MKH/F an Schwalbe

  • Hallo,
    bei der Schwalbe, die ich mir vor einigen Wochen gekauft hab, war ein Anhänger MKH/F dabei. Hab natürlich gelesen, dass er nicht für Roller zulässig ist, hab mir aber gedacht (nachdem hier in Fürth immer ein Anhänger ohne jegliche Beleuchtung oder sonst irgendwas rumfährt), wenn ihc den umbaue, kann das doch eigentlich kein Problem sein.
    Hab deswegen Dreiecksreflektoren, gelbe Reflektoren, (elektrisches) Licht, ein 40er Schild und ein Kennzeichen dran gemacht. Den Aufkleber unterm Typenschild, wo gross Fahrradanhänger draufsteht, hab ich überdeckt.


    Ich habe aber keine ABE und is eben ein /F


    Weiß jemand, was die Rennleitung dagegen macht/machen kann und was das Fahren mit dem Teil kosten kann?


    Viele Grüße
    Bummi

  • Hab nochmal nachgelesen. Tatsächlich ist der Umbau von nem F zu nem M nicht zulässig. Ist zwar bis auf die Beleuchtung der gleiche Anhänger, aber dennoch nicht zulässig. Wers versteht.... :roll:

    • Offizieller Beitrag

    Ich lehn mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte, dass das im Endeffekt keinen Menschen interessieren wird, ob da nu ne ABE für den Anhänger da ist, oder nicht. Dies besonders angesichts der Tatsache, dass er so vorbildlich "nachgerüstet" wurde.


    Das ist natürlich keine Garantie für gar nix. Aber was wär das Leben ohne Risiko. :wink:


    MfG
    Ralf

  • Hi,
    also man braucht nur ein Rücklicht, kein Bremslicht, hab ich extra nachgeschaut. Rücklichter sind ja dran, halt elektrisch...


    Hoffe einfach mal, dass die Polizei da keinen Stress macht, is ja verkehrssicher, würd ich sagen.
    TÜV- Abnahme wär natürlich ne Möglichkeit, geht aber halt ins Geld...


    Naja, ich werd schon auf die Schnauze falln ;)


    Viele Grüße
    Bummi

    • Offizieller Beitrag


    Wo hast du das nachgeschaut? Ist nämnlich Unsinn, am Anhänger muss die gleiche Beleuchtung vorhanden sein wie am Zugfahrzeug.

  • Hi,
    das hat mir ein Mitarbeiter vom TÜV auf Nachfrage am Telefon gesagt,
    und:
    STVZO §53 (2)
    (2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an


    1. Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,


    2. Krankenfahrstühlen,


    3. Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und


    4. Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.


    Gut die gute Schwalbe hat ne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, wobei man ja argumentieren könnte, dass nach Einigungsvertrag Kleinkrafträder im Sinne der DDR so zu behandeln sind wie die der BRD, nich ganz wasserdicht, aber geht schon, denk ich ;)


    Ich weiß, es passt nicht alles zu 100%, aber ne Steckdose an die Schwlabe zu baun, war mir n bischen zu aufwendig, zumal eine zweipolige ja für Rück- plus Bremslicht nicht ausgereicht hätte und dann so ne riesens 5 Pol- Steckdose (oder ham die 7 Pole?) schaut dann auch ich so toll aus...


    und zu Blinkern hat der TÜV-Mitarbeiter gesagt, dass man die definitiv nicht braucht


    Viele Grüße
    Bummi

  • Wie gesagt, ich hab mit nem TÜV- Mitarbeiter telfoniert, er wusste, dass es sich um ne Schwalbe handelt und er sagte, es reicht, wenn ein Rücklicht dran is, müsste halt den Strom vom Zugfahrzeug bekommen aber er meinte kein Bremslicht und Blinker...


    Ich werd schon sehn, was se machen, wenn ich das erste mal angehalten werd...

    • Offizieller Beitrag

    Und wo nimmst du den Strom her? Da ist keiner übrig. :D


    Das Thema fehlende ABE, fehlendes Typschild, Kupplung ohne Prüfzeichen etc.haben wir da bisher sogar mal noch ausgeklammert. Das kommt erst dann, wenn wir uns übers Licht geeinigt haben. Das mal nur nebenher, kannste auch deinem Halbgott beim TÜV gerne mal erzählen, dass er Dünnschiss labert.

  • das mit der Abnahme ist aber auch sone Sache - der Hänger müsste dann ja den aktuellen Normen entsprechen - und da kannst du dann auch nicht mehr mit der originalen DDR-Anhänger-Kupplung kommen...

  • Au mann. Rüste das Teil auf alten DDR standard mit Schluß/Bremslicht und der alten Kupplung um und gut. Kein Mensch interessiert sich für den Hänger. Schau doch mal was sonst so an den Altherren Mofas hängt. Dagegen ist der alte MKH doch technisch super. Vielleicht sollte man mal auf die Reifen achten, war da nicht was mit dem Geschwindigkeitsindex? Von wegen Fahrrad-Moped Reifen?--Ich habe noch bei keiner Kontrolle probleme mit dem Anhänger gehabt. Würde immer nur bestaunt.
    Wenn du ihn neu Abnehmen (BE) läßt, könnte es sein das auch die Kupplung gleich mit begutachtet wird, und dann könnte es blöd werden. Toller Anhänger, alles normgerecht.---Aber die Kupplung, keine E-Nr. Und dann?

  • Hi,
    Typenschild is dran, bloß keine ABE. Kupplung is original (soweit ich weiß).


    Warum brauche ich Blinker, die sind doch gut sichtbar und der Hänger verdeckt keine hinteren Blinker.


    Ich denke, es wird da schon keine Probleme geben. Wie Haegar gesagt hat, es fahren Hänger an Zweirädern rum, die kein einziges Teil, was Leuchtet ham...


    Viele Grüße
    Bummi

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