Mängelschein führt zur Betriebsuntersagung

  • Hallo,


    ich bin vor fünf bis sechs Wochen mit meiner Schwalbe angehalten worden. Erstmal nicht so schlimm aber meine Batterie war leer und deshalb gingen Hupe+Blinker nicht. Klar ne. Also bekam ich nen Mängelschein - kein Problem Batterie geladen und eine Woche darauf wieder vom gleichen Polizist angehalten worden. Hmm.. er hat dann ein paar Kleinigkeiten wie 2. Spiegel und Öl ander Krümmermutter bemängelt. Dann hab ich ihm den Mängelschein gezeigt und gefragt ob er das denn gleich überprüfen könnte hat er gemacht und gesagt das alles i.o. ist und den Schein behalten.
    Heute bekomm ich nen Brief vom LABO Berlin - Zulassungsstelle das der Betrieb des Fahrzeuges untersagt ist weil ich der Aufforderung, die Mängel abzustellen, nicht nachgekommen bin. Natürlich auch gleich mit ner Rechnung über 40 Euro dran.
    Mhh ich steh vor wut gerade ein bisschen auf dem Schlauch. Wie soll ich den jetzt nachweisen das die Blinker gehen?
    Das Möp zur nächsten Werkstatt oder Polizei schieben und denen die Story erzählen und hoffen das ich irgendeinen Zettel bekomm?

  • Bei der Zulassungsstelle anrufen, erklären um was es geht, möglichst genau mit Briefnummer, Namen vom Pullizisten durchgeben und sagen, dass du das Moped am (Datum) vorgeführt hast.


    Ging mir auch mal so. Moped bei der Polizei vorgeführt, 3 Wochen später Post von der Zulassungsstelle bekommen. Wurde eine lästige Angelegenheit, habe fast 2 Wochen täglich bei Polizei und Zulassungsstelle angerufen :rolleyes:



    Viel Erfolg und bleib dran!

  • Muss man nicht diesen Wisch abstempeln lassen vom Polizisten, Ingenieur oder was da alles drauf stand und zur Zulassungstelle schicken? Dachte so war das damals als ich mal einen bekommen hab.
    Wenn der Polizist den behält weißte ja nicht ob er die Info dann weiter gibt!?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Wenn der Polizist den behält weißte ja nicht ob er die Info dann weiter gibt!?



    Das ist das Problem... der Mängelschein wird eingezogen und fertig. Bei mir hatte der Pulliträger wohl verpennt weiterzugeben, dass das Moped vorgeführt wurde.

  • Danke Bär es gibt schon mal Kraft as ich nicht er einzige bin dem das passiert ... ohh man zwei Wochen kann ich nich ohne Möp, ich fahr fast jeden Tag :shock:
    Ja jetzt wo du es sagst Froschmaster der vollzieher hat irgendwas gemurmelt von weg schicken und das er das machen kann, naja den name weis ich noch, mal sehen was die sagen wenn ich am Montag anrufe

  • Danke Bär es gibt schon mal Kraft as ich nicht er einzige bin dem das passiert ... ohh man zwei Wochen kann ich nich ohne Möp, ich fahr fast jeden Tag :shock:
    Ja jetzt wo du es sagst Froschmaster der vollzieher hat irgendwas gemurmelt von weg schicken und das er das machen kann, naja den name weis ich noch, mal sehen was die sagen wenn ich am Montag anrufe



    Wenn du den Namen noch weißt, dann gehe erstmal zur Polizeistelle, und spreche sie darauf an, vielleicht können die das auch regeln.

  • der vollzieher hat irgendwas gemurmelt von weg schicken und das er das machen kann, naja den name weis ich noch, mal sehen was die sagen wenn ich am Montag anrufe


    Tja dann haste ja richtig was fürs Leben gelernt, vertraue nie einem Polizisten! Vor allem nicht wenn er sagt er schickt die Mängelkarte für dich ans Amt...


    Ach ja und die Polizei hat 24/7 geöffnet, da musst du nicht bis Montag warten.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Aber Hallo Oel an der Krümmermutter und kein 2.Spiegel was gibt es da zu bemängeln....
    vielleicht weil aus dem Auspuffendstück ein paar Tropfen Öl rauslaufen ist halt ein Zweitakter.
    Der nette Polizist hat wohl sehr genau hingeschaut.

    • Offizieller Beitrag

    Aber Hallo Oel an der Krümmermutter und kein 2.Spiegel was gibt es da zu bemängeln....
    vielleicht weil aus dem Auspuffendstück ein paar Tropfen Öl rauslaufen ist halt ein Zweitakter.
    Der nette Polizist hat wohl sehr genau hingeschaut.


    nochmal lesen, verstehen und danach darfst du nochmal

    Ich wünschte ich wäre eine Lorbeere, dann hätt ich nichts zu tun als auf mir auszuruhn!!!

  • nochmal lesen, verstehen und danach darfst du nochmal


    Also lesen habe sich gelernt .... das mit der Batterie ist logisch und er ist da selbst schuld...... Was an einem Fzg angebaut ist bzw.sein Fzg.zu DDR Zeiten so zugelassen wurde muss halt funktionieren...
    Bsp. S51B vs. S51N selbst die N sollte mit Trockenbatterien bestueckt sein für die Hupe.
    Also Was hat der Fruend und Helfer beim 2. Mal bemängelt Öl und 2. Spiegel....
    Ist doch logisch Mängelschein ist Bringschuld keine Holschuld.... und ein Kopie vom Vorgang sollte man in diesem Rechtsstaat immer machen...
    ich würde das jetzt meiner Rechtsschutzversicherung übergeben....

  • Heute bekomm ich nen Brief vom LABO Berlin - Zulassungsstelle das der Betrieb des Fahrzeuges untersagt ist weil ich der Aufforderung, die Mängel abzustellen, nicht nachgekommen bin. Natürlich auch gleich mit ner Rechnung über 40 Euro dran.


    Ein Thema, bei dem die Zulassungsstelle mit Simsons zu tun hat (weil es viele nicht glauben):


    "§ 17 StVZO: Einschränkung und Entziehung der Zulassung


    (1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
    (2) (weggefallen)
    (3) Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen


    1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
    2. die Vorführung des Fahrzeugs


    anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen."


    Gruss von Frank

  • Der Witz an der Sache: der TE ist noch gut weggekommen. In Brandenburg sind sie da etwas strenger und untersagen den Betrieb an Ort und Stelle und verbringen die Simson zur Dekra ... Folge: Anzeige wegen techn. Mängel mit Bußgeld und Punkten. Mängelschein ist das kleinste Übel. Von einem Prüfer abhacken lassen und an die zuständige Stelle (in Brandenburg: ZBST POL BB) schicken. Die Mängel bem 2. mal werden wohl nicht sein ernst gewesen sein - oder? Das macht jede MZ und da sagt kein Polizist oder Prüfer was ...

  • So, ich habe gerade bei der Zulassungsstelle angerufen und erklärt das ich das Möp schon vorgeführt habe und der Mängelschein von dem Frosch behalten wurde. Aufgrund des Mängels: Leere Batterie, hat er mir wohl auch geglaubt, dass der Mangel abgestellt ist und er hat gesagt: Die Sache ist für mich erledigt. ... Naja, er hat hinzugefügt das er sich mit einem Kollegen berät und ich evtl. noch einen kostenbescheid bekomme. ... hä???
    Ich hab das Gespräch an dieser Stelle abgebrochen und zur Sicherheit die Berliner Polizei angeschrieben ob sie mir in der Sache einen Ansprechpartner vormitteln können. Wie auch immer, ich fahr jetzt erstmal ne Runde !!! :p

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