LEGALE Umbauten

  • Also da ich hier schon öfter gelesen habe das sich Leute nicht sicher sind was man von einem S50 an einen S51 oder von nem Sperber an nem Habicht verbauen kann hab ich mal nen bisschen recherchiert:




    Legale Umbauten



    unten auf der Seite stehen zulässige Umbauten, z.B. auch das man nen SR4-3 Rahmen für den SR4-4 nehmen kann wenn man den Luftstutzen entfernt....


    Gut ist auch mal zu lesen das es LEGAL ist, die Fussbremse beim SR4-4 auf Gestänge umzubauen.


    MfG Sven

  • Zitat von HaNNi8aL

    ...Gut ist auch mal zu lesen das es LEGAL ist, die Fussbremse beim SR4-4 auf Gestänge umzubauen.


    Nein, das hast du falsch verstanden.
    Zulässig ist es, auf außenliegenden Bremshebel am hinteren Bremsschild umzurüsten. Damit ist nicht ein Bremsgestänge gemeint. Ein Bremsgestänge ist hier nicht zulässig und würde auch nicht funktionieren, da die Achse des Drehpunktes der Schwinge beim SR4 so ungünstig liegt, daß bei jedem Schlagloch oder jeder durchfahrenen Bodenwelle, wo das Fahrzeug an der Hinterschwinge einfedert, das Bremsgestänge die Hinterradbremse bzw. das Hinterrad ständig abbremsen würde.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Dankeschön für diesen Hinweis das erklärt warum bei meinem Habicht das Hinterrad heiss wird und ich das gefühl habe er bremst wenn ich draufsitze....

    • Offizieller Beitrag

    besonders schön find ich den adapter zum nutzen eines anderen lenkers an den vogelmodellen. reicht es dann eigentlich, wenn der lenker für die straße zugelassen ist oder muss der dann eingetragen werden, immerhin ist es ja wohl ein erlaubter umbau...

    Ich wünschte ich wäre eine Lorbeere, dann hätt ich nichts zu tun als auf mir auszuruhn!!!

  • Der Lenker muss natürlich ein geprüfter sein (ABE Zubehör Lenker für Simson kenne ich nicht , gibts wohl auch nciht. Also Teilegutachten/Materialgutachten).
    Der Lenker muss abgenommen werden.


    Die Lenkerklemmung muss auch eingetragen werden, sollte man das selber brutzel spielt der Tüv da sicherlich nicht mit. Das muss schon jemand machen der die nötigen Scheine dazu hat und einen Schrieb dazu ausstellt.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Du kannst nen geraden MZ TS250 Lenker nehmen ud ne Klemmung vom BerlinRoller, das sollte jeder Tüver abhnehmen. Da musst du nix brutzeln, Hab ich bei meinem Habicht auch gemacht, muss nur noch zum TÜV.... :wink:

  • Dazu steht da leider nix, ich denke das du dir das alles ausdrucken solltest und damit zum Tüver abnehmen lassen, da bist du auf der sicheren Seite

  • Jo leider habe ich darüber von noch niemanden eine klare auskunft bekommen können,wenn man beim TÜV fragt sehen die natürlich immer ihr Geld im Auge und werden nie sagen das es nicht nötig ist!Vielleicht findet sich ja noch jemand der da eine eindeutige Aussage treffen kann!

  • Was hast du vor? Darauf kommt es an.
    Motoren eines gleichen Modells tauschen ist Eintragungsfrei....
    Einen M531 aus einer Schwalbe in eine S51B1-3 .
    Oder M541 aus einer Schwalbe in einen Sr50b xy 4gang.


    Schraubst du einen S51 Motor (M501) in einer S50 , müssten dieses eingetragen werden. Ja sicher das Ding läuft immer noch 60 hat aber andere Leistungsdaten.
    Lenker , Fahrwerksumbauten, Veränderungen am Rahmen... eintragungs pflichtig.


    Nehmen wir mal eine Schutzblechkrüzung. Dies ist in einem bestimmten Rahmen erlaubt. Das heißt nicht das man einfach so fahren kann. Du hast eine Rechtlichgeregelte veränderung am Fahrzeug vollzogen. Dieses muss überprüft und entsprechend in der Betriebserlaubniss geändert werden.


    Du kannst dir auch gerne die Stvzo durchlesen , da steht alles drin was wieso weshalb.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • moin,
    ich häng meine Frage mal mit hier rein.


    Ich habe auch einen Sperber-Rahmen mit nem M53/1 KF Motor drin. Nach der benannten Liste der Umbauen war das früher wohl auch kein unüblicher Umbau.
    Kann mir jemand nun genau sagen oder besser auf nem Foto zeigen, welcher Luftstutzen am Rahmen weg sein muss, damit es als Moped durchgeht? Ich hab das Ding unwissend als Habcht gekauft und bin über die Rahmen-Nr. drauf gekommen das da was nicht stimmt.

  • Also ich bin der Meinung, dass man jeden Simmen-Motor in jede Simme einbauen kann, ohne etwas eintragen zu lassen. Die Motoren sind ja bis auf wenige Veränderungen in jeden Modell gleich.
    Damals bei meinem Golf2 haben wir auch einen ähnlichen Golf1 Motor eingebaut, dazu meinte unser TÜVer (ich arbeite in einer Werkstatt ;) ) nur, dass das eigendlich kackegal ist, ob das nun ein ähnlicher oder genau der richtige Motor ist.
    Außerdem hat meiner Meinung nach fast jedes Modell mehrere Motoren gesehen, wenn ich versteht was ich meine ;) Meine Kr51/1K gabs z.B. auch mit dem alten Motor mit Lüfterrad und dann später mit dem nachfolgemodell.


    Wie das allerdings mit den restlichen Umbauten von Lenkern usw ist weiß ich absolut nicht.

    S51 Vape, HS1, 4Gang, Billardgrün, Spy5000m

  • Dann mußte mal die Augen aufmachen:


    M5X1 ist kein M53 oder M54 Motor und ein Sperbermotor ist auch wieder was anderes.


    Weiterhin ist ne /1 keine /2...


    Auf dein TÜV / Werkstatteinwand bezogen. Frag mal den TÜV ob man eintragen muß wenn du nen 1.4 Liter 75 PS gegen nen 1.4 Liter 90 PS tauscht ???

  • bin die nächsten Wochen nicht inna Werkstatt, hab derzeit einen arsch voll Innungslehrgänge und die dumme Berufsschule ab hals -.-
    Sobald ich dazu komme frag ich ihn mal :P
    wobei ich glaube, dass der PS unterschied schon relativ hoch ist, kann ich derzeit allerdings nichts zu sagen.


    Öhm, ja gut hast recht, ich bin jetzt von den Motoren ausgegangen die man theoretisch gegeneinander austauschen kann, wer baut denn schon seinen Rahmen um, um da einen besonderen Motor (der dann auch blos 0,2PS mehr hat) einbauen zu können :|
    Wobei wir ja dann wieder beim Thema Brutzeln wären, und sowas muss dann bestimmt wieder eingetragen werden

    S51 Vape, HS1, 4Gang, Billardgrün, Spy5000m

  • Das ist ne andere Frage..... man schreibt zu der Rahmennummer das es ein SR4-4 ist, wenns nicht klappt muss man zum TÜV.

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