, wahrscheinlich aber monatelang nicht bewegt, ist verwittert, verrostet, nicht fahrbereit, etc. und sie macht einen "besitzlosen" Eindruck. "Angeschlossen" ist m. E. nicht sonderlich relevant - jedenfalls nicht in diesem Fall. Denn ein Bügelschloss ziert das Vorderrad und ist genauso verrottet, wie der Rest. Ich werde die Schwalbe als "Fund" melden und der Eigentümer kann sich beim Fundamt melden, wenn er die Schwalbe tatsächlich vermisst und sie dann an sich nehmen...oder es auch sein lassen.


    Aha ok. Beim "Amt" dachte ich zunächst an eine Behörde.
    Lass uns mal ab und zu den Stand der Dinge wissen.


    Das mache ich.

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • Für die nicht angemeldete Schwalbe auf öffentlichem Straßenland ist eigentlich das Ordnungsamt zuständig.
    Mach einen großen, in Folie einlaminierten Zettel mit deiner Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an die Schwalbe und wenn sich der Eigentümer in den nächsten vier Wochen nicht meldet, dann geh zum Ordnungsamt. Dann machen die dort einen Roten Punkt dran und wenn sich dann der ET auch nicht meldet, dann wird die Schwalli offiziell vom Straßenland "entfernt" und öffentlich versteigert und du kannst dann für kleines Geld ganz legal Eigentümer werden.

  • Dann machen die dort einen Roten Punkt dran und wenn sich dann der ET auch nicht meldet, dann wird die Schwalli offiziell vom Straßenland "entfernt" und öffentlich versteigert und du kannst dann für kleines Geld ganz legal Eigentümer werden.


    Darauf kann man sich nicht verlassen. Es gibt zur Auktion eine Alternative: Schrottpresse.
    Auch in Behörden gibt es manchmal eine Aufwand-Nutzen-Kalkulation.

  • So...ein kleiner Zwischen- vielleicht aber auch schon Endbericht. Ich habe mich an die Vorgehensweise gehalten, die hier einmal gepostet wurde.

    Ich habe gestern die Fahrgestellnummer der Schwalbe notiert und noch ein paar Fotos gemacht. Zusammen mit einer Beschreibung des Fahrzeugs und der Angabe des Fundorts bin ich dann zum "Zentralen Fundbüro der Stadt Hamburg". Dort angekommen wurde ich freundlich begrüßt und gefragt, wie man mir helfen könne. Ich habe mitgeteilt, dass ich einen "Fund anzeigen" möchte. "Nein, das wollen sie nicht!" war die ironische Antwort des Kameraden am Schalter. Und weiter: "Sie können hier hinlegen, was sie gefunden haben!" Nachdem ich meinte, dass es sich um einen Motorroller handele, der ewig nicht bewegt wurde, meinten die beiden (der Kollege hatte mittlerweile Verstärkung bekommen), dass das im Fundbüro nicht ginge und sie nicht zuständig seien. Da es sich um ein Zweirad handele, wäre die Polizei zuständig, da der Roller ja gestohlen sein könnte, etc. Alles klar...ich also los zum nächsten Polizeirevier. Dort angekommen erntete ich einige Fragezeichen, als ich wieder vortrug, dass ich eine Fundsache anzeigen möchte. Antwort: "Da müssen sie doch zum Fundbüro!" Nachdem ich erklärt habe, dass ich dort soeben war, hat er dann im "zuständigen" Revier angerufen und dort nachgefragt. Danach hat er mich dort hingeschickt. Also auf zum nächsten Revier, welches für den Fundort zuständig ist. Dort meinten Sie dann, dass überprüft werde, ob der Halter zu ermitteln ist oder ob das Fahrzeug gestohlen wurde. Zudem würden die beiden Beamten dann "gleich mal da hinfahren" und mich danach wieder anrufen, wie es dann weiter ginge. Ich bin dann nach hause gefahren, ohne eine "Fundsache anzeigen zu können" oder gar "Eigentum geltend machen zu können". Zuhause angekommen klingelte dann bald das Telefon. Die Beamtin teilte mir mit, dass die Schwalbe abgeholt würde und zur "Verwahrstelle" des Straßen-/Verkehrsamtes gebracht werde. Ich solle dort doch mal nachfragen, was dann damit geschehen wird. 10 Minuten später wieder ein Anruf mit unterdrückter Nummer ;) Die Beamtin wieder. Sie wollte aber kein Date mit mir, sondern teilte mir mit, dass man sie nochmal aufgeklärt hätte (was ja gut ist) und die Schwalbe würde dem Bezirksamt überführt. Die würden es dann versteigern (na sicher!). Aber ich könne mich ja gerne ans Bezirksamt wenden und dort mal nachfragen...

    Fazit: Mehr werde ich nicht investieren.

  • So ging es aus:


    Für mich war die Angelegenheit eigentlich erledigt. Dann hat mir einige Tage später ein anderer Polizeibeamter eine Mail geschrieben und um Rückruf gebeten. Während des Telefonats eröffnete mir der Beamte, dass er sich die Sache nochmal angeschaut habe und zum Schluss gekommen sei, dass es ja eigentlich das Vernünftigste wäre, wenn ich die Schwalbe in Verwahrung nehmen würde und dann behalten würde (!!!). Ich war natürlich sehr überrascht, da ich von Beginn an eigentlich nichts anderes vorgeschlagen hatte. Der Beamte meinte, dass die Schwalbe noch eine Woche stehenbleiben solle, um dem Eigentümer die Chance zu geben, sich zu melden. Danach könnte ich die Schwalbe abholen. 2 Tage später erhielt ich dann einen weiteren Anruf des wirklich netten Beamten, der mitteilte, dass der Eigentümer ermittelt wurde und dieser sich nach einigen Versuchen der Kontaktaufnahme gemeldet habe und die Schwalbe abholen werde. Ende.


    Das alles deutet für mich darauf hin, dass es keine klare, bzw. einheitliche Interpretation der Rechtslage hinsichtlich des Umgangs mit Fundstücken gibt, es regionale Unterschiede gibt und/oder dass die zuständigen Stellen vor Ort - zumindest hier in Hamburg - nicht recht darüber Bescheid wissen, wie der formelle Ablauf sein sollte.

  • das ist ja ne komische geschichte.

    Zitat

    Der Beamte meinte, dass die Schwalbe noch eine Woche stehenbleiben solle, um dem Eigentümer die Chance zu geben, sich zu melden.


    das heisst wenn mein moped irgendwo länger als ne woche rumsteht kann irgendwer einfach kommen und des nach ner woche wartezeit in verwarung nehmen?
    wo sind wir denn hier??

  • das ist ja ne komische geschichte.
    das heisst wenn mein moped irgendwo länger als ne woche rumsteht kann irgendwer einfach kommen und des nach ner woche wartezeit in verwarung nehmen?
    wo sind wir denn hier??


    Das steht doch nirgendwo - besser mal komplett lesen. Entscheidend ist, ob der Gegenstand besitzlos ist. Dafür gibt es mehrere Indizien (verwittert, Monate unbewegt, üerwuchert, was auch immer). Falls der Gegenstand nun besitzlos ist, sagt das Fundrecht, dass dann die Sache als "verloren" gilt und zur Fundsache wird, wenn der Finder den Gegenstand entdeckt und die Sache an sich nimmt. Der Finder ist natürich verpflichtet, dem Eigentümer die Sache auszuhändigen oder (wenn er den nicht kennt) den Fund beim zuständigen Amt anzuzeigen. Erst nach 6 Monaten (Zeit, in der der Eigentümer sich beim Amt melden könnte) würde der Finder Eigentümer der Sache (hier Schwalbe). Soviel zur Formalie, die aber wie der Fall zeigt, nicht allen immer so klar ist. Auch nicht den Beamten.

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