Schwierige Frage. Früher war das DUO ein "Kleinkraftrad" und konnte mit Klasse M gefahren werden. Jetzt, nach neuer Gesetzeslage erfüllt das DUO aber die Parameter der Führerscheinklasse S. Mit deinem neuen Führerschein der Klasse M könntest du also möglicherweise Probleme bekommen, da für einen neuerworbenen Führerschein kein Bestands- bzw. Vertrauensschutz wie für alte M-Klasse-Führerscheine gelten kann.
Genauers dazu können dir sicher die DUO-Experten hier sagen.
Mit dem Führerschein hast du vollkommen recht, aber gilt der Bestandsschutz nicht zumindest fürs Duo selbst? Also was früher ein Kleinkraftrad war ist nach dem Einigungsvertrag immer noch eins und bleibt auch eins, wenn die EU wieder mal was neues einführt. Mit dem M-Schein darf man ein Kleinkraftrad fahren (auch solche aus der DDR mit 60km/h) und wenn das Duo immer noch ein Kleinkraftrad ist, dann auch dieses, auch mit einem grade erworbenen M-Führerschein. Das ist zumindest meine (rechtlich allerdings nicht untermauerte) Meinung.
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