M 531 und M 541

  • Hallo
    Ich habe eine KR 51/2 N nur hat diese nicht mehr den originalen 3gang motor sondern einen 4 gang motor.
    Meine Frage: Gehe ich recht in der annahme das der neue motor nur ein
    M 541 KFR sein kann die damals in die KR 51/2 E eingebaut wurden??
    Wenn ja ist dieser denn vollkommen identisch mit dem M 531 abgesehen von dem 4-gang getriebe??


    Mfg AK :wink:

  • moin,


    M541 und M531 unterscheiden sich nur in dem zusätzlichen gang, richtig!
    die endübersetztung ist ebenfalls identisch, also je 3. und 4. gang!


    das ist auch überhaupt kein thema wenn du nun den 4gang fährst,..... alles legal und so,... ;) musst halt nur mehr schalten, was aber auch vorteile hat ;)


    mfg
    Lebowski


    ps: willkommen hier im nest!

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • ....und der Viergangmotor wurde in die E und L Modelle eingebaut. Der Dreigang ins N Modell, welches auch keine Hydraulischen Dämpfer hatte.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Zitat von Lebowski

    alles legal und so,... ;)
    mfg
    Lebowski


    Legal ist es, wenn er es in der Betriebserlaubnis stehen hat, klar, die Rennleitung konzentriert sich da nich so drauf, aber einfach so ist das sicher nicht legal...

  • moin,


    meines wissens gibts irgend son schrieb aus der ost-zeit wo alle zulässigen umbauten drinstehn.


    danach darf man auch M531 und M541 beliebig hin und hertauschen!
    was damals galt gilt auch heute,....


    mfg
    lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Zitat von Gonzzo

    [
    Legal ist es, wenn er es in der Betriebserlaubnis stehen hat, klar, die Rennleitung konzentriert sich da nich so drauf, aber einfach so ist das sicher nicht legal...


    Mensch Gonzo :roll:, du schreibst das so, als würdest du das mit 1000% iger Sicherheit wissen...


    Fakt ist, dass der Einsatz des 4 Gang Motors für die KR51/2 als zulässiger Umbau in der Tabelle steht. Wie z.B. auch die Anbauten für den Hängerbetrieb oder Ümrüstung auf Elektrozündung oder Einbau von Hydraulikdämpfern.


    Ich weiß nicht, ob man das eintragen lassen muss, aber ich glaube nicht. Ich würde es zumindest nicht tun.

  • Also, jetzt war ich wirklich verunsichert und habe mein Schwalbenbuch von Eberhart Werner zu Rate gezogen.


    Da steht definitiv in der Tabelle bei der KR51/2 N bezüglich des M541 ein Kreuzchen drin.


    Ist ja auch logisch! Was wäre denn auch dagegen einzuwenden? Gibt doch keinen Grund, warum das nicht zulässig sein sollte. Die N-Schwalbe ist doch Rahmentechnisch genauso aufgebaut (außer Stoßdämpferaufnahmen) wie die anderen 2 Modelle.


    Außerdem darf laut deiner Tabelle der M541er selbst in die S50 N eingebaut werden. Bin sicher, deine Tabelle stimmt nicht. Warum auch immer...

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