Mängelschein 158 Euro

  • :roll: Zum Männertag hatte mein Freund mit seinem Kumpel eine tour mit der Schwalbe (die jetzt geklaut wurde) nach Johanngeorgenstadt gemacht... sie waren in der Kneipe und haben was gegessen. als sie wieder ans Moped kamen haben Sie eine Verwarnung wegen Parken ohne Parkschein (am Moped!!!) und einen Mängelschein bei dem Licht, Bremse und Auspuffanlage (u.a.) bemängelt waren.
    um das zu Prüfen muss das Moped ja na sein :shock: den Motortunnel müssen sie wohl auch unten gehabt haben.

    Dann nach 6 wochen kam dieser lustige Schriebs zum ankreuzen. Er hat abgestritten, dass er Fahrzeugführer war. Wie solln sie das auch nachweisen? Er war ja nicht mal dabei als sie das Moped auseinandergenommen haben... mhm Dann kam die Fette Rechnung. 158,50 €. Dort angerufen, die haben gleich mit Gericht gedroht.

    Ist es sinnvoll einen Einspruch einzulegen, weil sie das Moped ohne den Fahrzeugführer gestartet haben oder sollte man es besser bezahlen? Gestartet müssen sie es ja haben. Ist auch egal, weil sie dürfen sich ja nicht ohne Beisein des Fahrzeugführers am Moped vergreifen.

    Das beste kommt noch: Die Bullen haben angeblich gesehen, wie die 2 das Fahrzeug bewegt haben...häää? Da war keiner mehr als sie wiederkamen :D

    Was meint ihr dazu?

    LG schwalbenkeks

  • Also wenn er einen Tuning Resonanzauspuff und Scheinwerfer ohne Prüfzeichen montiert hatte, dan können die das auch sehen ohne die Kiste zu starten. Aber um die bremsen zu prüfen mussten sie es ja mindestens schieben.
    mfg. Till

  • Also ich geh jetzt mal davon aus, dass das Moped auch abgeschlossen war, oder? Da stelle ich mir wieder die Frage, wie sie die Bremsen getestet haben.
    Meines Erachtens ist da was nicht mit rechten Dingen verlaufen...
    Ich würde evtl. darüber nachdenken mal bei einem Anwalt nach zu fragen...


    Gruß Fabi

    simson-treffen-2012-in-baden-württemberg.de/

  • Also ich geh jetzt mal davon aus, dass das Moped auch abgeschlossen war, oder? Da stelle ich mir wieder die Frage, wie sie die Bremsen getestet haben.
    Meines Erachtens ist da was nicht mit rechten Dingen verlaufen...
    Ich würde evtl. darüber nachdenken mal bei einem Anwalt nach zu fragen...

    Gruß Fabi




    War nicht angeschlossen.

  • Na ja so einfach ist das nicht... nur weil irgendwas nicht richtig gemacht wurde...


    War falscher Auspuff dran und Scheinwerfer --> Wird das Hauptteil sein...


    Wurden die beim Fahren gesehen --> Wer achtet auf die Polizei welche ggf Streife geht. Geht ja nicht um ne Proberunde um die Beamten


    und mangelnde BRemswirkung--> Wenn die Kiste nicht abgeschlossen war... kurz schieben Bremse ziehen und weiterschieben reicht da ja. Weder setzt de Polizei dabei das Fahrzeug in Betrieb noch gefährdet sie da einen.



    Fazit : Zahlen und gut.


    Was mich nur wundert. Wieso seit ihr da nicht vorher tätig geworden und wartet immer. Mängelschein ist eigentlich" KOstelos". Mängel beheben und ab zu Polizeiwache.


    Wurde die Schwalbe gestohlen bei der zuständigen Wache melden und dann gleich sagen .. "Hier ich habe noch nen Mängelschein kann aber kein Fahrzeug vorzeigen welches ich nicht mehr besitze"


    Nun gibts halt Post vom Amt und alles ist "zu spät"

    • Offizieller Beitrag

    Wahrscheinlich war die Möhre so was von auffällig verrottet, getunt oder gar beides, dass die Ordnungshüter von ihr angezogen wurden, wie die Motte vom Licht.


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Was ich allerdings zum ersten Mal höre, ist, dass Mängelscheine einfach so ans Fahrzeug gepappt werden und damit de facto Verkehrskontrollen in Abwesenheit des Halters / Fahrzeugführers durchgeführt werden. Das erscheint mir doch als recht wilde Geschichte, denn ohne Einverständnis bzw. Kenntnis einer zuständigen Person hat da keiner dran drumzufingern.


    Irgendwas stimmt hier vorn und hinten nicht, und ich hab arge Zweifel, dass sich der Vorfall wirklich so ereignet hat, wie von deinem Freund geschildert.


  • Fazit : Zahlen und gut.


    Nix da! Widerspruch ist IMMER gut. Abgesehen davon ist die Geschichte merkwürdig!
    Bei uns verteilen die Jungs vom Ordnungsamt die Strafzettel wegen Falschparkens zum Beispiel!
    Das die auch gleich Bremsen, Licht und Krempel prüfen ist doch nicht ganz das Aufgabengebiet der Geldeintreiber! Sind die jetzt zum Gutachter ernannt worden?
    Da könnte ja jede Keule kommen und mir mein Altmetall auf Herz und Nieren testen.
    Und was bringt die Aussage,das die Polizei auch gerade nebenan Streife gelaufen ist, was würde das ändern, um dir ans Bein zu pinkeln.


    Lad doch mal hoch das Ganze Schreiben!

  • Also hier der erste Text 1:1

    Sehr geehrter Herr B...

    Ihnen wird vorgewurfen am 13.05.2010 um 15:10 Uhr in Johanngeorgenstadt, Wittingsthaler Str., nahe dem Grenzübergang als Halter eines Kleinkraftrades, amtliches Kennzeichen 4...K..., folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben:

    Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicgt vorschriftsmäßigen Zustand (Es befanden sich keinerlei funktionstüchtige Beleuchtungsanlagen am Fahrzeug. Eine Zündanlage sowie die Geschwindigkeitsmessanlage war nicht vorhanden. Die Auspuffanlage war defekt. Fahrzeug war nicht angeschlossen.) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu.

    1. Die Beleuchtung ging.
    2. Auspuff war ein nagelneuer Proma. (wie genau prüft man das ohne das Mop anzulassen???)
    3. Was gehts die an ob das angeschlossen is?

    • Offizieller Beitrag



    Bei dem Proma dürfte es sich um so ein Tuningmüll handeln... ZONK, den sieht man sofort, wenn man etwas Ahnung hat.


    Ein Fahrzeug muss im deutschen Strassenverkehr abgeschlossen sein. Verleitung zum Diebstahl... ZONK.


    MfG


    Tobias



  • Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicgt vorschriftsmäßigen Zustand (Es befanden sich keinerlei funktionstüchtige Beleuchtungsanlagen am Fahrzeug. Eine Zündanlage sowie die Geschwindigkeitsmessanlage war nicht vorhanden


    Auf welches Fahrzeug bezieht sich das Schreiben?
    Und wer hat da was angeordnet? Wie dem auch sei, lege Widerspruch ein, erst recht, wenn in dem Schreiben nicht mal ein Fahrzeug mit genauer Bezeichnung genannt ist! Zeugen der "Untersuchung" sind benannt?

    • Offizieller Beitrag



    tut mir leid, aber dass ist für mich mal wieder ein zu seinen eigenen Gunsten schön dargestellter Sachverhalt. Zuerst wird sinngemäß geschrieben, dass zwei Freunde mit einem 100%ig ordnungsgemäßen Roller nichtsahnend zum Herrentag in einer Gaststätte ihre Mahlzeit zu sich nahmen, als zwei hoch motivierte "Bullen" sich an den Roller schlichen, diesen starteten und nach einer heimlichen Probefahrt sich mal eben ausgedacht haben, dass an dem 100%ig funktionstüchtigem Roller die Bremsen, die Lampen, der Auspuff usw defekt sind. Dann haben sie einen "Mängelschein" geschrieben, der dann mal eben 158€ kostet. Dann kam die fast schon retorische Frage, ob das denn so korrekt ist. Erstaunlicher Weise springen immer wieder gerne Leute wie Gonzo auf diesen Zug auf.


    wie dem Schreiben doch eigentlich recht einfach zu entnehmen ist...
    .... ist von Bremsen gar keine Rede
    .... handelt es sich nicht um einen Mängelschein, sondern umm ein Bußgeldverfahren
    .... ist es egal, dass nicht der Ersteller dieses schönen Beitrags selber gefahren ist (bezogen auf den ersten Beitrag/zweiten Absatz/Satz zwei). deshalb steht da ja "ließen die Fahrt [als Besitzer] zu"


    und dann noch die Fragen:
    - dass die Beleuchtung nicht ging, haben sich die "Bullen" einfach mal so ausgedacht?
    - was war jetzt mit der Zündung und Tacho? (gemeint sein muss wohl Zündschloss, wenn's die Zündung wär, hätten die "Bullen" ja nicht ihre geheime Probefahrt machen können). Kann es evtl sein, dass Zündschloss und Tacho fehlten? da stell ich mir gerade eine ziemlich verbastelte Schüssel vor. Dass da dann aber trotzdem das Licht geht, ist sicherlich möglich, für mich aber unwarscheinlich
    - wegen dem Auspuff stimme ich rossi zu. diesbzgl dürftest du Glück gehabt haben, dass dein Kumpel nicht direkt fahrender Weise angetroffen wurde. sonst hätte er jetzt vmtl eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und du jetzt eine Anzeige, weil du es als Halter zugelassen hast.
    - was die das angeht, ob der Roller verschlossen war? -> §14 Abs II StVO


    natürlich kannst du Widerspruch einlegen, ob das in deinem Fall aber etwas nützt, bleibt die Frage. ich bezweifel das.


    schönen gruß

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