M531 eingetragen, M541 verbaut

  • Hallo zusammen,
    hab ein kleines Problem. Ich habe mir vor einigen Tagen eine Schwalbe zugelegt. Da sie rund 6 Jahre rumstand ist natürlich einiges zu machen. Nun ist mir aufgefallen, dass in der ABE (vom KBA) der Motor M531 KFR eingetragen ist, jedoch ist ein 4-Gang Motor verbaut.
    Desweiteren hab ich mir für die Schwalbe einen SLEZ gekauft, weil die alte SLPZ schrott war.
    Nun meine Frage:
    Bekomme ich bei einer Kontrolle evtl Schwierigkeiten wenn die den 4-Gang Motor entdecken? Mehr Leistung hat er ja nicht, ist aber auch ned eingetragen. Besteht die Möglichkeit den Motor in der ABE eintragen zu lassen?
    Eigentlich ist es eine KR51/2 N (laut ABE) aber mit den Umbauten (Motor, Zündung) wäre es eigentlich eine KR51/2 L (bitte korrigiert mich wenn ich mich irre). Ich blick's glaub selbst nimmer :oops:


    Danke für eure Hilfe

  • Theoretisch muß der M541 in die Betriebserlaubnis eingetragen werden. Praktisch wird's aber keine Sau interessieren, wenn du am Ende damit nicht schneller als 60 km/h bist oder nicht gerade zufällig schneller geblitzt und gestoppt wirst.
    Fährt die Schwalbe aber regelmäßig schneller als 60 km/h (z.B. 65) dann solltest du den Viergangmotor vielleicht besser eintragen lassen (erst zum TÜV / DEKRA / GTÜ, dann zur Zulassungsstelle). Besonders, wenn du keinen A1- oder A-Führerschein (Motorrad) besitzt. Sonst kanns nämlich auch schon mal wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" vor den Kadi gehen. Hat es leider alles schon gegeben. Wenn dann jedenfalls am Fahrzeug alles in Ordnung, also nichts getuned und der M541-Motor auch eingetragen ist, dann wird das Verfahren bestimmt schon vom Staatsanwalt wieder eingestellt. Jerdenfalls stehen die Chancen dafür dann gut.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Also das mit dem Führerschein wäre kein Problem, da ich den alten 1b habe (sorry, kenn mich mit den neuen Bezeichnungen ned aus). Getuned ist sie auch nicht. Das einzige Problem wäre somit, dass der Motor nicht in der ABE eingetragen ist. Wenn ich nun das Ding bei TÜV/DEKRA abnehmen lasse wird mich das sicher ne stange Geld kosten (weiß zufällig jemand wie viel?). Ich habe vom Vorgänger noch den Standardwisch vom KBA, also müsste ich dann in Flensburg mit dem Gutachten eine neue ABE beantragen (wie viel wird das kostetn?).

  • Nein, nicht in Flensburg beantragen.
    Du gehst mit dem Moped zum örtlichen TÜV und läßt eine Einzelabnahme nach §21 StVZO machen (etwa 40,- Euro). Mit dem dort ausgestellten Gutachten (das ist so ein grüner Wisch , wo Betriebserlaubnis nach §21 StVZO draufsteht) gehst du dann zur Zulassungsstelle der Straßenverkehrsbehörde und läßt das von denen unterschreiben und abstempeln (etwa 10,- Euro).
    Meine Meinung dazu: Spar dir das Geld der Einzelabnahme und laß dich nicht mit mehr als 60 km/h erwischen. :)


    => §21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge)
    Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. ... Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten ... In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist ...

  • Das in dem Buch bezog sich doch sicher nur auf das Straßenverkehrsrecht der DDR. Aber ob überhaupt und wenn ja, inwieweit sich dieser konkrete Teil zu den Umbauten nun möglicherweise im jetzigen (gesamt-)deutschen Recht wiederfindet, vermag ich aus dem Stehgreif im Moment nicht zu sagen. Im "Einigungsvertrag" steht dazu konkret jedenfalls nichts.

  • Hab ich mir auch gedacht, aber ich weiß nicht, ob die anhand der Fahrgestellnummer automatisch auf den Typ (also KR51/2 N) schließen und somit auch automatisch den Motor M531 KFR eintragen. Hab in nem anderen post auch schon gelesen, dass jemand etwas ähnliches vor hatte und dies auch angegeben hat, dass KBA jedoch nur die Daten eingetragen hat die laut Fahrgestellnummer auf diesen Typ zutreffen. *verzwickt*

    • Offizieller Beitrag

    aber du kannst ja auch nen anderes fahrgestell haben,gerade wenn du einen neuaufbau gemacht hast.... ich glaub mein fahrgestell passt auch nich zur motornummer :roll: ?weiss nich genau....
    ich werd mich ma umhören aber soweit ich weiss musst du doch im antrag sowohl fahrgestell- als auch motor-nummer angeben und die übernehmen das dann...
    gruss
    pitti

    • Offizieller Beitrag

    Nöö muss man wohl kaum. Solange die Rahmennummer noch eine zugehörige ABE hat, passt das schon. :D


    Wenn ich da mal nur von mir ausgehe, da würde der TÜVer graue Haare bekommen. Mein SR50 ist aus 1986, darauf lautet auch die ABE. Irgendwann ist da ein Reparaturrahmen aus 1989 reingekommen. Die Rahmennummer wurde einfach in der ABE nachgetragen und von der Zulassungsstelle damals auch abgestempelt. Lt. Typschild ist es damit nun aber ein SR50/1, die Papiere lauten aber weiter auf SR50. Außerdem ist in dem SR50/1 eine 6V Unterbrecherzündung drin, was ja in den Augen mancher Leute auch schon wieder eintragungspflichtig ist. Ich sag nur: Scheiß drauf. :D


    Bin vor ein paar Tagen in eine Kontrolle der Polizei gekommen. Führereschein, ABE, Versicherungsschein rausgekramt. Schnittlauck guckt sich alles an, kontrolliert Typschild auf richtige Rahmennummer, kontrolliert Versicherungsunterlagen, Schild und dort eingetragene Rahmennummer, stellt fest, dass alles zusammen passt und wünscht einen angenehmen Tag. :bounce:


    Oder er hat einfach nur den eigetragenen Beruf im Versicherungsschein gelesen und festgestellt, dass wir quasi Kollegen sind. :D:D:D:D:D

  • Gebe Baumschubser nur eingeschränkt recht: Soooo egal zwischen den Motortauschaktionen ist es rechtlich nicht...


    Im Simson-Ratgeber ist eindeutig eine Tabelle der legalen Modifikationen in der Anlage aufgeführt. Gilt solange Original-Simson-Teile verwendet werden....


    Für die technischen "Verbesserungen" gibt es die Tabelle, in der die erlaubten "Nachrüstungen" aufgeführt sind. Und wenn diese Nachrüstungen nach dem DDR-Zulassungsrecht galten, haben diese heutzutage einen sogenannten "BESTANDSSCHUTZ" (wie auch das Führen unserer 60er Simsons). Ergo: Immer hübsch neben dem Versicherungsschein, dem Perso und der KBA/KTA-ABE auch am besten die Kopie der Tabelle mitführen, wenn nicht mehr der Original-3-Gang-Motor sondern der 4-Gang-Motor verbaut ist und schon ist man aus dem Schneider.


    Was ich noch sagen will: FINGER WEG von den TÜV/DEKRA-Gutachten !!! Rein Rechtlich gesehen ist diese Betriebserlaubniserteilung NACH der Wende !!! Was heiß das? RICHTIG - wissen wir ja alle!!!! Kisten die nach der Wende gefertigt und in Umlauf kommen, dürfen maximal 45 km/h fahren!!! Daher müssen die Vollabnahme-Simsons gedrosselt werden bis das Teil seine 45 fährt und dann viel Spaß damit !!! jeder TÜV/DEKRA-Mensch der die 60km/h´s in seine Gutachten schreibt ist wohl nur auf´s Geld aus und hält sich nicht so ganz an "die Spielregeln" hab ich den Eindruck... (WIe auch die nun aufgetauchten DEKRA-Gutachten für diese ekligen Leo-Vinci-"Auspuffanlagen" - möchte wissen wieviel der Prüfer dafür eingesteckt hat um diesen Müll zu "legalisieren"....) Noch was: Es gilt der Leitsatz: Wo bereits eine ABE erteilt wurde darf bis zum erlöschen dieser alten ABE durch niemanden eine neue draufgesetzt werden. Und daher bleibt nur der Weg um an die alte ABE zu kommen: KBA !!!


    Die einzig legale Art ist und bleibt daher die Abschrift der Original-ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) des KTA der DDR (Kraftfahrtechnisches Amt der Deutschen Demokratischen Republik) die über das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) als Rechtsnachfolger bezogen werden kann, um die Original-Restaurierten Fahrzeuge wieder mit der ursprünglichen ABE zu versehen.


    Die Mädels in Flensburg können dazu halt mal nur die Daten aus den Original-ABE´s nehmen, die damals für die einzelnen Serien durch das KTA erteilt wurden. Der Spielraum geht dann halt soweit, wie es Ausstattungsvariablen bei einer Schwalbe / S50 / S51 gegeben hat. Ähnlich wie es bei den deutschen Fahrzeugbriefen bei Autos auf Seite 4 (dem schmalen Schnuddel am Brief rechts) etwa in der Mitte steht dann: "ABE erteilt unter xxxxxx mit dem NT YYYYY" das heißt: Grundmodell (XXX) mit Technischer Verbesserung (YYY) z.B. Sportsitze statt Normalsitze, Änderung in der Elektrik, etc... So muß es auch für die Simsons verschiedene "Nachträge" innerhalb eriner Bauserie gegeben haben. Das wird wohl den eingetragenen 4-Gangmotor anstelle des 3-Gangmotors erklären....


    Nundenn... ich hoffe ich hab keinem technischen Prüfer an´s Bein gepinkelt - aber wenn es für die "legalen 60km/h" in NEUEN Betriebserlaubniserteilungen gem. §21 StVZO für die alten Simsons eine Ausnahmeregelung geben sollte, bitte in die Papiere unter Feld 22 (früher Ziffer 33) EINTRAGEN!!! Sonst kann es bei Verkehrskontrollen böse Probleme für die Fahrer mit diesen Papieren geben!!! (Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis - da die ja nur für Fahrzeuge mit ABE-Erteilung VOR der Wende einschließt, Führen eines technisch nicht zulässigen Fahrzeuges: Mängelanzeige, Punkte)


    Ich hoffe mal, keine schlafenden Hunde geweckt zu haben, aber Recht sollte immer Recht bleiben...


    Olaf

  • Wow, vielen Dank für die riesen Resonanz. Bin jetzt aber trotzdem ein bisschen verwirrt. Wo bekomme ich denn die Liste der erlaubten Umrüstungen? Wenn dieser Umbau dort aufgeführt ist, hätte sich das Thema ja erledigt, oder?

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