Machbar und erlaubt? - Schwalbe Kr51/2e als kr51/2l eintragen

  • Hallo liebes Nest,
    ich melde mich nun noch einmal mit einem interessanten Thema, so finde ich es zumindest ;). Ich lege mir bald eine Kr51/2e zu und habe Zeit diese umzubauen. Bei der Schwalbe sind die Papiere verloren gegangen und deshalb muss ich ja neue beantragen. Wie ich es hoffentlich richtig verstanden habe, ist das ganaue Modell an Rahmennummer und Etikett NICHT in irgend einer weise nachvollziehbar. Deswegen frage ich mich, ob es technisch und "legal" möglich ist, die Schwalbe auf eine /2l umzurüsten, und zwar alles, damit diese exakt eine auch ist, was durchaus machbar ist, und diese dann bei der KBA als /2l anmelden zu lassen? Ich nenne das nicht Tuning und möchte auch keines machen, keine Sorge aber die Unterbrecherzündung(ich weiss, es gibt VAPE) hätte ich gern umgetauscht und eine /2Luxus hat ja auch seine Berechtigung :). Also was sagt ihr dazu?


    Vielen Dank,
    Fabi

  • Sehr schön ;) .
    Das heißt in der Praxis: Zündspule, Grundplatte, Ladeanlage und Scheinwerfer, oder?
    Ich bilde mir ein, mal was von einer anderen Federung gehört zu haben? Batterie bleibt aber gleich, oder?

  • Batterie bleibt gleich, Stoßdämpfer auch. Da du ja schon eine E hast, hast du auch schon die hydraulischen Stoßdämpfer, die auch in der L waren.

  • Du musst nicht auf biegen und brechen unbedingt eine originalgetreue KR51/2L bauen.


    Es gibt diverse erlaubte Umbaumaßnahmen, die keine Eintragung erfordern.


    z.B. 4 Gang Motor in /2N, Elektronikzündung in /2N + /2E, Federbeinaufnahmen für hydr. Stoßdämpfer bei /2N, etc.


    Steht alles im Erhard Werner Buch.

  • Ich glaube die grünen Schwalben waren häufig welche mit Elektronikzündung. Aber ein bestimmtes Bauteil fällt mir jetzt nicht ein. Das Steuerteil sitzt am Knieblech bei diesem Leitungsverbinder mit dran.

  • Es gibt diverse erlaubte Umbaumaßnahmen, die keine Eintragung erfordern.


    ...


    Steht alles im Erhard Werner Buch.



    Schon wieder einer, der auf den Unfug aus dem Werner Buch hereingefallen ist. Der vom KTA amtlich abgesegnete Originaltext lautet folgendermaßen:



    Und heute gilt natürlich uneingeschränkt und auch durch einen Herrn Werner nicht ausser Kraft setzbar § 19 StVZO.


    Gruss von Frank

  • Darf ich mal nachhaken?
    Wenn man nach dem eingekreisten Absatz geht, würde doch keiner Sxx eine Scheibenbremse in eine S51 eingetragen werden.
    Da es aber doch des öfteren genau solche Eintragungen getätigt werden ist doch möglich, dass dieser Wisch heutzutage keinen Pfifferling wert ist?!

  • Darf ich mal nachhaken?
    Wenn man nach dem eingekreisten Absatz geht, würde doch keiner Sxx eine Scheibenbremse in eine S51 eingetragen werden.


    Das keine Werksfreigabe für einen Umbau existiert, heisst ja noch lange nicht, daß ein Umbau nicht via TÜV/Dekra eintragungsfähig wäre. Eine Werksfreigabe oder eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers erleichtert lediglich die Abnahme.


    Im speziellen Fall kann sich der Prüfer eventuell auf die ABE von der Simson S 53/83 berufen.


    Gruss von Frank

  • Also, ich habe mich durchgelesen um mal zu schauen, ob die Elektronikzündung der späten S51 der der KR51/2l entspricht und ausser vielleicht anderen Kabellängen nichts gefunden. Ist das hier also ein rundum-sorglos-Paket für mich oder passt das ganze technisch nicht? In dem Paket ist doch alles benötigte enthalten,oder? (Bis auf die Birne 35W)


    Simson S 51 elektr. Z

  • Da ist alles dabei. Die Halterung vom Steuerteil ist bei der Schwalbe allerdings anders. Den Blinkgeber, die Hupe und die Zündspulenhalterung brauchst du allerdings nicht, das sind S5X-spezifische Teile.


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

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