Ich fürchte fast, das es rein rechtlich nicht koscher ist.
Überlege, meine S51 ein wenig zu modifizieren, sodas ich die Möglichkeit hätte, mit allem, nur nicht mit der rechten Hand das Gas zu bedienen.
Wäre das schon der Verlust der ABE?
Für ein Duo fehlt mir das Geld, die könnte (dürfte?) man auf Fußgas umbauen.
Auch eine Sportgasrolle würde mir wenig helfen, die würden zwar den Gasweg verkürzen, aber immer noch nicht ausreichend.
Ist ein solcher Umbau rechtlich erlaubt?